WTO
World Trade Organization - Welthandelsorganisation |
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Wirtschaft Welthandel |
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Die
Position der Schweiz
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Die
Schweiz setzt sich generell für eine umfassende Runde ein, die nicht
nur den Marktzugang erhöht, sondern auch bestehende Regeln verbessert,
wo nötig neue Regeln schafft und die Kohärenz zwischen dem multilateralen
Handelssystem und anderen Politiken (Umwelt, Entwicklung, usw.) fördert.
In
den einzelnen Verhandlungsgremien der in Doha lancierten Runde kann die
CH Position wie folgt zusammengefasst werden |
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Landwirtschaft |
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Die
Schweiz ist bereit, die Liberalisierung im Agrarbereich gemäss dem
Mandat von Doha fortzusetzen. Dies bedeutet, dass neben der Verbesserung
des Marktzugangs auch die nichtkommerziellen Aspekte der Landwirtschaft
(non-trade concerns) berücksichtigt werden müssen (Ausdehnung
des höheren und effektiven Schutzes von Geographischen Angaben auch
auf andere Produkte als Weine und Spirituosen, Deklaration von Produktionsmethoden,
Nahrungsmittelsicherheit, Tierschutz, Anliegen der dezentralen Besiedelung,
der Landschaftspflege und von Umweltqualität). Gewisse grosse Agrarexporteure
wollen hingegen lediglich den Marktzutritt forcieren und die Inland- und
Exportsubventionen abschaffen, und zwar über das Doha-Mandat hinaus.
Diese Ignorierung der Anliegen der Schweiz und anderer "friends of NTCs"
erschwert die Verhandlungen. Seit der Ministerkonferenz von Cancun leitet
die Schweiz die G-10, eine Gruppe von WTO-Mitgliedern (Japan, Korea, Taiwan,
Israel, Norwegen, Island, Liechtenstein, Mauritius und die Schweiz1), die
sich für eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels einsetzt,
unter Berücksichtigung der NTC's. Am 1. August gelang es, ein Rahmenabkommen
für die Aushandlung von Modalitäten zu beschliessen, das für
die Schweiz akzeptabel ist. Die seither erfolgten Verhandlungen erlaubten
es jedoch nicht, für Hong Kong Modalitäten zu erarbeiten, weil
die Positionen noch zu weit auseinanderliegen. |
Dienstleistungen |
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Die
Verhandlungen über die Dienstleistungen bilden eine hohe Priorität
für die Schweiz. Die Haltung der Schweiz kennzeichnet sich grundsätzlich
dadurch, dass sie bereit ist, alle erhaltenen Begehren zu prüfen.
Sie examiniert vorrangig jene Begehren, welche die Standortpolitik des
Bundes, der Kantone und der Städte und Regionen unterstützen.
In zweiter Linie ist die Schweiz bereit zu prüfen, in welchen privaten
Bereichen Beschränkungen des Marktzugangs und der Inländerbehandlung
durch keine ordnungspolitischen Gründe legitimiert sind und deshalb
gelockert werden könnten. Im Bereich des Service public hält
die Schweiz weiterhin daran fest, dass sie die geltende Gesetzgebung vollständig
berücksichtigen wird. Die Schweizer Begehren an andere Mitglieder
konzentrieren sich auf Dienstleistungen mit hohem technischem Niveau bzw.
hoher Wertschöpfung (z.B. Rückversicherungen), und auf jene,
die als Input für alle Marktteilnehmer eine wichtige Rolle spielen
(z.B. Finanzdienstleistungen, Logistik). Die Reichweite der Begehren ist
nach Entwicklungsgrad der Partnerländer und der Bedeutung der Märkte
abgestuft. Betreffend das weitere Vorgehen, wird die Schweiz insbesondere
dafür plädieren, dass die Dienstleistungsverhandlungen kontinuierlich
vorangetrieben werden, und dass dort ein hohes qualitatives Niveau angestrebt
wird. In Hong Kong soll auch diesen Verhandlungen der nötige politische
und operationelle Impuls gegeben werden. |
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Industriegüter |
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Die
Schweiz hat sehr tiefe Zölle im Industriebereich. Sie ist interessiert,
den Marktzugang auch in anderen Ländern, und insbesondere in Schwellenländern
zu verbessern. Die Schweiz befürwortet die Anwendung einer griffigen
Formel für die Zollreduktion sowie sektorielle Nullzollverhandlungen.
