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Neue
Technologien: Nanotechnologie
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Nanotechnologie
- Gesundheit  | 
 
 
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Nanotechnologie
- Gesundheit  | 
 
 
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Nanotechnologie
und Gesundheit
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Resultate
der TA-Swiss-Studie "Nanotechnologie im Bereich Lebensmittel"
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Schöner,
frischer, gesünder - dank Nano-Verpackungen und Nano-Zusatzstoffen?
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 Die
Nanotechnologie hält Einzug in den Lebensmittelbereich: in Form von Zusatzstoffen oder Verpackungsmaterialien. Eine Studie vom Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung
TA-Swiss schafft eine übersicht, welche synthetische Nanomaterialien
dazu bereits verwendet werden. Sie bewertet Produkte, die Nanomaterialien
enthalten, bezüglich Umweltfragen und Nachhaltigkeit. Weiter zeigt
sie auf, wo mögliche Entwicklungen sein könnten und wo Vorsicht
geboten ist. 
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| Mehr
als anderswo stellt sich bei Lebensmitteln die Frage: was ist Nano und
was bewirkt Nano? Denn was wir essen, gelangt in unseren Körper.
Also soll zumindest nichts drin sein, was für den Organismus schädlich
ist. In Schweizer Läden, so zeigt die TA-Swiss-Studie, sind nur wenige
Lebensmittel mit nanoskaligen Zusatzstoffen erhältlich. Diese
sind längst erprobt und gelten als unbedenklich. Allerdings können
über das Internet auch Produkte aus dem Ausland bezogen werden, die
in der Schweiz nicht zulässige und evtl. gesundheitlich bedenkliche
nanoskalige Zusatzstoffe enthalten. Für
eine umweltverträgliche und gesundheitsfördernde Ernährung
hat die Nanotechnologie nahezu keine Bedeutung. Sie wird vermutlich auch zukünftig eher eine untergeordnete Rolle
spielen, um mehr Nachhaltigkeit in der Ernährung zu erreichen.
 Bei
Lebensmittelverpackungen ist die Anwendung von Nanotechnologie schon gebräuchlich
und es es wird ein erheblich Entwicklungspotenzial gesehen.  | 
 
  
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 Mit solchen Verpackungen verspricht man sich eine verbesserte Haltbarkeit
 von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien und weniger Abfall. 
 Die
 Studie zeigt auf, dass die rechtlichen Bestimmungen für Lebensmittel
 und Verpackungsmaterialien sind nicht genügend auf die Herausforderungen
 der Nanotechnologie ausgerichtet sind. Handlungsbedarf besteht auch auf
 Seiten der Hersteller, Verarbeiter und Händler. Transparenz und
 eine aktive Informationspolitik sind von dieser Seite gefordert.  
  
 
 
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 Mit
 Lebensmittelverpackungen Haltbarkeit verlängern und Ökobilanz
 verbessern
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 | Verpackungsfolien
 und PET-Flaschen mit synthetischen Nanokomponenten werden auf dem Schweizer
 Markt schon heute angeboten. Mit Nanomaterialien werden die Barriere-Eigenschaften
 gegen Gase, Wasserdampf, Aromastoffe sowie die mechanischen und thermischen
 Eigenschaften oder der UV-Schutz verbessert. Nanotechnologisch optimierte
 PET-Flaschen haben eine günstigere Kohlendioxid(CO2)-Bilanz. 
  Gemäss
 einer in der TA-Swiss-Studie erstmals veröffentlichten Ökobilanz
 könnten in der Schweiz allein klimaschädliche Emissionen in
 der Grössenordnung von 10'000 Tonnen eingespart werden, oder: bei
 Herstellung, Transport und Recycling verursacht die Nano-PET-Flasche rund
 ein Drittel weniger Treibhausgase als Aluminium und rund 60 Prozent weniger als die Glas-Einwegflasche.
 Damit liegt die Nano-PET-Flasche ähnlich gut da wie die Glas-Mehrwegflasche.  | 
  
  
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 Gelangen
 Nanopartikel aus Verpackungen in die Lebensmittel?
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 Ob
 Nanopartikel von Verpackungen in Lebensmittel übergehen können,
 hängt in erster Linie davon ab, wie die Nanoschicht aufgetragen wurde. Dort
 wo die Nanomaterialien direkt mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen, ist
 ein übergang nicht auszuschliessen. So muss in diesem Falle der
 fehlende Nachweis der Unbedenklichkeit noch erbracht werden. Dies gilt
 auch für sogenannte "antimikrobiell" wirkende Lebensmittelverpackungen. Eine
 Beschichtung mit keimtötenden Nano-Sillberpartikeln bewirkt, dass
 Lebensmittel weniger schnell verderben. In der Schweiz sind diese Materialien
 zurzeit nicht erhältlich, könnten jedoch im Internet aus dem
 Ausland bezogen werden. 
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 Nanoskalige
 Zusatzstoffe in Lebensmitteln
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 Heute
 sind in der Schweiz nur wenige Lebensmittel mit nanoskaligen Zusatzstoffen
 angereichert. Dazu gehören die Rieselhilfe, die das Verklumpen
 von Streuwürze verhindert. Sie besteht aus Kieselsäure (Siliziumoxid
 oder E 551), die verreiben ein pulvriges Material ergibt, das nanoskalige
 Teilchen enthält. Synthetische Nanokomponenten werden auch bei sogenannten Verkapselungen eingesetzt, beispielsweise um Carotinoide oder Vitamine einzuschliessen,
 damit diese wasserlöslich werden, länger haltbar sind oder vom
 Körper besser aufgenommen werden. Derartige Zusatzstoffe wurden für
 die Verwendung in Lebensmitteln überprüft und gelten als unbedenklich.  
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 Wer
 ist an Nano-Lebensmitteln interessiert?
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 Die
 TA-Swiss-Studie kommt zum Schluss, dass Personen mit gewissen "Ernährungsstilen"
 durchaus Produkten mit nanotechnologisch hergestellten Zusatzstoffen gegenüber
 aufgeschlossen sein könnten. Dies besonders, wenn man davon ausgeht,
 dass Nano-Lebensmittel leichter handhabbar sein könnten und / oder
 einen gesundheitlichen Zusatznutzen aufweisen könnten. In Entwicklungsländern
 könnten solche Zusatzstoffe dazu beitragen, eine Mangelernährung
 entgegenzuwirken; beispielsweise indem Grundlebensmitteln mit Eisen, Zink,
 Vitamin A oder Folsäure angereichert werden. Allerdings ist zu berücksichtigen,
 dass diese Lebensmittel für die bedürftige Bevölkerung erschwinglich
 und zugänglich sind. 
 
