Neue
Technologien: Nanotechnologie
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Nanotechnologie
- Gesundheit |
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Nanotechnologie
- Gesundheit |
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Nanotechnologie
und Gesundheit
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Resultate
der TA-Swiss-Studie "Nanotechnologie im Bereich Lebensmittel"
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Schöner,
frischer, gesünder - dank Nano-Verpackungen und Nano-Zusatzstoffen?
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Die
Nanotechnologie hält Einzug in den Lebensmittelbereich: in Form von Zusatzstoffen oder Verpackungsmaterialien. Eine Studie vom Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung
TA-Swiss schafft eine übersicht, welche synthetische Nanomaterialien
dazu bereits verwendet werden. Sie bewertet Produkte, die Nanomaterialien
enthalten, bezüglich Umweltfragen und Nachhaltigkeit. Weiter zeigt
sie auf, wo mögliche Entwicklungen sein könnten und wo Vorsicht
geboten ist.
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Mehr
als anderswo stellt sich bei Lebensmitteln die Frage: was ist Nano und
was bewirkt Nano? Denn was wir essen, gelangt in unseren Körper.
Also soll zumindest nichts drin sein, was für den Organismus schädlich
ist. In Schweizer Läden, so zeigt die TA-Swiss-Studie, sind nur wenige
Lebensmittel mit nanoskaligen Zusatzstoffen erhältlich. Diese
sind längst erprobt und gelten als unbedenklich. Allerdings können
über das Internet auch Produkte aus dem Ausland bezogen werden, die
in der Schweiz nicht zulässige und evtl. gesundheitlich bedenkliche
nanoskalige Zusatzstoffe enthalten. Für
eine umweltverträgliche und gesundheitsfördernde Ernährung
hat die Nanotechnologie nahezu keine Bedeutung. Sie wird vermutlich auch zukünftig eher eine untergeordnete Rolle
spielen, um mehr Nachhaltigkeit in der Ernährung zu erreichen.
Bei
Lebensmittelverpackungen ist die Anwendung von Nanotechnologie schon gebräuchlich
und es es wird ein erheblich Entwicklungspotenzial gesehen. |
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Mit solchen Verpackungen verspricht man sich eine verbesserte Haltbarkeit
von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien und weniger Abfall.
Die
Studie zeigt auf, dass die rechtlichen Bestimmungen für Lebensmittel
und Verpackungsmaterialien sind nicht genügend auf die Herausforderungen
der Nanotechnologie ausgerichtet sind. Handlungsbedarf besteht auch auf
Seiten der Hersteller, Verarbeiter und Händler. Transparenz und
eine aktive Informationspolitik sind von dieser Seite gefordert.
Mit
Lebensmittelverpackungen Haltbarkeit verlängern und Ökobilanz
verbessern
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Verpackungsfolien
und PET-Flaschen mit synthetischen Nanokomponenten werden auf dem Schweizer
Markt schon heute angeboten. Mit Nanomaterialien werden die Barriere-Eigenschaften
gegen Gase, Wasserdampf, Aromastoffe sowie die mechanischen und thermischen
Eigenschaften oder der UV-Schutz verbessert. Nanotechnologisch optimierte
PET-Flaschen haben eine günstigere Kohlendioxid(CO2)-Bilanz.
Gemäss
einer in der TA-Swiss-Studie erstmals veröffentlichten Ökobilanz
könnten in der Schweiz allein klimaschädliche Emissionen in
der Grössenordnung von 10'000 Tonnen eingespart werden, oder: bei
Herstellung, Transport und Recycling verursacht die Nano-PET-Flasche rund
ein Drittel weniger Treibhausgase als Aluminium und rund 60 Prozent weniger als die Glas-Einwegflasche.
Damit liegt die Nano-PET-Flasche ähnlich gut da wie die Glas-Mehrwegflasche. |
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Gelangen
Nanopartikel aus Verpackungen in die Lebensmittel?
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Ob
Nanopartikel von Verpackungen in Lebensmittel übergehen können,
hängt in erster Linie davon ab, wie die Nanoschicht aufgetragen wurde. Dort
wo die Nanomaterialien direkt mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen, ist
ein übergang nicht auszuschliessen. So muss in diesem Falle der
fehlende Nachweis der Unbedenklichkeit noch erbracht werden. Dies gilt
auch für sogenannte "antimikrobiell" wirkende Lebensmittelverpackungen. Eine
Beschichtung mit keimtötenden Nano-Sillberpartikeln bewirkt, dass
Lebensmittel weniger schnell verderben. In der Schweiz sind diese Materialien
zurzeit nicht erhältlich, könnten jedoch im Internet aus dem
Ausland bezogen werden.
Nanoskalige
Zusatzstoffe in Lebensmitteln
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Heute
sind in der Schweiz nur wenige Lebensmittel mit nanoskaligen Zusatzstoffen
angereichert. Dazu gehören die Rieselhilfe, die das Verklumpen
von Streuwürze verhindert. Sie besteht aus Kieselsäure (Siliziumoxid
oder E 551), die verreiben ein pulvriges Material ergibt, das nanoskalige
Teilchen enthält. Synthetische Nanokomponenten werden auch bei sogenannten Verkapselungen eingesetzt, beispielsweise um Carotinoide oder Vitamine einzuschliessen,
damit diese wasserlöslich werden, länger haltbar sind oder vom
Körper besser aufgenommen werden. Derartige Zusatzstoffe wurden für
die Verwendung in Lebensmitteln überprüft und gelten als unbedenklich.
