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Irak - Iraq: Saddam Husseins Politisches System
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Saddam Husseins Politisches System
9. April 2003: Die US-Streitkräfte erobern Bagdad
Saddam Husseins Politisches System: Ausser Kraft - Abgeschafft - Ersetzt
Politisches System
Präsidialrepublik seit 1980 - Provisorische Verfassung von 1968 - Ministerrat; 8-köpfiger Revolutionärer Kommandorat (RKR) als Exekutive mit Legislativfunktionen; Nationalversammlung mit 250 Mitgliedern (220 gewählt, 30 vom Präsidenten ernannt) mit beratender Funktion. Staatsoberhaupt: Saddam Hussein el-Takriti ist Präsident, Ministerpräsident, Armee- und Parteichef sowie Vorsitzender des Revolutionären Kommandorats.
Wahlrecht - Wahlen
Wahlrecht ab 18 Jahre, alle vier Jahre Wahlen der Nationalversammlung: erste Wahlen seit 1989 am 24.3.1996: Arabisch-Sozialistische Baath-Partei (ASBP) 160 von 220 Sitzen, so genannte Unabhängige (Sympathisanten Saddams) 60 Sitze Direktwahl des Staatsoberhaupts alle sieben Jahre: am 15.10.1995 und am 15.10.2002 Präsidenten-Referendum.
Parteien - Führer
legale Partei: ASBP; illegale Parteien: Irak. Kommunistische Partei, Baath-Partei "syrischer Flügel", Bewegung der national. Einheit, Beweg. der konstitution. Monarchie, Ad-Da'awa al-Islamiya, Partei der islam. Befreiung. Nordirak: Demokr. Partei Kurdistans (DPK) [Massoud Barzani], Patriot. Union Kurdistans (PUK) [Jalal Talabani], Irak. Kommun. Arbeiterpartei Kurdistans, Kurdische Einheit, Vereinigte sozial. Partei Kurdistans, Islam. Bewegung Irakisch-Kurdistan, Kurdische Revolut. Hizbollah, Assyrische Demokr. Bewegung, Nation. Turkmenenpartei Irak.
Zusammenschlüsse im Exil: Iraqi National Congress (INC), Supreme Council of the Islamic Revolution in Iraq (SCIRI).
Recht und Gerichtswesen
Erstinstanzliche Gerichte mit einer Strafgerichtsabteilung. Erste Berufungsinstanz sind Berufungsgerichte. Höchste Gerichtsinstanz: Kassationsgerichtshof Bagdad. Militärgerichte behandeln Militärangelegenheiten. Bei familiären und religiösen Angelegenheiten sind für Muslime Sharia-Gerichte zuständig.
Nordirak: übernahme der irakischen Justiz durch kurdische Justizbedienstete - korruptes Justizwesen ohne viel Einfluss
Militär - Milizen - Wehrpflicht
Armee mit Landstreitkräften, Luftwaffe und Marine; Grenzwacht; Republikanische Garde (Eliteeinheit), Saddam-Feddayin (paramilitärische Elitetruppe, operieren auch geheimdienstlich), Frauenbataillone und Bürgermilizen. Allg. Wehrpflicht für Männer zwischen 18-45 Jahren. 2-3 Jahre Wehrpflicht, für Akademiker 11/2 Jahre; im Kriegsfall auf unbestimmte Zeit verlängerbar. Bei Nichterscheinen zur Rekrutierung Todesstrafe. Amnestien für Deserteure/ Refraktäre mit zahlreichen Ausnahmeklauseln.
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Polizei und Gendarmerie

Polizei (shorta), Sicherheitspolizei (asayish)

Geheimdienste: al-Amn al-Khas (Spezial-Sicherheit), al-Amn al-'Amm (Allg. Sicherheit), al-Istikhbarat (Militärgeheimdienst), al-Mukhabarat (Allg. Geheimdienst), and al-Amn al-'Askari (Militär. Sicherheit), Amn al-Hizb (Sicherheit der Partei), aufgrund des Clan- und Patronagesystems umfassendes Spitzel-Netzwerk

