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Schulreformen
im Kanton Aargau |
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«Stärkung der Volksschule»
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Bildungskleeblatt:
Volksabstimmung vom 11. März 2012
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Stärkung der Volksschule - Vorlagen
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Das Vorhaben zur Stärkung der Volksschule umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Mit dem Vorhaben setzt der Aargau den Auftrag der Bundesverfassung um, die Schulpflicht sowie die Dauer der Bildungsstufen national zu vereinheitlichen. Zudem enthält das Vorhaben verschiedene Elemente, mit welchen Kindergärten und Schulen gezielt nach ihren Bedürfnissen gestärkt werden.
Verfassung des Kantons Aargau (Änderung vom 8. November 2011)
Der Kindergarten wird als eigenständige Stufe in die Volksschule eingegliedert und sein Besuch obligatorisch. Als Konsequenz wird der Kindergarten in der Verfassung des Kantons Aargau nicht mehr gesondert genannt. Die Bestimmung, wonach den Kindern während mindestens eines Jahrs der unentgeltliche Kindergartenbesuch zu ermöglichen sei, wird aufgehoben.
Schulgesetz (Änderung vom 8. November 2011
Die Änderungen im Schulgesetz ermöglichen das Obligatorium des Kindergartens und den Übergang zum System mit sechs Jahren Primarschule und drei Jahren Oberstufe. Weitere Themen sind: der Stichtag des Kindergarteneintritts, die Reduktion der maximalen Klassengrösse an der Primarschule sowie die Grösse der Oberstufenzentren und Bezirksschulen. Ausserdem werden die Grundlagen gelegt zur Einführung von Assistenzen bei schwierigen Klassensituationen an der Real- und Sekundarschule, zur Zuteilung von Zusatzlektionen an sozial erheblich belasteten Kindergärten und Schulen und zur befristeten Schulung von Schülerinnen und Schülern mit massiven Problemen in regionalen Spezialklassen.
Quelle: Text Kanton Aargau, März 2012 |
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