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Hochschulreform
in Europa: «Bologna»-Reform
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Akkreditierung
Die
Bologna-Erklärung sieht vor, dass die Studienstruktur des Europäischen
Hochschulraums im wesentlichen durch zwei Zyklen - undergraduate und graduate
- gekennzeichnet sein soll. Die Akkreditierung ist ein zentrales Instrument
zur Unterstützung der dazu notwendigen Veränderungsprozesse in
den europäischen Hochschulsystemen. Wie die Evaluierung dient sie
der Qualitätssicherung bei der Einführung neuer (ex-ante-Steuerung)
und überprüfung bereits bestehender Studiengänge (ex-post-Steuerung).
Die Akkreditierung, d.h. die Zertifizierung eines Studienganges, erfolgt
nach Prüfung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards, der Berufsrelevanz
des zu vergebenden Abschlusses und der Kohärenz sowie Konsistenz der
Gesamtkonzeption des Studienganges. Sie wird im Rahmen eines transparenten,
formalisierten externen Begutachtungsverfahrens (peer review) befristet
vergeben, so dass der Studiengang nach Ablauf einer bestimmten Zeit erneut
überprüft werden muss.
Die Steuerung des Begutachtungsprozesses
liegt bei Agenturen, welche ihrerseits regelmässiger externer Evaluierung
unterliegen. Das Instrument der Akkreditierung zur Anerkennung von Studiengängen
ist in Europa zwar noch relativ neu, setzt sich jedoch in zunehmendem Masse
in den am Bologna-Prozess beteiligten Ländern durch.
Diploma
Supplement
Um
die Transparenz der Qualifikationen für akademische und berufliche
Zwecke zu erhöhen, haben Europäische Kommission, Europarat und
UNESCO gemeinsam einen Diplomzusatz entwickelt. Er beschreibt in der jeweiligen
Landessprache und in Englisch Art und Inhalt des Studiengangs sowie das
jeweilige Qualifikationsniveau. Zusätzlich liefert das Dokument Informationen
über das Hochschulsystem des ausstellenden Landes, so dass die Qualifikation
im jeweiligen Bildungskontext gesehen werden kann. |
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ECTS
ECTS
(European Credit Transfer System) ist ein Credit-System zur Anrechnung
von Studienleistungen. Es wurde von der EU-Kommission im Erasmus-Programm
im Rahmen eines Pilotprojekts zur Optimierung des Auslandsstudiums von
1989/90 bis 1996/97 getestet. Das System stellt eine Methode zur Messung
und zum Vergleich von Studienleistungen bereit und ermöglicht so ihre
übertragung europaweit von Hochschule zu Hochschule. Transparenz der
akademischen Lehrangebote wird durch die Bereitstellung von detaillierten
Informationen über die jeweiligen Studiengänge und den Stellenwert
der einzelnen Lehrveranstaltungen erreicht.
Mit der Einführung des
Hochschulvertrags im SOKRATES/Erasmus-Programm 1997/98 können sich
alle Hochschulen in Europa an ECTS beteiligen. Wichtigste Elemente von
ECTS sind das Informationpaket (information package), das Studienabkommen
(learning agreement) und die Studiendaten bzw. Stammblatt (transcript of
records). In jüngster Zeit wird die Möglichkeit der Nutzung von
ECTS auch im Bereich der Berufsbildung diskutiert.
Europäischer
Hochschulraum
Die
Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes (European Higher Education
Area = EHEA) bis 2010 ist eines der wichtigsten Ziele der europäischen
Bildungsminister zur Förderung der Hochschulzusammenarbeit. Inzwischen
sind es 33 Länder, die im Rahmen des sog. "Bologna-Prozesses" eine
grössere Kompatibilität und Vergleichbarkeit europäischer
Hochschulsysteme anstreben und sich dabei auf eine Reihe von Zielen verständigt
haben. Dazu gehört u.a. neben der Förderung der Mobilität
von Studierenden und Lehrenden die Einführung von zweistufigen vergleichbaren
Studienabschlüssen sowie die Implementierung von ECTS-kompatiblen
Leistungspunktesystemen.
Europäischer
Forschungsraum
Die
Europäische Kommission hat auf Initiative von Forschungskommissar
Philippe Busquin im Januar 2000 eine Mitteilung "Hin zu einem europäischen
Forschungsraum" veröffentlicht. Zentrales Anliegen des Papiers ist
die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschung in Europa
mit Blick auf die Entwicklung zu einer wissensbasierten Wirtschaft. Es
soll eine grenzüberschreitende Forschungspolitik in Europa auf der
Grundlage einer besseren Zusammenarbeit zwischen Forschern in den einzelnen
Mitgliedsstaaten begründet werden. Dabei sollen die Forschungsaktivitäten
auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedsstaaten besser abgestimmt werden,
jedoch ohne zusätzliche Bürokratie und höhere Kosten.