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 Lücken
 in der rechtlichen Regulierung und Kennzeichnungspflicht
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 Das
 Schweizer Lebensmittelrecht steht unter dem sogenannten "Positiv-Prinzip".
 Das heisst nur jene Zusatzstoffe dürfen verwendet werden, die auf
 der Positiv-Liste aufgeführt und mit einer E-Nummer gekennzeichnet
 sind. Sie genügen einer Reihe von Anforderungen, insbesondere muss
 nachgewiesen sein, dass ein Lebensmittel nicht ohne den betreffenden Zusatzstoff
 hergestellt werden kann und dass die verwendete Menge die Gesundheit der
 Konsumierenden nicht schädigen kann. Nanopartikel könnten ebenfalls
 in diese Kategorie fallen und sind entsprechend nach den obigen Kriterien
zu prüfen. 
 
 Generell
 gilt: Wird eine Zutat verwendet, die heute in der Positiv-Liste aufgeführt
 ist, muss sie nicht neu geprüft werden - selbst dann nicht, wenn sie
 neu in nanoskaliger Grösse beigemischt wird. Da mittlerweile bekannt
 ist, dass sich ein und derselbe Stoff oft als Nanopartikel anders verhält
 als in makroskaliger Grösse, ist diese Bestimmung in Bezug auf nanoskalige
 Zusatzstoffe ungenügend.
  Gemäss
 Lebensmitelkennzeichnungsverordung (LKV) müssen bei einem Lebensmittel
 sämtliche Zutaten aufgelistet sein. Eine Pflicht, spezifisch auf die
 Partikelgrösse hinzuweisen, besteht nicht. Allerdings wünschen
 Konsumentinnen und Konsumenten eine Kennzeichnung von Nanopartikeln, besonders
 im Lebensmittelbereich.   
  
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 Empfehlung
 der TA-Swiss-Studie
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  Regulierung  
 Das
 bestehende Lebensmittel- und Chemikalienrecht sollte an die Erfordernisse
der Nanotechnologie angepasst werden. 
 
  Transparenz  
 Hersteller
 sollten mit einer aktiven Informationspolitik dazu beitragen, dem Misstauen
 in de Bevölkerung zu begegnen. So könnten Hersteller, Verarbeiter
 und Händler von Lebensmitteln und Lebensmittelverpackungen mit Nanokomponenten
 vermehrt nach branchenspezifischen Verhaltensrichtlinien
 (Code of Conduct) ausrichten. Konsumentinnen und Konsumenten wollen
 die Möglichkeit haben, sich über die Inhaltsstoffe einer Ware
 zu informieren, um auf dieser Basis ihre Kaufentscheide zu treffen. Zumindest
 sollte es verbindlich sein, dass die Lebensmittelhersteller die Lebensmittelbehörden
 informieren, wenn sie Waren in Umlauf bringen, die Nanomaterialien enthalten.
 
  Deklaration  
 Angesichts
 der internationalen Warenströme wäre eine welt- oder zumindest
 europaweite Regulierung einem Alleingang der Schweiz vorzuziehen. Eine
 spezifische Kennzeichnung entspräche dem Bedürfnis nach Transparenz
 und würde sowohl die Rückverfolgbarkeit von entsprechenden Lebensmitteln
 als auch die staatliche Lebensmittelüberwachung erleichtern: eine
 unspezifische Kennzeichnung, wie z.B. "enthält Nanopartikel" scheint
 für diese Zwecke hingegen weniger hilfreich.
 
  Die
 bestehenden Systeme zur Rückverfolgbarkeit
 bei der Lebensmittelherstellung sollten
 auf ihre Anwendbarkeit für Nanomaterialien überprüft werden.
 Nur dann ist es möglich, Produkte rasch vom Markt zu nehmen, sollten
 neuere Erkenntnisse Hinweise auf mögliche Gefahren liefern.
 
  Das Vorsorgeprinzip sollte wie im Umweltschutzrecht auch im Lebensmittelrecht ausdrücklich
 verankert sein. Erst auf dieser Basis können die Schweizer Lebensmittelbehörden
 Massnahmen zum Risikomanagement ergreifen.
 
  Die Human-
 und ökotoxikologische Risikoforschung muss gefördert werden. Wie sich Nano-Teilchen auswirken, muss über
 den ganzen Lebenszyklus eines Produkts, also von der Herstellung bis zu
 Entsorgung, geprüft werden.
 
  
 
 
 Quelle:  
 Zentrum
 für Technologie-Folgenabschätzung TA-Swiss  
 Januar
 2009 | 
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 |  Nanotechnologie:
 Hintergrundinformationen  | 
  
 
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 Externe Links | 
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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