Kraftwerke in der Schweiz |
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Kraftwerke Oberhasli KWO (Bern) - KWOplus |
KWOplus: Verwaltungsgericht Bern lehnt Grimsel-Staumauererhöhung ab |
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22. Dezember 2015 |
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Das Verwaltungsgericht Bern hat entschieden: Die Grimsel-Staumauererhöhung ist nicht rechtens. Die wertvollen Moorbiotope und die Moorlandschaft an der Grimsel dürfen nicht geflutet werden. Die Umweltverbände sind erleichtert und froh über diesen Entscheid. Ein weiteres Mal wird der bestehende verfassungsmässige und rechtliche Schutz der letzten Moore und Moorlandschaften durch ein Gericht gestützt.
Moore sind seit der Rothenthurm-Volksabstimmung im Jahr 1987 durch die Verfassung geschützt, weil sie besonders wertvolle Lebensräume für seltene und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sowie Landschaften von aussergewöhnlicher Schönheit darstellen. Zudem sind nur mehr Reste der ursprünglichen Schweizer Moore erhalten. Sie sind Juwelen der Landschaft. Wäre die Zerstörung der Moorlandschaft an der Grimsel zugelassen worden, hätte dies den Moorschutz schweizweit ausgehebelt. Nach und nach wären weitere Moore zerschnitten, geflutet, überbaut oder trocken gelegt worden.
Es ist dies ein weiterer wegweisender Gerichtsentscheid, der den ungeschmälerten Erhalt dieser seltenen und besonderen Lebensräume stützt. Im Herbst 2012 hatte das Bundesgericht im Fall der Zürcher Oberlandautobahn den Moorschutz klar gestützt. Ähnlich wie an der Grimsel wurde dort eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung auf dem Papier willkürlich verkleinert, um ein Infrastruktur-Projekt zu ermöglichen.
Aus Umweltsicht ist der Verzicht auf die Stausee-Vergrösserung kein Verlust, da diese der Energie-Speicherung und nicht der Energie-Produktion hätte dienen sollen. Die Speicher-Kapazitäten wurden und werden in der Schweiz aber andernorts massiv und mehr als genug erhöht.
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Quelle:
Text Medienmitteilung vonPro Natura, Grimselverein und WWF Schweiz, Dezember 2015 |
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Detaillierte und grössere Grafiken auf dem Faktenblatt «Investitionsprogramm KWO plus»
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Faktenblatt |
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KWOplus: KWO zieht VGB-Entscheid ans Bundesgericht weiter |
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17. Februar 2016 |
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Vergrösserung Grimselsee
Am 22. Dezember 2015 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die genehmigte Konzession zur Vergrösserung des Grimselsees aufgrund des Moorschutzes aufgehoben. Diesen wegweisenden Entscheid will die KWO mit einer Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen.
Die konkrete Auslegung des in der Verfassung stehenden Moorschutzartikels ist von grosser Tragweite. Die Inventarisierung der Moore und die Festlegung von deren Perimeter liegen in der Kompetenz des Bundesrates. Es ist deshalb angezeigt, für den letztinstanzlichen Entscheid das Bundesgericht anzurufen.
Speicherseen sind eine wichtige Voraussetzung für die weitere Nutzung erneuerbarer Energien und der Berner Grossrat hatte die Konzession für den Speichersee Grimsel mit grossem Mehr erteilt (139 zu 14 Stimmen). Deshalb stellt sich hier die Frage nach der Interessenabwägung in besonderer Weise.
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Quelle:
Text KWO, Kraftwerke Oberhasli AG, Februar 2016 |
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Investitionsprogramm KWO plus - Faktenblatt |
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