Wirtschaft
und Entwicklung
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Alpenregion:
Regionale Entwicklungen |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismus-Grossprojekt
in Andermatt (Uri) |
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Tourismus-Projekt:
Bundesrat genehmigt Urner Richtplan |
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Der
Bundesrat hat die Anpassung des Urner Richtplans genehmigt. Sie legt die
raumplanerischen Bedingungen für die Realisierung des Tourismusresorts
in Andermatt fest. Mit ihrer Genehmigung verlangt die Landesregierung die
besondere Berücksichtigung der Anliegen des Landschafts- und Naturschutzes.
Mit
dem Bau des Tourismusresorts in Andermatt sollen rund 3000 Gästebetten
in Hotels, Appartements und Villen sowie ein Golfplatz entstehen. |
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Die Realisierung
dieser Ferienanlage stärkt die räumliche und wirtschaftliche
Entwicklung Andermatts, des Urserntals und des ganzen Kantons.
Mit
der Anpassung des kantonalen Richtplans legt der Kanton Uri seine übergeordneten
raumplanerischen Ziele und Massnahmen fest, die bei der Umsetzung des Vorhabens
massgebend sind.
Der
Bundesrat hat diese Richtplananpassung nun genehmigt. Er verpflichtet den
Kanton, mit siedlungs- und landschaftsplanerischen Massnahmen das Ortsbild
und die Landschaft des Urserntals zu schützen. Der Prüfungsbericht
des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) enthält spezifische
Anforderungen an die Siedlungs- und Verkehrsplanung der Gemeinde und an
die Planung, Realisierung und den Betrieb der Golfanlage: Der Kanton soll
das neue Ferienresort optimal mit dem bestehenden Siedlungsgebiet verknüpfen
und der Golfbetrieb soll auf die verbleibende Landwirtschaft und den Landschafts-
und Naturschutz Rücksicht nehmen.
Quelle:
Text Bundeskanzlei 31. Januar 2007 |
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Tourismus-Projekt:
Bundesrat genehmigt Urner Richtplan |
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Andermatt (Kanton Uri)
Richtplanentscheid
des Bundesrats zum Tourismusprojekt in Andermatt
Der
Urner Regierungsrat hat vom heutigen Beschluss des Bundesrats zur Richtplananpassung
Urserntal erfreut Kenntnis genommen. Das Tourismusprojekt von Orascom Hotels
& Development in Andermatt erhält damit erneut Rückenwind
aus Bundesbern.
Mit
dem Entscheid des Bundesrats steht fest, dass die vom Kanton Uri für
das Tourismusprojekt in Andermatt vorgenommene Richtplananpassung in Einklang
mit dem Bundesrecht steht. |
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Der
genehmigte Richtplan dient dazu, das Tourismusprojekt zügig den weiteren
Planungsschritten zuzuführen. Der Prüfungsbericht des Bundesamtes
für Raumentwicklung (ARE) enthält spezifische Anforderungen für
die Realisierung des Tourismusprojekts. Die Gemeinden Andermatt und Hospental
haben die Anforderungen des Bundes bereits im Teilzonenplan Tourismusresort
berücksichtigt oder werden diese in den Quartiergestaltungsplänen
umsetzen.
Der
Bundesrat hat dem am linken Ufer der Reuss im Gebiet Unterbäz für
Golf-Villen vorgesehenen Siedlungsgebiet zugestimmt. Er hat seine Zustimmung
davon abhängig gemacht, dass das Tourismusprojekt hohen siedlungsplanerischen
und architektonischen Anforderungen entsprechen muss.
Der
Richtplan weist das Siedlungserweiterungsgebiet im Giessen und im Boden
ausschliesslich einer nicht-touristischen Siedlungsentwicklung zu. Um im
Dorf Andermatt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen
zu erhalten, erachtet der Bundesrat diese im Richtplan vorgesehene Anordnung
als zweckmässig.
Zurzeit
liegt in den Gemeinden Andermatt und Hospental der Teilzonenplan Tourismusresort
öffentlich auf. Die Einsprachefrist dauert bis zum 19. Februar 2007.
Nach Abschluss des Auflage- und Einspracheverfahrens bedarf der Teilzonenplan
Tourismusresort der Zustimmung durch die Gemeindeversammlungen von Andermatt
und Hospental.
Am
31. Januar 2007, 19.30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle in Andermatt eine
öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dabei werden die Behörden
der Bevölkerung in Anwesenheit von Investor Samih Sawiris den Teilzonenplan
Tourismusresort vorstellen und über das weitere Vorgehen orientieren.
Der
Regierungsrat erwartet den Entscheid des Bundes zur Richtplananpassung
bis Ende dieses Jahres. In einem weiteren Schritt werden die Gemeindebehörden
von Andermatt und Hospental anlässlich besonderer Informationsveranstaltungen
die Bevölkerung über das weitere Vorgehen bei der Revision der
kommunalen Bau- und Zonenordnungen informieren. Sie beabsichtigen, ab Mitte
Januar 2007 das Auflageverfahre. Mitte September soll zusammen mit den
Behörden auch die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand
informiert werden.
Quelle:
Text Kanton Uri, Regierungsrat, 31. Januar 2007 |
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Weitere Informationen |
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Externe
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