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WTO - Abkommen
Das GATT-Abkommen (General Agreement on Tariffs and Trade) enthält Regeln für den internationalen Warenhandel. Seit 1995 sind neu auch alle Landwirtschaftsprodukte und Textilien im GATT-Abkommen eingeschlossen.
Das GATS-Abkommen (General Agreement on Trade in Services) enthält Regeln für den Handel mit Dienstleistungen. Der Dienstleistungsbereich ist ein sehr weitgefasster Bereich. Ganz allgemein gesagt zählen zu den Dienstleistungen alle "Waren", die nicht auf den Fuss fallen, wie Leistungen von Banken, Versicherungen, der ganze Tourismus. Als Dienstleistungsberufe zählen zum Beispiel Jurist, Architektin, Coiffeur, das Reinigungspersonal und viele andere. Zum Dienstleistungsbereich gehören aber auch so genannte öffentliche Dienstleistungen, die vom Staat für alle Menschen günstig zur Verfügung gestellt werden, wie die Gesundheitsversorgung, die Schulen, die Wasser- und Energieversorgung, der öffentliche Verkehr sowie die Post.
Die reicheren Staaten hatten südlichen Ländern in Asien, Lateinamerika und Afrika versprochen, sie würden ihre Grenzen für deren landwirtschaftliche Produkte sowie für Textilien öffnen. Nur durch dieses Versprechen konnten sie die Einwilligung dieser Länder zum GATS- und TRIPs-Abkommen erzwingen. Auch nach acht Jahren WTO haben die reicheren Länder dieses Versprechen nur ansatzweise eingehalten, denn sie fürchten, dass solche Einfuhren ihre einheimische Landwirtschaft zerstören könnten.
Umgekehrt subventionieren die Industrieländer - insbesondere die EU und die USA - ihre Landwirtschaftmit Milliarden von Franken (zum Beispiel den Zucker, das Getreide, das Fleisch oder die Milch). Dadurch sinken die Preise für die industriell und in grossen Mengen hergestellten Landwirtschaftsprodukte auf einen Tiefstpunkt. Denn je mehr Produkte angeboten werden und miteinander ärmere Länder, die sich solche Subventionen nicht leisten können, für ihre Produkte keinen Kosten deckenden Preis.
Es sind die leistungsstarken Dienstleistungsunternehmen des Nordens, die in den GATS-Verhandlungen auf Marktzugang drängen. So erwarten die US-Dienstleister neue Marktmöglichkeiten im Gesundheits- und Bildungsbereich, die europäischen Wasserkonzerne drängen die WTO-Mitglieder zur öffnung ihrer Wasserversorgung, und die Finanzdienstleister wollen, dass Entwicklungsländer ihre Finanzmärkte weiter liberalisieren. Wäre Doha wirklich eine Entwicklungsrunde, dann würde Folgendes herauskommen:

Die Industrieländer verzichten in den Dienstleistungsverhandlungen darauf, die Entwicklungsländer zu Marktöffnungen in Bereichen zu zwingen, wo diese nicht von sich aus Offerten unterbreiten. Die Schweiz soll zudem den Vorschlag der EU, für alle GATS-Bereiche verbindliche Benchmarks festzulegen, zurückweisen. Die variable Struktur des GATS-Vertrags ist entwicklungspolitisch nach wie vor sinnvoll.

Viele ärmere Länder haben eine schwache Dienstleistungsindustrie. Sie waren darum nicht an diesem Abkommen interessiert. Es sind vor allem die grossen Konzerne in der EU, in den USA oder die Schweizer Banken, die sich dafür eingesetzt haben. So fordern zum Beispiel die grossen europäischen Wasserkonzerne in 86 Ländern den Zutritt zur Wasserversorgung und möchten mit dem raren Gemeingut Wasser dicke Geschäfte machen. Aber auch die Bildung, die Energie, die Gesundheit werden immer mehr als eine handelbare Ware betrachtet, mit der man Profite erzielen kann.

Das TRIPs-Abkommen (Trade related aspects of intellectual property rights) regelt die Rechte am Geistigen Eigentum.

Ein «Geistiges Eigentum» ist zum Beispiel eine Marke wie die «Levis'»-Jeans. Niemand darf diese Jeans kopieren oder den Namen «Levis'» benützen, ohne dem Eigentümer des Namens dafür eine Gebühr zu bezahlen. Eine andere Form von Geistigem Eigentum sind Patente, die für Erfindungen über 20 Jahre erteilt werden. Dadurch gehört diese Erfindung dem Erfinder und ist geschützt.

Es verpflichtet die Mitgliedstaaten der WTO, technologischen Erfindungen während mindestens 20 Jahren Patentschutz zu gewähren, so dass Produkte nicht kopiert werden können, ohne dass dafür bezahlt wird. Einzelne Industriestaaten - vornehmlich die USA - verlangten, dass sogar lebende Organismen wie Pflanzen und Tiere patentiert werden sollen. Dieses Ansinnen stiess aber vor allem bei Ländern der südlichen Hemisphäre auf erbitterten Widerstand. Sie witterten die Gefahr, dass die Biotechnologieindustrie dadurch befähigt würde, die reichhaltigen genetischen Ressourcen des Südens patentieren zu lassen, ohne das einheimische Wissen zu berücksichtigen und abzugelten.

Durch eine Patentierung würde ein vorher allen zugängliches Gut «Natur» zu einer privaten, handelbaren Ware. Da sich die WTO-Mitglieder nicht einigen konnten, wird der entsprechende Paragraph nun überprüft.

Quelle: Text EvB Erklärung von Bern, NGO, 2005
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