Geomorphologie: Massenbewegungen
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Geomorphologie Massenbewegungen
Massenbewegungen: Nutzungsplanung - Gefahrenkarten
Gefahrenschutz: Gefahrenkarten online
Geomorphologie Schweiz
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Themen Geografie-Erdkunde Naturwissenschaften und Technik
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Massenbewegungen: Nutzungsplanung- Gefahrenkarten
Topographische Karten Geologische Karten Luftbildanalysen
Karte der Phänomene Gefahren-Hinweiskarte Gefahrenkarte
Gefährdung - Modellrechnungen Permafrost Gefahrenkarten online
Gefahrenkarten sind die grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung des Schutzes vor Massenbewegungsgefahren.

Grundlage jeglicher Beurteilung von Massenbewegungsgefahren ist die wertfreie Dokumentation aller Beobachtungen und Messungen, die auf eine bestehende Gefahr hindeuten. Es sind objektive Beobachtungen festzuhalten, welche möglichst frei von Interpretation sind.

Dabei sind Angaben über die Qualität der Beobachtungen - ob sie auf Schätzungen, Berechnungen oder Messungen beruhen - unbedingt erforderlich.


Topographische Karten

Die topographische Karte ist die Grundlage jeder Stabilitätsbetrachtung. In Form verschiedener Signaturen und Zeichnungselemente enthält sie zahlreiche, für die Gefahrenerkennung relevante Informationen. So ist zum Beispiel die Morphologie von Rutschgebieten oft aus dem bombierten Verlauf der Höhenlinien ersichtlich, und Blockschutt-Signaturen am Fuss einer Felswand können auf eine erhöhte Produktivität des Herkunftsgebietes hindeuten.


Geologische Karten
Die geologische Karte gibt Auskunft über die Lithologie (z.B. Art des Gesteins), den strukturellen Rahmen (Orientierung und Einfallen von Schichtflächen und Diskontinuitäten) und die Art der Quartärbedeckung (z.B. Moräne, Gehängeschutt, Rutschung). Sie liefert im weiteren Hinweise zu den Grund- bzw. Gebirgswasserverhältnissen. Auf der Basis dieser Kartengrundlage lassen sich die geologischen Einheiten in ihrem dreidimensionalen und für die Beurteilung von Massenbewegungen letztlich unerlässlichen Kontext beurteilen.

Die verschiedenen Formen von Hanginstabilitäten, wie Rutschungen, Felsstürze oder Sackungen, sind auf einer geologischen Karte im Massstab 1:25000 im allgemeinen durch ihre Begrenzung dokumentiert. Angaben zur Intensität oder zur Häufigkeit des Prozesses werden nicht gemacht. Diese Informationen erlauben es aber, die gegenüber Massenbewegungen sensiblen Zonen zu lokalisieren, welche Gegenstand von umfassenden Untersuchungen sein sollte.

Gefahrenstufen Massenbewegungen: Ursachen und Typen

Weitere Karten

Einige Karten existieren in der Schweiz nur punktuell oder liegen in kleinen Massstäben (z.B. 1:100'000) vor. Dennoch beinhalten sie wichtige Hinweise für die Gefahrenbeurteilung.

So liefert die geomorphologische Karte detaillierte Informationen zur quartären Bedeckung. Die hydrogelogische Karte dient dem Verständnis der Rolle des Wassers als auslösender Faktor von Instabilitäten. Im Gebirgskörper ist zirkulierendes Wasser eng mit den Trennflächensystemen des Felsens verknüpft. Die in unterschiedlichen Massstäben vorhandenen geotechnische Karte und die Bodenkarte sind ebenfalls Bestandteil der Grundlagendokumente, welche zu einer besseren Kenntnis der standortspezifischen Gegebenheiten in instabilem Gelände beitragen.

Luftbildanalysen und Messungen
Stereoskopische Luftfotos (Massstab ca. 1:20000 oder 1:25000; in Schwarz- Weiss, Echt- oder Falschfarben) sind ein wichtiges Hilfsmittel bei der Beurteilung von Massenbewegungen und deren räumlicher Begrenzung.

In Kombination mit der topographischen Karte (1:10000 bis 1:25000) bilden sie die Grundlage für eine generelle geomorphologische Geländeanalyse.

Bei Flächen grösser als 1 Hektare erlauben sie im allgemeinen die Identifikation verschiedener Phänomene, welche für Massenbewegungen kennzeichnend sind.

Ausserdem können aus den Luftfotos die wesentlichen geologisch-tektonischen Grundzüge des Gebietes hergeleitet werden. Mit den Verfahren der Photogrammetrie können Terrainverschiebungen (Verschiebungsvektoren) ermittelt werden.

Karte der Phänomene
Die Karte der Phänomene hält die im Feld beobachteten Merkmale und Indikatoren sowie deren wertfreie Interpretation kartographisch und textlich fest. Sie stellt die Phänomene gefährlicher Prozesse dar und bezeichnet die gefährdeten Gebiete, unabhängig von der Gefahrenstufe.
Die Geländeanalyse bildet die Grundlage zur Erstellung der Karte der Phänomene. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Ereignisdokumentation und dient der Erkennung sowie der Abschätzung (Disposition, Auslösemechanismen, Wirkungsweise) möglicher Gefahrenarten.

