Geomorphologie:
Massenbewegungen |
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Geomorphologie Massenbewegungen |
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Geomorphologie Schweiz |
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Massenbewegungen:
Nutzungsplanung- Gefahrenkarten |
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Gefahrenkarten sind die grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung des Schutzes
vor Massenbewegungsgefahren.
Grundlage
jeglicher Beurteilung von Massenbewegungsgefahren ist die wertfreie
Dokumentation aller Beobachtungen und Messungen, die auf eine bestehende
Gefahr hindeuten. Es sind objektive Beobachtungen festzuhalten, welche
möglichst frei von Interpretation sind. |
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Dabei
sind Angaben über die Qualität der Beobachtungen - ob sie auf
Schätzungen, Berechnungen oder Messungen beruhen - unbedingt erforderlich.
Topographische
Karten |
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Die topographische Karte ist die Grundlage jeder Stabilitätsbetrachtung.
In Form verschiedener Signaturen und Zeichnungselemente enthält sie
zahlreiche, für die Gefahrenerkennung relevante Informationen. So
ist zum Beispiel die Morphologie von Rutschgebieten oft aus dem
bombierten Verlauf der Höhenlinien ersichtlich, und Blockschutt-Signaturen
am Fuss einer Felswand können auf eine erhöhte Produktivität
des Herkunftsgebietes hindeuten.
Geologische
Karten |
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Die
geologische Karte gibt Auskunft über die Lithologie (z.B. Art
des Gesteins), den strukturellen Rahmen (Orientierung und Einfallen
von Schichtflächen und Diskontinuitäten) und die Art der Quartärbedeckung (z.B. Moräne, Gehängeschutt, Rutschung). Sie liefert im weiteren
Hinweise zu den Grund- bzw. Gebirgswasserverhältnissen. Auf
der Basis dieser Kartengrundlage lassen sich die geologischen Einheiten
in ihrem dreidimensionalen und für die Beurteilung von Massenbewegungen
letztlich unerlässlichen Kontext beurteilen. |
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Die
verschiedenen Formen von Hanginstabilitäten, wie Rutschungen, Felsstürze
oder Sackungen, sind auf einer geologischen Karte im Massstab 1:25000
im allgemeinen durch ihre Begrenzung dokumentiert. Angaben zur Intensität
oder zur Häufigkeit des Prozesses werden nicht gemacht. Diese Informationen
erlauben es aber, die gegenüber Massenbewegungen sensiblen Zonen zu
lokalisieren, welche Gegenstand von umfassenden Untersuchungen sein sollte.
Weitere
Karten |
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Einige Karten existieren in der Schweiz nur punktuell oder liegen in
kleinen Massstäben (z.B. 1:100'000) vor. Dennoch beinhalten sie wichtige
Hinweise für die Gefahrenbeurteilung.
So
liefert die geomorphologische Karte detaillierte Informationen zur
quartären Bedeckung. Die hydrogelogische Karte dient dem Verständnis
der Rolle des Wassers als auslösender Faktor von Instabilitäten.
Im Gebirgskörper ist zirkulierendes Wasser eng mit den Trennflächensystemen
des Felsens verknüpft. Die in unterschiedlichen Massstäben vorhandenen
geotechnische Karte und die Bodenkarte sind ebenfalls Bestandteil
der Grundlagendokumente, welche zu einer besseren Kenntnis der standortspezifischen
Gegebenheiten in instabilem Gelände beitragen.
Luftbildanalysen
und Messungen |
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Stereoskopische
Luftfotos (Massstab ca. 1:20000 oder 1:25000; in Schwarz- Weiss, Echt-
oder Falschfarben) sind ein wichtiges Hilfsmittel bei der Beurteilung
von Massenbewegungen und deren räumlicher Begrenzung.
In
Kombination mit der topographischen Karte (1:10000 bis 1:25000) bilden
sie die Grundlage für eine generelle geomorphologische Geländeanalyse. |
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Bei
Flächen grösser als 1 Hektare erlauben sie im allgemeinen die
Identifikation verschiedener Phänomene, welche für Massenbewegungen
kennzeichnend sind.
Ausserdem
können aus den Luftfotos die wesentlichen geologisch-tektonischen
Grundzüge des Gebietes hergeleitet werden. Mit den Verfahren der Photogrammetrie können Terrainverschiebungen (Verschiebungsvektoren) ermittelt
werden.
Karte
der Phänomene |
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Die
Karte der Phänomene hält die im Feld beobachteten Merkmale und
Indikatoren sowie deren wertfreie Interpretation kartographisch und textlich
fest. Sie stellt die Phänomene gefährlicher Prozesse dar
und bezeichnet die gefährdeten Gebiete, unabhängig von
der Gefahrenstufe.
Die
Geländeanalyse bildet die Grundlage zur Erstellung der Karte
der Phänomene. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Ereignisdokumentation und dient der Erkennung sowie der Abschätzung (Disposition, Auslösemechanismen,
Wirkungsweise) möglicher Gefahrenarten.
