Wirtschaft
und Entwicklung
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Alpenregion:
Regionale Entwicklungen |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismusresort Andermatt |
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Tourismus-Grossprojekt
in Andermatt (Uri) |
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Quartiergestaltungspläne
zum Tourismusresort Andermatt und Infrastrukturvertrag |
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Der
Regierungsrat hat die Quartiergestaltungspläne zum Tourismusresort
in Andermatt genehmigt. Mit der rechtskräftigen Genehmigung der Quartiergestaltungspläne
ist die Bauherrschaft nun in der Lage, die konkreten Bauprojekte zu erarbeiten.
Sie beabsichtigt, im Frühjahr 2009 für das Hotel Bellevue, den
Golfplatz und das Podium das Baubewilligungsgesuch den Baubehörden
einzureichen.
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Die
Quartiergestaltungspläne für die geplanten Hotels, Ferienhäuser,
Villen sowie das Sportzentrum und den 18-Loch-Golfplatz wurden von der
Andermatt Alpine Destination Company (AADC) in einem kooperativen Planungsprozess
erarbeitet. Die zuständigen Behörden, die Bevölkerung und
die Umweltverbände waren von allem Anfang an in die Erarbeitung der
Pläne einbezogen. Nach Auffassung des Regierungsrats zeichnen sich
die Quartiergestaltungspläne durch eine städtebaulich und architektonisch
hohe Qualität aus. |
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Das
Plangenehmigungsverfahren wurde innert kürzester Frist durchgeführt.
Anfang August 2008 reichte die Bauherrschaft die Quartiergestaltungspläne
zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht den kommunalen und
kantonalen Behörden zur Prüfung ein. Am 15. August 2008 erfolgte
die öffentliche Planauflage. Innert der 30-tägigen Auflagefrist
ging keine einzige Einsprache ein. Am 7. November 2008 erliessen die Gemeindebehörden
von Andermatt und Hospental die Quartiergestaltungspläne und attestierten
dem Vorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die
Umweltverträglichkeit. Die Entscheide der Gemeindebehörden von
Andermatt und Hospental blieben unangefochten.
Der
Bau des Tourismusresorts erfordert die Realisierung verschiedener öffentlicher
Infrastrukturvorhaben. Der Regierungsrat hat deshalb mit der AADC einen
Planungs- und Infrastrukturvertrag abgeschlossen. Der Vertrag legt im Bereich
der Planung des Hochwasserschutzes und der Strassenerschliessung die Zuständigkeiten
fest. Zudem regelt er den Kostenteiler für diese öffentlichen
Infrastrukturanlagen. Im Weiteren werden im Vertrag die Sicherheiten festgelegt,
die die Bauherrschaft für die integrale Realisierung des Tourismusresorts
zu leisten hat.
Quelle:
Text Kanton Uri, Dezember 2008 |
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