Das
Konzept eines Europäischen Forschungsraums (European Research Area
= ERA) soll die gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Ressourcen fördern,
langfristig Arbeitsplätze schaffen sowie die Wettbewerbsfähigkeit
Europas stärken.
EUROPASS
Der
EUROPASS-Berufsbildung - auf Initiative des Europäischen Rates eingeführt
- ist ein europaweit einheitliches Dokument, das zweisprachig im Ausland
absolvierte Ausbildungsabschnitte bescheinigt und somit der innereuropäischen
Mobilität im Bildungsbereich Rechnung trägt.
Im EUROPASS-Berufsbildung
werden sowohl Inhalt als auch Qualität der erworbenen Qualifikation
vom jeweiligen Arbeitgeber bzw. von der jeweiligen Bildungseinrichtung
dokumentiert, so dass ein Nachweis über die internationale Erfahrung
sowie über die dabei erlernten Fachinhalte vorliegt. Dabei können
sowohl Teile der beruflichen Ausbildung als auch im Rahmen des Hochschulstudiums
geleistete Praktika berücksichtigt werden.
Evaluierung
Neben
Akkreditierung ist Evaluierung die zentrale Aktivität zur Qualitätssicherung
in der Hochschulbildung. Evaluiert - d.h. bewertet - werden Lehre und Studium
eines Faches oder Fachbereichs sowie die jeweils zugeordneten Studiengänge.
Durch Bestandsaufnahme und Analyse sollen Stärken und Schwächen
der Ausbildung aufgezeigt sowie Vorschläge zur Förderung ihrer
Qualität formuliert werden.
Die Evaluierung erfolgt entweder intern
oder extern. Der Prozess der internen Evaluierung umfasst die systematische
Erhebung von Verwaltungsdaten, die Befragung von Studierenden und Absolventen
sowie moderierte Gruppengespräche mit Lehrenden und Studierenden.
Im Rahmen der externen Evaluierung besuchen Aussenstehende das Fach
/ den Fachbereich, um die Qualität von Studium und Lehre zu überprüfen.
Bei den externen Gutachtern (peers) handelt es sich um Hochschullehrer
oder Personen aus der beruflichen Praxis, die Gespräche mit Studierenden,
dem wissenschaftlichen Nachwuchs sowie den Professoren führen und
ein abschliessendes Gutachten vorlegen. Der Evaluierung von Studium
und Lehre muss eine Rechnungslegung folgen, welche über die Effizienz
der erfolgten Qualitätssicherungsmassnahmen Auskunft gibt.
Neben
Studium und Lehre wird auch die Forschungsleistung evaluiert. Dies geschieht
auf unterschiedlichen Ebenen: bezogen auf die nationalen Forschungssysteme,
auf einzelne Einrichtungen, auf Forschungsprogramme oder einzelne Projekte.
Auch in dem Bereich der Forschungsevaluation kommen Verfahren der internen
und externen Evaluierung zum Einsatz.
ISIC
Die
ISIC (International Student Identity Card) ist ein von der International
Student Travel Confederation (ISTC) herausgegebener internationaler Studierendenausweis,
der von studentischen Vertretungen und Reisebüros angeboten wird.
Die ISIC wird seit 1993 von der UNESCO als einziger internationaler Studierendenausweis
anerkannt. Die Inhaber können in über 90 Ländern Vergünstigungen
bei Reisetickets, übernachtungen, Eintrittskarten u.ä. in Anspruch
nehmen..
Lebenslanges
Lernen
Das
Abschlusskommuniqué der Bologna-Folgekonferenz in Prag 2001 hat
das "lebensbegleitende oder lebenslange Lernen" (LLL) als ein wichtiges
Element des europäischen Hochschulraums hervorgehoben. Lebenslanges
Lernen impliziert eine Lernphase vom Vorschul- bis ins Rentenalter und
umfasst das gesamte Spektrum vom formalen über das nicht-formale bis
zum informellen Lernen. Dies bedeutet, dass Bildung und Berufsbildung in
zentralen Aspekten der Bildungs-, Jugend-, Beschäftigungs- und Forschungspolitik
zusammengeführt werden müssen.
