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Tourismusprojekt Andermatt
Tourismusresort: Umweltverbände: Neues Skigebiet zwischen Andermatt und Sedrun - Zeitdruck führt zu planerischem Wirrwarr
4. April 2012
Tourismusprojekt Andermatt
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Tourismus-Grossprojekt in Andermatt (Uri)
Umweltverbände: Neues Skigebiet- Zeitdruck führt zu planerischem Wirrwarr

Mit der «Teilzonenplanung Skiinfrastrukturanlagen» eröffnete die Gemeinde Andermatt das Planungsverfahren für das Skigebietsprojekt. Die Umweltverbände verlangen in einer Einsprache, dass der Zonenplanung ein redimensioniertes Projekt zugrunde gelegt wird, welches neben den wirtschaftlichen auch die ökologischen Interessen besser berücksichtigt. Problematisch sind auch die unvollständigen Grundlagen und der auferlegte Zeitdruck. Die Folge: ein planerisches Wirrwarr.

Die Projektanten und der Kanton Uri möchten den Ausbau der Skiinfrastrukturen in Andermatt und Sedrun möglichst schnell realisieren.

Vorgängig müssen Bewilligungen eingeholt sowie Pläne angepasst und genehmigt werden. Drei verschiedene Verfahren laufen in Sachen «Skigebiet Andermatt-Sedrun» derzeit parallel. Es sind dies das Verfahren zur Teilzonenplanung Skiinfrastrukturanlagen Andermatt durch die Gemeinde Andermatt, die Frage der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat und das hängige Plangenehmigungsverfahren für den Ausbau der Skigebiete Andermatt-Sedrun beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Die drei Verfahren sind voneinander abhängig.

Nur gestützt auf einen vom Bundesrat genehmigten Richtplan können die Plangenehmigung erteilt und die Zonenplanänderung der Gemeinde genehmigt werden. Als eine der Entscheidungsgrundlagen für das Plangenehmigungsverfahren ist jedoch ein genehmigter Zonenplan erforderlich. So kommt es, dass die vorgeschlagene Zonenplanänderung in Andermatt teilweise im Widerspruch steht zum kantonalen Richtplan, dessen Genehmigung durch den Bundesrat noch aussteht. Beispielsweise bei der Ausscheidung von Zonen für Wintersport: Im eingereichten Richtplan sind nur die einzelnen Skipisten als Gebiete für Wintersport eingetragen. In der Teilzonenplanung dagegen sollen nun grossflächige Gebiete als Zone für Wintersport ausgeschieden werden. Was gilt nun?.

Verfahren werden dem Projekt angepasst - nicht umgekehrt

Die Umweltverbände hatten ihre Bedenken zu den planerischen Festlegungen im öffentlichen Mitwirkungsverfahren zur Zonenplanänderung eingebracht. Ihre Eingaben wurden vom Gemeinderat Andermatt jedoch nicht behandelt. Da die Festlegung der Wintersportzone eine wichtige raumplanerische Grundlage für das Skigebietsprojekt bildet, sahen sich die Verbände gezwungen, die Redimensionierung der geplanten Anlagen und der Eingriffe in die Landschaft auch in diesem Verfahren mit einer Einsprache zu fordern. Auch führen die zu wenig aufeinander abgestimmten Planungs- und Bewilligungsverfahren zu grossen Unsicherheiten. «In Andermatt wird seit Beginn des Projekts ein Planungswirrwarr veranstaltet. Grund dafür ist der grosse Zeitdruck, unter dem das gigantische, neue Skigebiet gebaut werden soll. Es scheint, dass in Andermatt die Verfahren dem Projekt angepasst werden und sich umgekehrt nicht das Projekt an die geltenden Verfahren halten muss», sagt Pia Tresch, Geschäftsstellenleiterin von Pro Natura Uri.

Die Umweltschutzorganisationen sind grundsätzlich bereit für eine konsensorientierte Lösung. Dazu sind solide und vollständige Unterlagen (bereinigter Umweltverträglichkeitsbericht und Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission) und weniger weit gehende Eingriffe in Natur und Landschaft unumgänglich

Quelle: Text Gemeinsame Medienmitteilung von WWF, Pro Natura, VCS, SL und Mountain Wilderness, April 2012

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