Wer
ist an Nano-Lebensmitteln interessiert?
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Die
TA-Swiss-Studie kommt zum Schluss, dass Personen mit gewissen "Ernährungsstilen"
durchaus Produkten mit nanotechnologisch hergestellten Zusatzstoffen gegenüber
aufgeschlossen sein könnten. Dies besonders, wenn man davon ausgeht,
dass Nano-Lebensmittel leichter handhabbar sein könnten und / oder
einen gesundheitlichen Zusatznutzen aufweisen könnten. In Entwicklungsländern
könnten solche Zusatzstoffe dazu beitragen, eine Mangelernährung
entgegenzuwirken; beispielsweise indem Grundlebensmitteln mit Eisen, Zink,
Vitamin A oder Folsäure angereichert werden. Allerdings ist zu berücksichtigen,
dass diese Lebensmittel für die bedürftige Bevölkerung erschwinglich
und zugänglich sind.
Lücken
in der rechtlichen Regulierung und Kennzeichnungspflicht
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Das
Schweizer Lebensmittelrecht steht unter dem sogenannten "Positiv-Prinzip".
Das heisst nur jene Zusatzstoffe dürfen verwendet werden, die auf
der Positiv-Liste aufgeführt und mit einer E-Nummer gekennzeichnet
sind. Sie genügen einer Reihe von Anforderungen, insbesondere muss
nachgewiesen sein, dass ein Lebensmittel nicht ohne den betreffenden Zusatzstoff
hergestellt werden kann und dass die verwendete Menge die Gesundheit der
Konsumierenden nicht schädigen kann. Nanopartikel könnten ebenfalls
in diese Kategorie fallen und sind entsprechend nach den obigen Kriterien
zu prüfen.
Generell
gilt: Wird eine Zutat verwendet, die heute in der Positiv-Liste aufgeführt
ist, muss sie nicht neu geprüft werden - selbst dann nicht, wenn sie
neu in nanoskaliger Grösse beigemischt wird. Da mittlerweile bekannt
ist, dass sich ein und derselbe Stoff oft als Nanopartikel anders verhält
als in makroskaliger Grösse, ist diese Bestimmung in Bezug auf nanoskalige
Zusatzstoffe ungenügend.
Gemäss
Lebensmitelkennzeichnungsverordung (LKV) müssen bei einem Lebensmittel
sämtliche Zutaten aufgelistet sein. Eine Pflicht, spezifisch auf die
Partikelgrösse hinzuweisen, besteht nicht. Allerdings wünschen
Konsumentinnen und Konsumenten eine Kennzeichnung von Nanopartikeln, besonders
im Lebensmittelbereich.
Empfehlung
der TA-Swiss-Studie
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Regulierung
Das
bestehende Lebensmittel- und Chemikalienrecht sollte an die Erfordernisse
der Nanotechnologie angepasst werden.
Transparenz
Hersteller
sollten mit einer aktiven Informationspolitik dazu beitragen, dem Misstauen
in de Bevölkerung zu begegnen. So könnten Hersteller, Verarbeiter
und Händler von Lebensmitteln und Lebensmittelverpackungen mit Nanokomponenten
vermehrt nach branchenspezifischen Verhaltensrichtlinien
(Code of Conduct) ausrichten. Konsumentinnen und Konsumenten wollen
die Möglichkeit haben, sich über die Inhaltsstoffe einer Ware
zu informieren, um auf dieser Basis ihre Kaufentscheide zu treffen. Zumindest
sollte es verbindlich sein, dass die Lebensmittelhersteller die Lebensmittelbehörden
informieren, wenn sie Waren in Umlauf bringen, die Nanomaterialien enthalten.
Deklaration
Angesichts
der internationalen Warenströme wäre eine welt- oder zumindest
europaweite Regulierung einem Alleingang der Schweiz vorzuziehen. Eine
spezifische Kennzeichnung entspräche dem Bedürfnis nach Transparenz
und würde sowohl die Rückverfolgbarkeit von entsprechenden Lebensmitteln
als auch die staatliche Lebensmittelüberwachung erleichtern: eine
unspezifische Kennzeichnung, wie z.B. "enthält Nanopartikel" scheint
für diese Zwecke hingegen weniger hilfreich.
Die
bestehenden Systeme zur Rückverfolgbarkeit
bei der Lebensmittelherstellung sollten
auf ihre Anwendbarkeit für Nanomaterialien überprüft werden.
Nur dann ist es möglich, Produkte rasch vom Markt zu nehmen, sollten
neuere Erkenntnisse Hinweise auf mögliche Gefahren liefern.
Das Vorsorgeprinzip sollte wie im Umweltschutzrecht auch im Lebensmittelrecht ausdrücklich
verankert sein. Erst auf dieser Basis können die Schweizer Lebensmittelbehörden
Massnahmen zum Risikomanagement ergreifen.
Die Human-
und ökotoxikologische Risikoforschung muss gefördert werden. Wie sich Nano-Teilchen auswirken, muss über
den ganzen Lebenszyklus eines Produkts, also von der Herstellung bis zu
Entsorgung, geprüft werden.
Quelle:
Zentrum
für Technologie-Folgenabschätzung TA-Swiss
Januar
2009 |
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