Neben den Zollverhandlungen ist es auch wichtig, sicherzustellen, dass
nicht-tarifäre Handelshemmnisse (unnötige Zertifikate und Prüfungen,
usw.) abgebaut werden, was ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen ist.
Wie in den Landwirtschaftsverhandlungen konnte auch in den Verhandlungen
über Industriegüter am 1. August 2004 ein Rahmenabkommen im Hinblick
auf die Aushandlung von Modalitäten abgeschlossen werden. Wie in den
Verhandlungen über die Landwirtschaft ist es auch hier nicht möglich,
in Hong Kong Modalitäten zu verabschieden, weil die Positionen allzu
weit auseinanderliegen und weil zahlreiche Agrarexporteure ein Resultat
in den Agrarverhandlungen von einem Resultat bei den Industrieprodukten
abhängig machen. |
Handel/Umwelt |
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Die
Verbesserung der Kohärenz zwischen den WTO-Regeln und Umweltabkommen
ist ein Anliegen, das die Schweiz zusammen mit der EU in der WTO verfolgt.
Hauptgegenstand dieser Verhandlungen ist die Erarbeitung eines Mechanismus
für den Fall, dass Handelsregeln und Umweltregeln miteinander in Konflikt
geraten. Die grosse Mehrzahl der anderen WTO-Mitglieder erachtet es nicht
als nötig, solche Fragen in der WTO zu behandeln. Die Doha-Erklärung
enthält indessen hierzu das Mandat, diese Frage im Rahmen der Doha-
Verhandlungen zu lösen. Ebenfalls ein Mandat der Doha-Verhandlung
ist der Abbau von Zöllen und nicht-tarifarischen Massnahmen auf Umweltgüter.
Eine Liste derartiger Umweltgüter soll erstellt werden; diese Liste
soll sowohl Umwelttechnologien enthalten, wie auch Güter, die von
Exportinteresse für Entwicklungsländer sind. |
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Regeln |
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Die
Schweiz hatte vor Doha gewünscht, dass alle bestehenden WTO-Abkommen
überprüft werden, um überall allfällige Verbesserungen
und Stärkungen der Regeln zu ermöglichen. In Doha konnten indessen
nur drei Abkommen einer solchen Prüfung unterworfen werden: das Antidumping-Abkommen,
das Subventionsabkommen und die Regeln betreffend regionale Abkommen. Die
Schweiz erhebt weder Antidumpingzölle noch ergreift sie Ausgleichsmassnahmen
im Subventionsbereich. Angesichts der Zunahme der Fälle in diesen
beiden Bereichen ist sie aber an einer Stärkung der entsprechenden
Regeln sehr interessiert. Im Bereich Freihandelsabkommen und Zollunionen
geht es um die Kohärenz dieser Abkommen mit den WTO-Regeln. Die Schweiz
setzt sich auch für eine Präzisierung der Regeln bei den Regionalabkommen
ein, mit dem Ziel die Rechtssicherheit und die Transparenz zu erhöhen.
Dadurch soll jedoch unser Handlungsspielraum beim Abschluss von Freihandelsabkommen
nicht eingeschränkt werden, so dass es weiterhin möglich ist,
den Besonderheiten unserer Aussenhandelspolitik wie z.B. im Bereich der
Landwirtschaft angemessen Rechnung zu tragen. |
Geographische
Herkunftsangaben |
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Hier
geht es um zweierlei:
- einerseits um die von der Schweiz und zahlreichen
anderen auch Entwicklungsländern gewünschte Ausdehnung des höheren
und effektiven Schutzes von geographischen Angaben, wie er heute für
Weine und Spirituosen gilt, auf andere Agrar- und Industrieprodukte (Käse,
Uhren "Swiss made", usw.). In Doha konnten diesbezüglich keine Verhandlungen
beschlossen werden, weil zahlreiche Länder, insbesondere Agrarexporteure,
sich gegen die Ausdehnung wehren (kein Parmesan mehr aus Argentinien!).
