Wirtschaft und Entwicklung
end
Alpenregion: Regionale Entwicklungen
Tourismusresort Andermatt
Tourismusresort: Regierungsrat legt Anforderungen für die Quartiergestaltungspläne fest
01.05.2007
Tourismusresort Andermatt
Tourismusresort: Bundesrat bewillt Ausnahmen von der «Lex Koller»
21.12.2007
Thema: Wirtschaft, Handel & Beruf
vorangehende Seiteend
Tourismus-Grossprojekt in Andermatt (Uri)
Regierungsrat legt Anforderungen für die Quartiergestaltungspläne fest

Der Regierungsrat hat im Einvernehmen mit den Gemeinden Andermatt und Hospental die Anforderungen für die Quartiergestaltungspläne des Tourismusprojekts von Orascom Hotels & Development (OHD) festgelegt.

Es ist Aufgabe des Kantons und der Gemeinden, bei den Planungsarbeiten für dieses touristische Grossprojekt verschiedene öffentliche Interessen zu wahren. Themen sind beispielsweise der Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, der Schutz vor Naturgefahren, die Berücksichtigung der Anliegen der Landwirtschaft, die Förderung städtebaulicher Qualitäten bei der Anordnung und Gestaltung der Bauten sowie die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das vom Regierungsrat verabschiedete Dokument ermöglicht es einerseits dem Kanton und den Gemeinden, frühzeitig ihre öffentlichen Interessen und Anliegen in die Projektierung einzubringen. Anderseits erleichtert und beschleunigt dieses die Abwicklung des Verfahrens.

Im Weiteren hat der Regierungsrat auf kantonaler Ebene die Projektorganisation für die Phase des Quartiergestaltungsplanverfahrens bestimmt. Die bisherige Projektorganisation, bestehend aus einem regierungsrätlichen Ausschuss und einem Projektteam wird beibehalten. Der Regierungsrat hat jedoch den Auftrag und die personelle Zusammensetzung der Projektorganisation an die kommende Planungsphase angepasst. Die Projektorganisation hat den Auftrag, der Bauherrschaft für alle im Zusammenhang mit dem Tourismusprojekt anfallenden Fragestellungen auf Seiten des Kantons als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Zudem hat sie die Bauherrschaft und die Standortgemeinden im Rahmen eines "kooperativen Planungsprozesses" bei der Erarbeitung der Quartiergestaltungspläne fachlich zu begleiten. überdies hat sie die Planung der erforderlichen Erschliessungen und öffentlichen Infrastruktur mit dem Tourismusprojekt abzustimmen und die entsprechenden Planungsschritte im Rahmen des Quartiergestaltungsplanverfahrens so vorzunehmen, dass die Gesamtkoordination sichergestellt ist.

Personelle Zusammensetzung der Projektorganisation

Regierungsrätlicher Ausschuss: Der regierungsrätliche Ausschuss steht unter dem Vorsitz von Justizdirektorin Heidi Z'graggen.

Dem Ausschuss gehören im Weiteren an: Baudirektor Markus Züst, Sicherheitsdirektor Josef Dittli und Volkswirtschaftsdirektor Isidor Baumann.

Projektteam: Das Projektteam steht unter dem Vorsitz von Projektleiter Benno Bühlmann.
Dem Projektteam gehören im Weiteren an: Andreas Hurter, Kantonsingenieur; Thomas Huwyler, Leiter Abteilung Raumplanung; Martin Jörg, Gemeindeschreiber Andermatt; Dr. Emil Kälin, Direktionssekretär Volkswirtschaftsdirektion; Dr. Emanuel Strub, Direktionssekretär Justizdirektion; Fortunat von Planta, Vorsteher Amt für Steuern.

Quelle: Text Regierungsrat Kanton Uri, Mai 2007

nach oben

Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss «Lex Koller»

Erfolgreiche Verwirklichung der Ferienanlage in Andermatt ermöglichen

Der Bundesrat will eine erfolgreiche Verwirklichung der Ferienanlage in Andermatt ermöglichen. Aus diesem Grund hat er ein ergänzendes Gesuch um eine weitergehende Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller gutgeheissen.

Am 22. September 2006 hatte der Bundesrat aus staatspolitischem Interesse ein Gesuch des ägyptischen Unternehmens Orascom Hotels & Development (OHD) gutgeheissen und den Erwerb der Landfläche, worauf die Ferienanlage in Andermatt erstellt werden soll, von der Lex Koller befreit.

Das Tourismusprojekt eröffnet der Region nach dem Rückzug verschiedener Bundesbetriebe eine wirtschaftliche Neuorientierung, begründete der Bundesrat damals seinen Entscheid.

Am 3. Dezember 2007 stellten die OHD und ihre Tochtergesellschaft Andermatt Alpine Destination Company AG (AADC) ein ergänzendes Gesuch. Mit der Gutheissung dieses Gesuchs ermöglicht der Bundesrat den bewilligungsfreien Erwerb eines weiteren kleinen Grundstücks. Zudem können weitere Gesellschaften, an denen die OHD oder die AADC mitbeteiligt sind, bewilligungsfrei eines oder mehrere der insgesamt 46 Grundstücke erwerben. Entscheidend ist für den Bundesrat nicht, ob die OHD allein oder mit ausländischen Partnern die Ferienanlage plant und baut, sondern dass das Projekt als Ganzes realisiert wird. Ferner können auch juristische Personen, insbesondere auch mit Sitz im Ausland, bewilligungsfrei ein Ferienhaus oder Appartement erwerben. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Gesuchsteller, dass die Beschränkung auf natürliche Personen viele Interessenten von einem Erwerb abhalten könnte und die Verwirklichung der Ferienanlage letztlich gefährden könnte.

Quelle: Text Eidgenössisches Justiz- und Polizei-Departement EJPD, 21. Dezember 2007

Weitere Informationen
Externe Links
Kanton Uri Gemeinde Andermatt
Kanton Graubünden Gemeinde Sedrun-Tujetsch
Gemeinde Hospental
Andermatt Tourismus Disentis Sedrun Tourismus
Andermatt Swiss Alps (deutsch) Orascom Hotels & Development (engl.)
Andermatt Resort (AACD) (engl.) gmh Hotels Betreibergesellschaft des Hotels
SkiArena Andermatt-Sedrun (deutsch)
vorangehende Seite