Ziel dabei ist, einen Rahmen zu
schaffen, innerhalb dessen der Einzelne zwischen Lernumgebungen, Arbeitsstellen,
Regionen und Ländern wählen kann, um seine Kenntnisse und Kompetenzen
zu verbessern und optimal einzusetzen. Eine wichtige Voraussetzung für
die Umsetzung des LLL ist die Entwicklung eines umfassenden Leistungsbewertungssystems,
das die Beurteilung von Leistungen und Abschlüssen erlaubt, welche
im Rahmen von Schule und Hochschule, aber auch in der Arbeitswelt erworben
wurden.
Der Transfer von Qualifikationen zwischen dem Sektor der Schul-
und Hochschulbildung und der Sphäre der Arbeitswelt könnte so
gewährleistet werden. Die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung
ist die unerlässliche Konsequenz von wachsendem Wettbewerb und der
Nutzung neuer Technologien und gehört zu den Schlüsselstrategien,
um das vom Europäischen Rat in Lissabon formulierte Ziel zu erreichen,
Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft
der Welt zu machen. Die Europäische Kommission hat dem Thema im Oktober
2000 ein Memorandum gewidmet und ein Jahr später eine Mitteilung der
beiden Kommissionsmitglieder Vivian Reding (Bildung und Kultur) und Anna
Diamantopoulou (Beschäftigung und Soziales) veröffentlicht.
Promotionsstudium
Während
zu Beginn des "Bologna-Prozesses" vor allem das Studium, insbesondere die
Implementierung des zweistufigen Graduierungssystems im Vordergrund stand,
sollen nun die Promotions- sowie die Postdoc-Phase stärker in die
europäischen Strukturreformdebatten einbezogen werden. Bereits 1992
haben sich die Bildungsminister der EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Dänemark,
Deutschland, Frankreich und Niederlande darauf verständigt, für
eine grössere Transparenz und die Annäherung der bestehenden
Systeme der Doktorandenausbildung zu sorgen. Seit 1994 werden Doktoranden
in dem HCM/TMR Forschungsprogramm der EU gezielt gefördert.
Die Confederation
of European Union Rectors' Conferences hat 1991 die Einführung eines
"Europäischen Doktorats" als Zusatzzertifikat vorgeschlagen und spricht
sich ausserdem dafür aus, dass Promovenden mindestens ein Jahr
im Ausland verbringen sollen. Damit würde nicht nur die Ausbildung
des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessert, sondern auch eine stärkere
Vernetzung der Universitäten und Forschungseinrichtungen in Europa
gewährleistet werden.
Art
und Qualität der Doktorandenausbildung in Europa war auch ein Schwerpunkt
der halbjährlichen Beratungen der Generaldirektoren für Hochschulbildung
der EU-Mitgliedsstaaten unter schwedischer Präsidentschaft in Halmstad
(Mai 2001) und unter spanischer Präsidentschaft in Cordoba (April
2002). Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Mobilität
von Doktoranden im Rahmen des Socrates/Erasmus-Programms vorgelegt (sog.
Mitchell-Report).
Qualitätssicherung
Ein
zentrales Ziel des "Bologna-Prozesses" ist die Definition und Einhaltung
europaweit geltender Qualitätsstandards in der Hochschulbildung. Voraussetzung
ist die Erarbeitung vergleichbarer Methoden und Kriterien zur Bewertung
der Qualität von Forschung und Lehre. Der Europäische Rat hat
1998 eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich
empfohlen. Als Antwort auf diese Ratsinitiative und auf die Zielsetzungen
der Bologna-Erklärung ist das Europäische Netzwerk zur Qualitätssicherung
in der Hochschulbildung (The European Network for Quality Assurance in
Higher Education, ENQA) ins Leben gerufen worden, das seit 1999 Informationen
über bewährte Praxiserfahrungen sowie neueste Ansätze und
Diskussionen im Bereich von Qualitätsbewertung und -sicherung bereitstellt.
In der Reihe der sog. Bologna-Seminare wurden in Amsterdam ("The European
Dimension of Quality Assurance") erste Ergebnisse der Debatte um europäische
Qualitätsstandards zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen
präsentiert. Das Pilotprojekt "Tuning: Abstimmung der Bildungsstrukturen
in Europa", das auf eine universitäre Initiative zurückgeht und
an dem 70 europäische Universitäten beteiligt sind, hat für
ein Spektrum von sieben Fächern (Betriebswirtschaft, Erziehungswissenschaften,
Geologie, Geschichte, Mathematik, Chemie und Physik) Referenzkriterien
für den Vergleich von Abschlussstrukturen und Lehransätzen vorgelegt.
Instrumente zur Umsetzung und Einhaltung von Qualitätsstandards sind
die Akkreditierung und die Evaluierung, die in den einzelnen Ländern
von Evaluations- und/oder Akkreditierungsagenturen durchgeführt werden.
Quelle:
Europa EU www.europa.eu.int |
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