Die Geländeaufnahme stützt sich einerseits auf die Beobachtung und Interpretation von Geländeformen (z.B. kritische Stellen), gefügeanalytische und geomechanische Eigenschaften der Trennflächen in der Ausbruchszone von Sturzprozessen, andererseits auch auf«stumme Zeugen» (z.B. abgestürzte Blöcke) von früher abgelaufenen oder gegenwärtig ablaufenden, gefährlichen Prozessen. Damit wird es möglich, Ursachen, Auftretenswahrscheinlichkeiten und weitere wichtige Faktoren oder Begleitumstände von Ereignissen zu eruieren.

Um die Gefahren glaubwürdig zu kartieren, ist ein gründliches Wissen über den Zustand des Einzugsgebietes sowie dessen Vergangenheit und die daraus abgeleiteten Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich.

Um die Inhalte und Darstellungsweisen verschiedenster Gefahrenarten (Wasser, Lawinen, Rutschungen, Steinschlag etc.) und unterschiedlicher Massstäbe zu harmonisieren, haben das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BAFU) und das Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) gemeinsam eine Empfehlung zur Erstellung entsprechender Karten mit Legendenvorschlag unter dem Titel Symbolbaukasten zur Kartierung der Phänomene ausgearbeitet und 1995 in der Reihe«Naturgefahren» publiziert. Diese Empfehlung bezweckt die bessere Vergleichbarkeit und gute Nachvollziehbarkeit der Gefahrenbeurteilungen sowie eine einfachere Handhabung bei der Kartierung.

Bei der Felsturz- und Bergsturzgefahr ist eine reine Darstellung der beobachteten Sturzablagerungen nicht ausreichend. Die Beurteilung der Gefahrenpotenziale und der möglichen Auslösemechanismen im Herkunftsgebiet ist in diesem Falle unumgänglich. Dies beinhaltet eine Bestimmung der räumlichen Anordnung der Trennflächen, des Verwitterungszustandes der Felswand, des mutmasslichen Volumens der instabilen Felspartie und der Blockgrössen. Diese Eigenschaften können in einer Karte der Gefahrenpotenziale zusammengefasst werden.

Gefahren-Hinweiskarte
Ein Spezialfall der Gefahrenkarte ist die Gefahren-Hinweiskarte. Sie gibt eine grobe übersicht über die Gefährdungssituation, und stellt flächenhaft fest, welche Gefahren vorhanden sind. Im Gegensatz zur eigentlichen Gefahrenkarte werden bei der Gefahren-Hinweiskarte in der Regel keine Gefahrenstufen unterschieden.

Die Gefahren-Hinweiskarte eignet sich besonders auf der Stufe Richtplanung (in den Massstäben 1:25000 oder 1:50000).

Mit geringem Aufwand und über einen grösseren Raum - etwa einen ganzen Kanton - lassen sich mit ihr vorgängig der Erstellung einer detaillierten Gefahrenkarte vorhandene Konfliktgebiete feststellen.

Gefahrenstufen Massenbewegungen: Ursachen und Typen

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Gefahrenkarte

Gefahrenkarten zeigen die zum Zeitpunkt der Begutachtung bestehende Gefährdung (Gefahrenart und Mass der Gefährdung) auf. Die Gefährdung eines Gebietes wird durch die drei Gefahrenstufen rot, blau oder gelb dargestellt.

Die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Gebieten (Gefahrenzonen) basiert auf der Karte der Phänomene, der Ereignisdokumentation und gegebenenfalls anderen Grundlagen.

Modellierungen (Sturzbahnanalysen oder Stabilitätsberechnungen für Rutschungen) können fallweise verwendet werden, sei es, um die mögliche Ausdehnung von steinschlaggefährdeten Gebieten zu bestimmen oder um Angaben über die rechnerische Stabilität eines potentiell instabilen Hanges zu erhalten.

Die Beurteilung der Gefährdung erfolgt auf der Basis des aktuellen Zustandes. Bestehende Schutzbauten sind jedoch nur zu berücksichtigen, wenn deren Funktionstüchtigkeit und deren Unterhalt langfristig gewährleistet sind. Geplante Schutzmassnahmen, seien es nun Neubauten oder die Wiederinstandstellung von bestehenden, älteren Anlagen, dürfen erst dann in der Gefahrenkarte berücksichtigt werden, wenn diese Arbeiten ausgeführt sind.

Zweck und Bedeutung

Die Gefahrenkarte ist eine Eignungskarte die aufzeigt, welche Gebiete wegen bestehender Naturgefahren nicht oder nur bedingt für bestimmte Nutzungen geeignet sind. Sie bildet daher die fachliche Grundlage für die ...