Die
Geländeaufnahme stützt sich einerseits auf die Beobachtung
und Interpretation von Geländeformen (z.B. kritische Stellen), gefügeanalytische
und geomechanische Eigenschaften der Trennflächen in der Ausbruchszone
von Sturzprozessen, andererseits auch auf«stumme Zeugen»
(z.B. abgestürzte Blöcke) von früher abgelaufenen oder gegenwärtig
ablaufenden, gefährlichen Prozessen. Damit wird es möglich,
Ursachen, Auftretenswahrscheinlichkeiten und weitere wichtige Faktoren
oder Begleitumstände von Ereignissen zu eruieren. |
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Um
die Gefahren glaubwürdig zu kartieren, ist ein gründliches Wissen
über den Zustand des Einzugsgebietes sowie dessen Vergangenheit und
die daraus abgeleiteten Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich.
Um
die Inhalte und Darstellungsweisen verschiedenster Gefahrenarten (Wasser,
Lawinen, Rutschungen, Steinschlag etc.) und unterschiedlicher Massstäbe
zu harmonisieren, haben das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BAFU) und das Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) gemeinsam eine
Empfehlung zur Erstellung entsprechender Karten mit Legendenvorschlag unter
dem Titel Symbolbaukasten zur Kartierung der Phänomene ausgearbeitet
und 1995 in der Reihe«Naturgefahren» publiziert. Diese Empfehlung
bezweckt die bessere Vergleichbarkeit und gute Nachvollziehbarkeit der
Gefahrenbeurteilungen sowie eine einfachere Handhabung bei der Kartierung.
Bei
der Felsturz- und Bergsturzgefahr ist eine reine Darstellung der beobachteten
Sturzablagerungen nicht ausreichend. Die Beurteilung der Gefahrenpotenziale
und der möglichen Auslösemechanismen im Herkunftsgebiet ist in
diesem Falle unumgänglich. Dies beinhaltet eine Bestimmung der räumlichen Anordnung der Trennflächen, des Verwitterungszustandes
der Felswand, des mutmasslichen Volumens der instabilen Felspartie und
der Blockgrössen. Diese Eigenschaften können in einer Karte
der Gefahrenpotenziale zusammengefasst
werden.
Gefahren-Hinweiskarte |
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Ein
Spezialfall der Gefahrenkarte ist die Gefahren-Hinweiskarte. Sie gibt eine grobe
übersicht über die Gefährdungssituation, und stellt
flächenhaft fest, welche Gefahren vorhanden sind. Im Gegensatz zur
eigentlichen Gefahrenkarte werden bei der Gefahren-Hinweiskarte in der
Regel keine Gefahrenstufen unterschieden.
Die
Gefahren-Hinweiskarte eignet sich besonders auf der Stufe Richtplanung
(in den Massstäben 1:25000 oder 1:50000).
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Mit geringem Aufwand und
über einen grösseren Raum - etwa einen ganzen Kanton - lassen
sich mit ihr vorgängig der Erstellung einer detaillierten Gefahrenkarte
vorhandene Konfliktgebiete feststellen.
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oben
Gefahrenkarte |
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Gefahrenkarten
zeigen die zum Zeitpunkt der Begutachtung bestehende Gefährdung (Gefahrenart
und Mass der Gefährdung) auf. Die Gefährdung eines Gebietes wird
durch die drei Gefahrenstufen rot, blau oder gelb dargestellt.
Die
Abgrenzung zwischen den verschiedenen Gebieten (Gefahrenzonen) basiert
auf der Karte der Phänomene, der Ereignisdokumentation und gegebenenfalls
anderen Grundlagen.
Modellierungen (Sturzbahnanalysen oder Stabilitätsberechnungen für Rutschungen)
können fallweise verwendet werden, sei es, um die mögliche
Ausdehnung von steinschlaggefährdeten Gebieten zu bestimmen oder
um Angaben über die rechnerische Stabilität eines potentiell
instabilen Hanges zu erhalten.
Die
Beurteilung der Gefährdung erfolgt auf der Basis des aktuellen Zustandes.
Bestehende Schutzbauten sind jedoch nur zu berücksichtigen, wenn deren
Funktionstüchtigkeit und deren Unterhalt langfristig gewährleistet
sind. Geplante Schutzmassnahmen, seien es nun Neubauten oder die Wiederinstandstellung
von bestehenden, älteren Anlagen, dürfen erst dann in der Gefahrenkarte
berücksichtigt werden, wenn diese Arbeiten ausgeführt sind.
Zweck
und Bedeutung
Die
Gefahrenkarte ist eine Eignungskarte die aufzeigt, welche Gebiete wegen
bestehender Naturgefahren nicht oder nur bedingt für bestimmte Nutzungen
geeignet sind. Sie bildet daher die fachliche Grundlage für die ...
Umsetzung
in der Raumplanung
(Ausarbeitung von Konzepten und Sachplänen
von Bund und Kantonen, Erarbeitung von kantonalen Richtplänen oder
von Nutzungsplänen inklusive Ausscheidung von Gefahrenzonen, Erlass
von Bauvorschriften, Bewilligung von Bau- und Nutzungsgesuchen);
Planung
von Massnahmen des Objektschutzes und von Massnahmen der Grundeigentümer
zur Schadenverminderung.
