Wirtschaft
und Entwicklung
|
|
Alpenregion:
Regionale Entwicklungen |
|
|
Tourismusresort Andermatt |
|
|
Tourismusresort Andermatt |
|
Tourismus-Grossprojekt
in Andermatt (Uri) |
|
Gemeinde
Andermatt: Unterzeichnung der Planungs- und Infrastrukturvereinbarung |
|
Die
Gemeindebehörden von Andermatt und die Andermatt Alpine Destination
Company AG (AADC) haben am 18.12.2008 den Planungs- und Infrastrukturvertrag
zum Tourismusresort Andermatt besiegelt. Aufgrund der ungewöhnlichen
Dimension des Projekts (von Investor Samih Sawiris) stellt die getroffene
Vereinbarung die öffentlichen Interessen von Andermatt im Zusammenhang
mit den Infrastrukturanlagen sicher.
Planungs-
und Infrastrukturvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Andermatt und der
AADC |
|
Der
Planungs- und Infrastrukturvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Andermatt
und der AADC sieht folgende Regelung vor:
|
1.
Die Zusammenarbeit zwischen Behörde und Bauherrschaft erfolgt in einem
kooperativen Planungsprozess.
2.
Die Verkehrserschliessung des Resorts bedingt Anschlussbauwerke im Norden
sowie im Süden von Andermatt (im Tristel). Dabei konnte zwischen Gemeinde,
AADC, Kanton und ASTRA eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich Zuständigkeit
und Kostenaufteilung erzielt werden. Die Gemeinde hat die Kosten für
die Groberschliessung des Resorts beim Anschlussbauwerk Süd zu tragen.
Die Feinerschliessung ist demgegenüber Sache der Bauherrschaft. |
|
3.
Die bestehende Trinkwasserversorgung ist aufgrund des Tourismusresorts
ebenfalls anzupassen. Um sowohl der Gemeinde die etappenweise Realisierung
der erforderlichen neuen Anlagen und deren Finanzierung zu gewährleisten,
als auch der AADC die rechtzeitige und kostengünstige Erschliessung
ihres Resorts mit Trinkwasser zu ermöglichen, evaluiert eine gemeinsame
Projektgruppe unter kommunaler Leitung einen Lösungsvorschlag. Bis
spätestens Ende 2009 ist ein Entscheid über das Konzept, die
Etappierung und die Schnittpunkte zu treffen. Die AADC trägt dabei
die durch das Resort bedingten Kosten.
4.
Die hiesige Hotellerie und Parahotellerie kann 100 Parkplätze im Podium
oder im Sportzentrum für ihre Bedürfnisse mieten.
5.
Bis zur Realisierung des neuen Feuerwehrlokals in der Bahnhofzone stellt
die AADC der Gemeinde ein geeignetes Gebäude als übergangslösung
zur Verfügung.
6.
Das Sportzentrum wird in der ersten Phase realisiert und noch vor dem Golfplatz
in Betrieb genommen werden.
7.
Die Sicherheitsleistungen, die die Bauherrschaft aufgrund von Art. 95a
BZO für die integrale Realisierung des Resorts zu leisten hat, wurden
vom Kanton ebenfalls für die Ansprüche der Gemeinde vereinbart.
Die im Planungs- und Infrastrukturvertrag zwischen Kanton und AADC getroffene
Regelung findet somit auch auf die Gemeinde Anwendung.
Dem
Vertrag ging ein Verfahren zur Genehmigung der Quartiergestaltungspläne
voraus. Die anfangs August 2008 eingereichten und in der Folge öffentlich
aufgelegten Pläne und Umweltverträglichkeitsberichte der Bauherrschaft
wurden durch die zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden
geprüft.
Am
7.11.2008 konnten die Gemeindebehörden von Andermatt und Hospental
die Quartiergestaltungspläne zum Tourismusresort in Andermatt erlassen
und damit dem Vorhaben die Umweltverträglichkeit attestieren. Die
Entscheide wurden nicht angefochten und mit der Genehmigung durch den Regierungsrat
rechtskräftig. Die AADC wird die konkreten Bauprojekte erarbeiten
und die Baugesuche den Baubewilligungsbehörden einreichen.
Andermatt,
19. Dezember 2008
Der
Gemeindepräsident:
Karl
Poletti
Quelle:
Text Gemeinde Andermatt, Dezember 2008 |
|
nach
oben
Weitere Informationen |
|
|
|
Externe
Links |
|