Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 in Rom abgeschlossen. In diesem Vertrag sind grundlegende Menschenrechte verankert wie z.B. das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Gerichtsverfahren, auf Achtung der Privatsphäre, die Meinungsäusserungsfreiheit oder das Verbot der Diskriminierung. Artikel 2 Recht auf Leben Artikel 3 Verbot der Folter, der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung Artikel 4 Verbot der Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- und Pflichtarbeit Artikel 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit Artikel 6 Anspruch auf ein billiges (faires) Verfahren beim Entscheid über zivilrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen und über die Stichhaltigkeit strafrechtlicher Anklagen Artikel 7 Grundsatz der Gesetzmässigkeit von Delikten und Strafen und Verbot der Rückwirkung des Strafrechts Artikel 8 Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs. Artikel 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Artikel 10 Meinungsäusserungsfreiheit Artikel 11 Versammlungs- und Vereinsfreiheit Artikel 12 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen Artikel 13 Recht auf wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz Artikel 14 Diskriminierungsverbot
|