Die
Gefahrenkarte besteht aus einem Kartenteil (wobei als kartografische Grundlagen
Karten oder Pläne im Massstab z.B. 1:10000 oder grösser zu verwenden
sind) und einem Textteil (einem technischen Bericht mit Begründung
und Beschreibung der Gefahrengebiete).
Auf
der Gefahrenkarte ist der untersuchte Perimeter abzugrenzen. Dadurch ist
eine klare Unterscheidung zwischen nichtgefährdeten Gebieten und solchen,
die nicht untersucht worden sind, gewährleistet.
Die
Gefahrenkarte bildet die fachliche Grundlage für die Berücksichtigung
der Naturgefahren bei allen raumwirk-samen Aufgaben und Tätigkeiten.
Zu berücksichtigen sind die Naturgefahren insbesondere bei:
Der Erarbeitung
und Genehmigung von Richt- und Nutzungsplänen, Konzepten und Sachplänen
des Bundes sowie in den dazu erforderlichen Grundlagen;
Der Planung,
Errichtung, Veränderung und Nutzung von Bauten und Anlagen;
Der
Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen für Bauten und Anlagen
sowie anderer Nutzungsrechte;
Der Ausrichtung
von Beiträgen an Bauten und Anlagen (insbesondere Verkehrs- und
Versorgungsanlagen, Wohnungsbauten), Hangsanierungen, Bodenverbesserungen
oder Schutzmassnahmen.
Mit
den Gesetzesbestimmungen und den Instrumenten der Raumplanung ist der Rahmen
für eine angemessene Berücksichtigung der Naturgefahren bei raumwirksamen
Tätigkeiten gegeben. Beim Vollzug geht es in erster Linie darum, die
Möglichkeiten zu nutzen und den vorhandenen Spielraum auszuschöpfen.
Anpassungen und Ergänzungen an den kantonalen Gesetzen müssen
bei Bedarf vorgenommen werden.
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oben
Gefährdung
- Modellrechnungen |
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Die
Gefährdung von Menschen und Tieren ist bei überraschenden Ereignissen
besonders hoch. Vorwarnzeiten sind daher ein Hinweis zur Beurteilung der
Gefährdung:
Sturzprozesse treten meist plötzlich ein. Die Vorwarnzeit ist daher kurz bis sehr
kurz, weshalb kaum Zeit für eine Evakuation besteht. Fels- und
Bergstürze kündigen sich allerdings oft schon Tage oder
Wochen im voraus durch vermehrte Stein- und Blockschlagaktivität an.
Wenn solchen Anzeichen die notwendige Beachtung geschenkt wird, können
entsprechende Notmassnahmen (überwachung, Frühwarnsysteme, Bereitstellung
von technischen Mitteln) eingeleitet und zu gegebener Zeit eine Evakuation
angeordnet werden (z.B. Felssturz Randa VS, 1991). Bei der akuten Gefahr
von Fels- oder Bergstürzen ist die Rückkehr von Personen in die
deklarierte Gefahrenzone zu verhindern, da ein solches Ereignis dermassen
schnell abläuft, dass absolut keine Fluchtmöglichkeit besteht
(z.B. 1987 Bergsturz Val Pola, Veltlin mit 28 Toten).
Bei Rutschungen ist die Vorwarnzeit im allgemeinen relativ lang, so dass Notmassnahmen
und Evakuationen rechtzeitig eingeleitet werden können. Bei vernünftigem
Verhalten sind Personen daher kaum gefährdet. Bei Rutschungen, die
durch eine hochwasserbedingte Ufererosion entstehen, ist die
Gefährdung in der Regel einige Zeit (Bruchteile von Stunden) im voraus
erkennbar. Bei rechtzeitiger Vorwarnung und bei vernünftigem Verhalten
sind Menschen daher ebenfalls kaum gefährdet. Das Abrutschen kann
aber plötzlich erfolgen.
Vorwarnungen
bei Hangmuren sind äusserst schwierig zu treffen. Bei
gegebener Disposition (Topographie, Bodenaufbau, Vegetation) stellen Extremniederschläge den auslösenden Faktor dar. Da sich diese auch im mutmasslichen Wirkungsbereich
einer Hangmure bemerkbar machen, tritt aber meist kein eigentlicher überraschungseffekt
ein (ausgenommen bei Nacht). Die Gefährdung kann daher im voraus erahnt
werden (eine halbe Stunde bis zu wenigen Stunden zuvor), und es können
vorsorgliche Massnahmen getroffen werden.
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Quelle:
Auszug
aus "Naturgefahren" - Empfehlungen 1997 - Berücksichtigung der Massenbewegungsgefahren
bei raumwirksamen Tätigkeiten
Verantwortliche
Bundesämter: BRP, BWW und BAFU |
Weitere Informationen |
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Externe
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