Wirtschaft
und Entwicklung
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Alpenregion:
Regionale Entwicklungen |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismus-Grossprojekt
in Andermatt (Uri) |
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Regierungsrat
legt Anforderungen für die Quartiergestaltungspläne fest |
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Der
Regierungsrat hat im Einvernehmen mit den Gemeinden Andermatt und Hospental
die Anforderungen für die Quartiergestaltungspläne des Tourismusprojekts von Orascom Hotels & Development (OHD) festgelegt.
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Es ist Aufgabe des Kantons und der Gemeinden, bei den Planungsarbeiten
für dieses touristische Grossprojekt verschiedene öffentliche
Interessen zu wahren. Themen sind beispielsweise
der Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, der Schutz vor Naturgefahren,
die Berücksichtigung der Anliegen der Landwirtschaft, die Förderung
städtebaulicher Qualitäten bei der Anordnung und Gestaltung der
Bauten sowie die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. |
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Das
vom Regierungsrat verabschiedete Dokument ermöglicht es einerseits
dem Kanton und den Gemeinden, frühzeitig ihre öffentlichen Interessen
und Anliegen in die Projektierung einzubringen. Anderseits erleichtert
und beschleunigt dieses die Abwicklung des Verfahrens.
Im
Weiteren hat der Regierungsrat auf kantonaler Ebene die Projektorganisation
für die Phase des Quartiergestaltungsplanverfahrens bestimmt. Die bisherige Projektorganisation, bestehend aus einem regierungsrätlichen
Ausschuss und einem Projektteam wird beibehalten. Der Regierungsrat hat
jedoch den Auftrag und die personelle Zusammensetzung der Projektorganisation
an die kommende Planungsphase angepasst. Die Projektorganisation hat den
Auftrag, der Bauherrschaft für alle im Zusammenhang mit dem Tourismusprojekt
anfallenden Fragestellungen auf Seiten des Kantons als zentrale Anlaufstelle
zur Verfügung zu stehen. Zudem hat sie die Bauherrschaft und die
Standortgemeinden im Rahmen eines "kooperativen
Planungsprozesses" bei der Erarbeitung
der Quartiergestaltungspläne fachlich zu begleiten. überdies
hat sie die Planung der erforderlichen Erschliessungen und öffentlichen
Infrastruktur mit dem Tourismusprojekt abzustimmen und die entsprechenden
Planungsschritte im Rahmen des Quartiergestaltungsplanverfahrens so vorzunehmen,
dass die Gesamtkoordination sichergestellt ist.
Personelle
Zusammensetzung der Projektorganisation
Regierungsrätlicher
Ausschuss: Der regierungsrätliche Ausschuss steht unter dem Vorsitz
von Justizdirektorin Heidi Z'graggen.
Dem
Ausschuss gehören im Weiteren an: Baudirektor Markus Züst, Sicherheitsdirektor
Josef Dittli und Volkswirtschaftsdirektor Isidor Baumann.
Projektteam: Das Projektteam steht unter dem Vorsitz von Projektleiter Benno Bühlmann.
Dem
Projektteam gehören im Weiteren an: Andreas Hurter, Kantonsingenieur;
Thomas Huwyler, Leiter Abteilung Raumplanung; Martin Jörg, Gemeindeschreiber
Andermatt; Dr. Emil Kälin, Direktionssekretär Volkswirtschaftsdirektion;
Dr. Emanuel Strub, Direktionssekretär Justizdirektion; Fortunat von
Planta, Vorsteher Amt für Steuern.
Quelle:
Text Regierungsrat Kanton Uri, Mai 2007 |
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nach
oben
Befreiung
von der Bewilligungspflicht gemäss «Lex Koller» |
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Erfolgreiche
Verwirklichung der Ferienanlage in Andermatt ermöglichen
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Der
Bundesrat will eine erfolgreiche Verwirklichung der Ferienanlage in Andermatt
ermöglichen. Aus diesem Grund hat er ein ergänzendes Gesuch um
eine weitergehende Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Lex
Koller gutgeheissen.
Am
22. September 2006 hatte der Bundesrat aus staatspolitischem Interesse
ein Gesuch des ägyptischen Unternehmens Orascom Hotels & Development
(OHD) gutgeheissen und den Erwerb der Landfläche, worauf die Ferienanlage
in Andermatt erstellt werden soll, von der Lex Koller befreit. |
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Das
Tourismusprojekt eröffnet der Region nach dem Rückzug verschiedener
Bundesbetriebe eine wirtschaftliche Neuorientierung, begründete der
Bundesrat damals seinen Entscheid.
Am
3. Dezember 2007 stellten die OHD und ihre Tochtergesellschaft Andermatt
Alpine Destination Company AG (AADC) ein ergänzendes Gesuch. Mit der
Gutheissung dieses Gesuchs ermöglicht der Bundesrat den bewilligungsfreien
Erwerb eines weiteren kleinen Grundstücks. Zudem können weitere
Gesellschaften, an denen die OHD oder die AADC mitbeteiligt sind, bewilligungsfrei
eines oder mehrere der insgesamt 46 Grundstücke erwerben. Entscheidend
ist für den Bundesrat nicht, ob die OHD allein oder mit ausländischen
Partnern die Ferienanlage plant und baut, sondern dass das Projekt als
Ganzes realisiert wird. Ferner können auch juristische Personen, insbesondere
auch mit Sitz im Ausland, bewilligungsfrei ein Ferienhaus oder Appartement
erwerben. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Gesuchsteller, dass die Beschränkung
auf natürliche Personen viele Interessenten von einem Erwerb abhalten
könnte und die Verwirklichung der Ferienanlage letztlich gefährden
könnte.
Quelle:
Text Eidgenössisches Justiz- und Polizei-Departement EJPD, 21. Dezember
2007 |
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Weitere Informationen |
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Externe
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