Milizen im Nordirak: Kurden: DPK-Milizen, PUK-Milizen, Kämpfer der kurdischen Arbeiterpartei (PKK); Islamisten: Ansar al-Islam (Helfer des Islam), Bizutnawai Yekbuni Islami le Kudistan (Bewegung für die islam. Einheit in Kurdistan), Komele Islami le Kurdistan / Irak (Islam. Gemeinschaft in Kurdistan / Irak), Aksa-Brigaden (arabischen Afghanistan- und Kaida-Kämpfer); Sunniten: Badr-Brigade (SCIRI-Einheiten); Iraner: Mujahedin-E-Khalq (exiliranische Volksmudschahedin)

Chronik:

Alle UN-Waffeninspekteure mussten im Dezember 1998 den Irak verlassen.

Im Aug. 2000 wurde der Bagdader Flughafen für internationale Flüge wiedereröffnet, im Okt. wurden erstmals seit 1991 wieder Personenflüge im Land möglich. Mit einige Länder nahm der Irak erneut Wirtschaftsbeziehungen auf.

Im Februar 2001 bombardieren die USA und England militärische Stellungen.

Im Mai 2002 begrenzt der UN-Sicherheitsrat das umfassende Embargo auf militärische Ausrüstung. Am 8. September trafen sich erstmals wieder die Führer der verfeindeten nordirakischen Kurdenparteien (DPK und PUK). Dabei vereinbarten sie, das Abkommen zur Vereinigung ihrer beiden Regionen, das sie am 17. Sept. 1998 unterzeichnet hatten, wieder in Kraft zu setzen.

Am 12. September 2002 forderte Präsident Bush vor den Vereinten Nationen die umfassende Entwaffnung des Iraks, die Beendigung der Unterstützung von Terroristen und der Verfolgung der eigenen Bevölkerung durch das irakische Regime.

Das Parlament der irakischen Kurden trat erstmals seit acht Jahren am 4. Okt. wieder zusammen.

Saddam Hussein wird bei einem Referendum am 15. Okt. mit 100 % aller Stimmen für weitere sieben Jahre als Präsident bestätigt. Die einzige zugelassene Partei ist die arabische und sozialistische Baath-Partei.

Hussein erlässt am 20. Oktober eine General-Amnestie, bei der - bis auf Personen, die für die USA oder Israel spionierten - mehrere Zehntausende Kurden und Schiiten, zumeist politische Häftlinge, freikommen.

Die UN-Waffeninspekteure beginnen Ende Nov. erstmals wieder mit Untersuchungen im Irak. Anfangs Dezember übergibt der Irak der UN wie gefordert einen Bericht über seine atomare, biologische und chemische Waffenprogramme.

Ende Januar legt der UN-Chefinspekteur dem UN-Sicherheitsrat den ersten Bericht über die Waffenkontrollen vor, worin der Irak zu mehr Zusammenarbeit aufgefordert wird. Die humanitäre Situation der Bevölkerung ist im Zentralirak katastrophal, im Nordirak zumeist prekär. Die Sicherheitslage ist instabil.

Menschenrechte

Zentralstaatlicher Irak: Weitreichende Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung einschliesslich des Vollzugs der Todesstrafe und extralegaler Hinrichtungen von politischen und anderen Gefangenen. Totale Kontrolle der Medien, massive Propaganda. Gewaltsame Vertreibung ethnischer Minderheiten aus Regierungsgebieten, willkürliche Verhaftungen von verdächtigen politischen Oppositionellen und deren Familienmitgliedern, Folter und Misshandlung von Häftlingen.

Nordirak: Die Menschenrechtssituation verbesserte sich.

Während beide Seiten unabhängige separate Verwaltungen aufrechterhalten, beschuldigten sie das irakische Regime sowie kurdische Islamisten-Gruppen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen, die auch von kurdischen Oppositionsgruppen einschliesslich der Islamisten bei gewaltsamen Zusammenstössen mit der PUK verübt wurden. Die Aktivitäten islamischer und turkmenischer Parteien werden eingeschränkt. Häftlinge der KDP und PUK werden ohne Verfahren festgehalten und misshandelt.


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