Die Schweiz und zahlreiche andere WTO-Mitglieder, unter anderem die EU
und viele Entwicklungsländer, setzen sich nach wie vor für Verhandlungen
in diesem Bereich ein, das auch einen engen Bezug zu den Agrarverhandlungen
aufweist. - Andererseits konnten in Doha Verhandlungen betreffend die Errichtung
eines multilateralen Registers für Weine und Spirituosen beschlossen
werden, in welchem die geographischen Angaben der entsprechenden Weine
und Spirituosen aufgeführt werden sollen. Das Hauptproblem bei dieser
Verhandlung ist die Frage, ob dieses Register rechtliche Wirkungen entfalten
oder lediglich informativ sein soll. Die Schweiz befürwortet ein Register
mit rechtlicher Wirkung, damit ein effektiver Schutz der darin enthaltenen
geographischen Angaben gewährleistet werden kann. Die Priorität
der Schweiz in den Verhandlungen betreffend geographische Angaben ist aber
die Ausdehnung des höheren und effektiven Schutzes auf andere Produkte
als Weine und Spirituosen. |
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Streitbeilegung |
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Schon
vor der Ministerkonferenz von Seattle im Jahre 1999 war man sich einig
geworden, dass das Streitbeilegungsverfahren gewisse Lücken enthält,
die geschlossen werden müssten. In Doha wurde beschlossen, das Streitbeilegungsverfahren
einer Überprüfung zu unterziehen. Zahlreiche Vorschläge
sind eingegangen, unter anderem auch zur Erhöhung der Transparenz
des Verfahrens. Die Schweiz hat grosses Interesse an einem effizienten
und gut funktionierenden Verfahren. Sie hat im Jahre 2002 erstmals ein
solches Verfahren eingeleitet, und zwar gegen die USA, wo sie sich zusammen
mit der EU, Japan, Korea, Brasilien, Neuseeland, China und Norwegen gegen
die Stahlimportmassnahmen der USA zur Wehr setzte. Der Entscheid der WTO-Instanzen
kam zum Schluss, dass die US-Massnahmen nicht WTO-konform waren. Die USA
hoben daraufhin im Dezember 2003 ihre Massnahmen auf.
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"Singapur
Themen" |
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Bei
diesen anlässlich der ersten WTO-Ministerkonferenz in Singapur 1996
zum ersten Mal aufgenommenen Themen geht es um vier Bereiche: Investitionen,
Wettbewerbspolitik, Handelserleichterungen und Transparenz im öffentlichen
Beschaffungswesen. In Doha konnten infolge des Widerstandes insbesondere
von Indien trotz positivem Grundsatzentscheid noch keine formellen Verhandlungen
in diesen Bereichen lanciert werden. Am 1. August wurden Verhandlungen
lanciert, aber nur im Bereich Handelserleichterungen. Für die Schweiz
und die Schweizer Wirtschaft sind Verhandlungen in diesem Bereich (KMU's!)
prioritär. Sie setzte sich aber auch für Verhandlungen in den
Bereichen Investitionen, Wettbewerbspolitik und Transparenz im öffentlichen
Beschaffungswesen ein, letzteres insbesondere weil dem schon existierenden
WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen bis heute
lediglich 28 WTO-Mitglieder (ab 1. Mai 2005 sind es infolge der EU-Erweiterung
38) beigetreten sind. Es war allerdings am 1. August 2004 nicht möglich,
auch in diesen drei Themen Verhandlungen zu lancieren. Man wird hier lediglich
die Diskussionen weiterführen. Im Bereich Handelserleichterung gelang
es hingegen in den letzten Monaten, Fortschritte zu erzielen und diejenigen
Fragen anzugehen, die ein zukünftiges Abkommen abdecken sollte.
Die
Ministerkonferenz in Hong Kong soll aufgrund dieser Arbeiten Impulse für
die Fortsetzung der Verhandlungen geben. |
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Sonderbehandlung
der Entwicklungsländer |
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Umsetzung
der Abkommen und Sonderbehandlung der Entwicklungsländer (Special
and Differential Treatment, S&D)
Unter
dem Stichwort "Implementation" finden Verhandlungen statt über Bestimmungen
der WTO-Abkommen, die gemäss einigen Entwicklungsländern in der
Umsetzung problematisch sind. (Bsp: einige Bestimmungen im Immaterialgüterrecht,
welche den Aufbau einer Marken- oder Patentabteilung erfordern).
Bei
der Sonderbehandlung der Entwicklungsländer geht es um die Verbesserung
der besonderen Bestimmungen, die in den WTO-Abkommen zu Gunsten der Entwicklungsländer
vorgesehen sind. Diese seien zu wenig griffig bzw. gegenüber Industrieländern
juristisch nicht durchsetzbar (Bsp: technische Hilfe in zahlreichen Abkommen).