Umsetzung in der Raumplanung

(Ausarbeitung von Konzepten und Sachplänen von Bund und Kantonen, Erarbeitung von kantonalen Richtplänen oder von Nutzungsplänen inklusive Ausscheidung von Gefahrenzonen, Erlass von Bauvorschriften, Bewilligung von Bau- und Nutzungsgesuchen);

Planung von Massnahmen des Objektschutzes und von Massnahmen der Grundeigentümer zur Schadenverminderung.

Die Gefahrenkarte besteht aus einem Kartenteil (wobei als kartografische Grundlagen Karten oder Pläne im Massstab z.B. 1:10000 oder grösser zu verwenden sind) und einem Textteil (einem technischen Bericht mit Begründung und Beschreibung der Gefahrengebiete).

Auf der Gefahrenkarte ist der untersuchte Perimeter abzugrenzen. Dadurch ist eine klare Unterscheidung zwischen nichtgefährdeten Gebieten und solchen, die nicht untersucht worden sind, gewährleistet.

Die Gefahrenkarte bildet die fachliche Grundlage für die Berücksichtigung der Naturgefahren bei allen raumwirk-samen Aufgaben und Tätigkeiten. Zu berücksichtigen sind die Naturgefahren insbesondere bei:

Der Erarbeitung und Genehmigung von Richt- und Nutzungsplänen, Konzepten und Sachplänen des Bundes sowie in den dazu erforderlichen Grundlagen;

Der Planung, Errichtung, Veränderung und Nutzung von Bauten und Anlagen;

Der Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen für Bauten und Anlagen sowie anderer Nutzungsrechte;

Der Ausrichtung von Beiträgen an Bauten und Anlagen (insbesondere Verkehrs- und Versorgungsanlagen, Wohnungsbauten), Hangsanierungen, Bodenverbesserungen oder Schutzmassnahmen.

Mit den Gesetzesbestimmungen und den Instrumenten der Raumplanung ist der Rahmen für eine angemessene Berücksichtigung der Naturgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten gegeben. Beim Vollzug geht es in erster Linie darum, die Möglichkeiten zu nutzen und den vorhandenen Spielraum auszuschöpfen. Anpassungen und Ergänzungen an den kantonalen Gesetzen müssen bei Bedarf vorgenommen werden.

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Gefährdung - Modellrechnungen

Die Gefährdung von Menschen und Tieren ist bei überraschenden Ereignissen besonders hoch. Vorwarnzeiten sind daher ein Hinweis zur Beurteilung der Gefährdung:

Sturzprozesse treten meist plötzlich ein. Die Vorwarnzeit ist daher kurz bis sehr kurz, weshalb kaum Zeit für eine Evakuation besteht. Fels- und Bergstürze kündigen sich allerdings oft schon Tage oder Wochen im voraus durch vermehrte Stein- und Blockschlagaktivität an. Wenn solchen Anzeichen die notwendige Beachtung geschenkt wird, können entsprechende Notmassnahmen (überwachung, Frühwarnsysteme, Bereitstellung von technischen Mitteln) eingeleitet und zu gegebener Zeit eine Evakuation angeordnet werden (z.B. Felssturz Randa VS, 1991). Bei der akuten Gefahr von Fels- oder Bergstürzen ist die Rückkehr von Personen in die deklarierte Gefahrenzone zu verhindern, da ein solches Ereignis dermassen schnell abläuft, dass absolut keine Fluchtmöglichkeit besteht (z.B. 1987 Bergsturz Val Pola, Veltlin mit 28 Toten).

Bei Rutschungen ist die Vorwarnzeit im allgemeinen relativ lang, so dass Notmassnahmen und Evakuationen rechtzeitig eingeleitet werden können. Bei vernünftigem Verhalten sind Personen daher kaum gefährdet. Bei Rutschungen, die durch eine hochwasserbedingte Ufererosion entstehen, ist die Gefährdung in der Regel einige Zeit (Bruchteile von Stunden) im voraus erkennbar. Bei rechtzeitiger Vorwarnung und bei vernünftigem Verhalten sind Menschen daher ebenfalls kaum gefährdet. Das Abrutschen kann aber plötzlich erfolgen.

Vorwarnungen bei Hangmuren sind äusserst schwierig zu treffen. Bei gegebener Disposition (Topographie, Bodenaufbau, Vegetation) stellen Extremniederschläge den auslösenden Faktor dar. Da sich diese auch im mutmasslichen Wirkungsbereich einer Hangmure bemerkbar machen, tritt aber meist kein eigentlicher überraschungseffekt ein (ausgenommen bei Nacht). Die Gefährdung kann daher im voraus erahnt werden (eine halbe Stunde bis zu wenigen Stunden zuvor), und es können vorsorgliche Massnahmen getroffen werden.

Quelle:
Auszug aus "Naturgefahren" - Empfehlungen 1997 - Berücksichtigung der Massenbewegungsgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten
Verantwortliche Bundesämter: BRP, BWW und BAFU

Weitere Informationen
Naturgefahren: Infoblätter
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Gefahrenstufen
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Kanton Graubünden-Schweiz: Hangbewegungen Gefahrenkartierung
Massenbewegung Ereignisse
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Naturgefahren - Gefahrenschutz: Warnungen Naturgefahren: Gefahrenstufen des Bundes
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