Der Weltdrogenbericht 2009, der heute vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) veröffentlicht wurde, zeigt, dass die globalen Märkte für Kokain, Opiate und Cannabis stagnieren oder schrumpfen, während zu befürchten ist, dass Produktion und Konsum synthetischer Drogen in den Entwicklungs- und Schwellenländern zunehmen. Der 314 Seiten starke Bericht wurde anlässlich des Internationalen Tages gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr am 26. Juni verfasst und in Washington DC von Antonio Maria Costa, UNODC-Exekutivdirektor, sowie von Gil Kerlikowske, dem neu ernannten Direktor des amerikanischen Bundesamts für nationale Drogenkontrollpolitik, vorgestellt.
Die Profite aus dem Geschäft mit illegalen Drogen fliessen nach einer UNO-Studie vor allem nach Europa und Nordamerika, nicht aber in den Erzeugerstaaten der Dritten Welt. Dort hinterlassen die Drogengelder eher eine Spur von Krieg und Morden. Nur zwei Prozent oder 1,1 Milliarden der weltweit auf 56 Milliarden Euro geschätzten Erlöse aus dem weltweiten Handel mit Heroin und Kokain blieben in den Produzentenländern, heisst es im Jahresbericht 2002 der UNO-Drogenkontrollbhörde INCB. Es sei ein Irrtum zu glauben, die Gelder aus dem Drogenhandel trügen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Produktionsländer bei. In Afghanistan hätte die Ausweitung der Opiumproduktion zu Anfang der 90er Jahre den Bürgerkrieg finanziert, aber nicht die wirtschaftliche Entwicklung gefördert. In Kolumbien sei die Mordrate parallel zum Anwachsen des Drogengeschäfts rasant angestiegen: Lag sie vor dem Beginn des Drogenschmuggels in grossem Massstab noch bei 17 Morden auf je 100 000 Einwohner, stieg sie bis 1992 auf 80. Die Autoren des Jahresberichts gehen mit der Legalisierung von Cannabis-Produkten wie Haschisch oder Marihuana in mehreren Ländern Europas scharf ins Gericht. Die Entkriminalisierung des Anbaus und Besitzes für den privaten Gebrauch in Italien, Portugal, Spanien und Luxemburg sowie der Verkauf in speziellen Läden in den Niederlanden und der Schweiz unterminiere das internationale Recht. Die Schweiz verstosse nicht gegen die UNO-Konvention über Betäubungsmittel, liessdas Bundesamts für Gesundheit (BAG) verlauten. Die Konvention sei so gefasst, dass ein Interpretationsspielraum vorhanden sei. So könne den Rechtssystemen verschiedener Länder gerecht werden. Dies lasse auch der Schweiz einen gewissen Spielraum. |