Je länger jedoch die Entwicklungsländer als Einheit betrachtet
werden wollen, desto schwieriger wird es, hier handfeste Konzessionen zu
machen (wenn Hong Kong, Mexiko oder Brasilien davon profitieren, die ärmeren
WTO-Mitglieder hingegen nicht).
Die
Schweiz setzt sich deshalb dafür ein, dass für spezifische Probleme
einzelner Länder oder Ländergruppen massgeschneiderte Lösungen
gefunden werden. Ein Vorgehen nach dem Prinzip "one size fits all" dürfte
kaum zum Erfolge führen. |
TRIPS/Access
to drugs |
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In
Doha wurde eine besondere Erklärung verabschiedet betreffend das Verhältnis
zwischen dem Abkommen über gewisse kommerzielle Aspekte des geistigen
Eigentums (TRIPS-Abkommen) und der öffentlichen Gesundheit. Eine Frage
konnte damals (noch) nicht gelöst werden: da Zwangslizenzen nur für
das nationale Territorium gelten, wie können Entwicklungsländer,
die keine oder ungenügende Produktionskapazitäten im Pharmabereich
haben, von solchen Zwangslizenzen Gebrauch machen? Lange konnte diesbezüglich
kein Konsens gefunden werden, weil Länder wie Brasilien und Indien
die Interessen ihrer generischen Industrie vor die Interessen von armen
Entwicklungsländern mit akuten Aids-, Malaria- und Tuberkuloseprobleme
stellten und eine zu weitgehende Aushöhlung des Patentrechts verlangten.
Die Schweiz setzte sich insbesondere für griffige Schutzklauseln ein,
damit die für die Bedürftigen bestimmten Medikamente letztlich
auch zu diesen gelangen und nicht wieder in die Industrieländer reexportiert
werden. Am 30. August 2003 konnte, kurz vor der Ministerkonferenz in Cancun,
eine Lösung gefunden werden. Diese musste dann ins TRIPS-Abkommen
übernommen werden, was am 6. Dezember 2005 nach langen Verhandlungen
schliesslich auch gelang. Die diesbezüglichen Verhandlungen waren
schwierig, weil es WTO-Mitglieder gab, die mit dem Entscheid vom 30. August
nicht zufrieden waren und diesen im Rahmen der Änderung des TRIPS-Abkommens
in ihrem Sinne modifizieren wollten. Die Schweiz wollte keine änderung
des Entscheids vom 30. August, weil damit das Gleichgewicht der gefundenen
Lösung gefährdet worden wäre. |
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Stand
der Doha-Verhandlungen |
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In
Doha, Katar, wurde am 14. November 2001 eine neue WTO-Verhandlungsrunde
lanciert. Nachdem es anlässlich der Ministerkonferenz in Cancun, Mexiko,
im September 2003, nicht gelang, politische Impulse für die Fortsetzung
der Verhandlungen zu geben und die erforderlichen operationellen Entscheide
zu treffen, konnten am 1. August 2004 die notwendigen Beschlüsse für
die Fortsetzung der Verhandlungen gefasst werden. |
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Ziel der nächsten
Ministerkonferenz in Hong Kong im Dezember 2005 sollte bis vor kurzem sein,
aufgrund der Rahmenabkommen Modalitäten in den Verhandlungen über
die Landwirtschaft und die Industrieprodukte festzulegen, die Verhandlungen
über die Handelserleichterung in Gang zu bringen, und bei den restlichen
Verhandlungsthemen Fortschritte zu erzielen.
Die
nächste WTO-Ministerkonferenz sollte die Doha-Runde noch nicht zum
Abschluss bringen. Nach dem Beschluss über die Modalitäten müssen
nämlich die Länder ihre aufgrund der Modalitäten erstellten
nationalen Verpflichtungslisten eingeben und diese müssen multilateral
genehmigt werden. Nun ist es aber bisher nicht gelungen, die entsprechenden
Fortschritte zu erzielen. Es gelang nicht, einen Konsens über die
Modalitäten in den Verhandlungen über die Landwirtschaft und
die Industrieprodukte zu erreichen, weil die Forderungen in beiden Verhandlungen
noch immer weit auseinanderliegen und eine Annäherung der unterschiedlichen
Positionen bisher erfolglos blieb. Die Minister werden in Hong Kong beschliessen
müssen, wie sie die Fortsetzung der Verhandlungen gestalten wollen,
damit die Runde trotzdem Ende 2006 abgeschlossen werden kann.
Quelle:
Text EVD Eidgenössisches
Volkswirtschaftsdepartment Dezember 2005
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