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Schulreformen
im Kanton Aargau |
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Schulreformen
im Kanton Aargau: Promotionsverordnung |
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Neue
Promotionsverordnung |
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Regierungsrat verabschiedet Promotionsverordnung
Der Regierungsrat hat die ab Schuljahr 2010/11 gültige Promotionsverordnung verabschiedet. Die Beurteilungsinstrumente liegen nun in vereinfachter Form vor und stehen den Schulen ab sofort zur Verfügung. Dies ermöglicht den Lehrpersonen, die neuen Instrumente frühzeitig kennen zu lernen.
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An der Sitzung vom 8. April 2009 hatte der Regierungsrat beschlossen, die Einführung der Promotionsverordnung zu verschieben. Gleichzeitig hatte er das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) beauftragt, die Beurteilungsinstrumente beziehungsweise ein Element davon, den Zwischenbericht, zu vereinfachen.
Inzwischen hat der Regierungsrat die ab Schuljahr 2010/11 gültige Promotionsverordnung mit den angepassten Beurteilungsinstrumenten verabschiedet.
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Der neue Zwischenbericht
Eine Evaluation, die im Winter 2008/09 durchgeführt wurde, bildete die Grundlage für die Überarbeitung der Instrumente. Dabei zeigte sich, dass die ursprüngliche Form des Zwischenberichts zu aufwendig war. Er wurde deshalb vereinfacht. Es werden in allen Fächern Orientierungsnoten gesetzt sowie eine zusätzliche Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz gemacht. Die Sachkompetenz wird hingegen nur in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in Worten beurteilt.
Das Jahreszeugnis, der Bericht zu den individuellen Lernzielen, die Förderplanung und die Übertrittsempfehlung waren bei den Lehrpersonen weitestgehend unbestritten. Sie blieben daher unverändert.
Umsetzungshilfen
Um die Lehrpersonen bei der kompetenz- und förderorientierten Beurteilung zu unterstützen, werden gleichzeitig zu allen Fächern sowie zur Selbst- und Sozialkompetenz Umsetzungshilfen im Internet aufgeschaltet.
Mit dem Entscheid des Regierungsrats kann die neue Promotionsverordnung auf das Schuljahr 2010/11 eingeführt werden. Die Änderungen im Beurteilungssystem werden zu einer aussagekräftigen und transparenten Beurteilung und damit zu einer gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler beitragen.
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Quelle:
Regierungsrat; Departement Bildung, Kultur und Sport, September 2009 |
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Die neue Promotionsverordnung: Einige Schwerpunkte
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Mit der neuen Promotionsverordnung werden alle Fächer promotionswirksam. Sie werden eingeteilt in so genannte Kern- und Erweiterungsfächer.
Für die Beförderung in die nächsthöhere Klasse (Promotion) muss mit dem Durchschnitt der Kern- und mit dem Durchschnitt der Erweiterungsfächer zusammen ein ungerundeter Notendurchschnitt von mindestens 4 erreicht werden, wobei der ungerundete Notendurchschnitt der Kernfächer ebenfalls nicht unter 4 liegen darf.
Der Zwischenbericht
Zum Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, welcher in Worten die Leistungsentwicklung in der Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beschreibt.
Das Jahreszeugnis
Zum Ende jedes Schuljahres erhalten die Lernenden ein Jahreszeugnis, welches die Leistungen in der Sachkompetenz in Noten beurteilt. Die Zeugnisnoten sind promotionswirksam.
Die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz
Die neue Promotionsverordnung sieht eine ganzheitliche Beurteilung vor, indem im Rahmen des Zwischenberichtes sowohl die Sach- als auch die Selbst- und Sozialkompetenz der Lernenden beurteilt werden.
Das Beurteilungsdossier
Jede Lehrperson belegt ihre Beurteilung für jede Lernende und jeden Lernenden mit einem Dossier.
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Inkraftsetzung
der Promotionsverordnung auf Schuljahr 2010/11 verschoben
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Beurteilungsinstrumente
der Promotionsverordnung werden vereinfacht
Der
Regierungsrat hat die Verschiebung des Einführungszeitpunkts
der neuen Promotionsverordnung beschlossen. Mit dieser Verschiebung will
der Regierungsrat genügend Zeit für die Schulung der Lehrpersonen
zur Verfügung stellen. Zudem sollen bis diesen Herbst die Beurteilungsinstrumente
vereinfacht werden.
Die
vom Regierungsrat am 23. Januar 2008 beschlossene Promotionsverordnung
und deren Einführung auf das Schuljahr 2009/10 hat besonders bei den
Lehrpersonen für grosse Unruhe gesorgt. Viele Lehrerinnen und Lehrer
fühlten sich mit der Handhabung und der notwendigen Weiterbildung
der neuen Beurteilungsinstrumente zeitlich überfordert. Die Beurteilungskriterien
wurden vielfach als zu wenig anwenderfreundlich tituliert.
Der
Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verschiebung des Einführungszeitpunkts
der neuen Promotionsverordnung beschlossen. Mit dieser Verschiebung will
der Regierungsrat genügend Zeit für die Schulung der Lehrpersonen
zur Verfügung stellen. Zudem sollen bis diesen Herbst die Beurteilungsinstrumente
vereinfacht werden.
Mit
der geplanten Verschiebung des Inkrafttretens auf das Schuljahr 2010/11 nimmt der Regierungsrat diese Unsicherheit ernst und gibt den Lehrerinnen
und Lehrern mehr Zeit, um sich auf die Einführung der neuen Beurteilungsinstrumente
vorzubereiten. Die Verschiebung ermöglicht zudem eine sorgfältige
überarbeitung und Vereinfachung des Zwischenberichts, der die Beurteilung
der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz in Worten umfasst. Die neuen Instrumente
sollen spätestens im September dieses Jahres vorliegen, so dass genügend
Zeit für die Einführung und Weiterbildung der Lehrpersonen bleibt.
Die
vom BKS im Dezember 2008 kommunizierte etappierte Einführung der Beurteilungsinstrumente
der neuen Promotionsverordnung wird somit obsolet. Es gelten daher weiterhin
für alle Schulen dieselben Modalitäten für die Erstellung
der Zeugnisse. Und alle Schulen werden ab dem Schuljahr 2010/11 gleichzeitig
die neuen Promotionsverordnung sowie die damit verbundenen Zwischenberichte
und Zeugnisse einführen.
Quelle:
Regierungsrat; Departement Bildung, Kultur und Sport, April 2009 |
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