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Bald erste Wolfsrudel in der Schweiz: Der Bund bereitet sich vor

Das Konzept Wolf hat sich grundsätzlich bewährt und taugt auch, falls Wölfe in der Schweiz erste Familienverbände bilden sollten.

Das BAFU will das Konzept jedoch mit den Erfahrungen im Herdenschutz ergänzen.

Bis Ende Juni 2007 können sich Interessengruppen zur revidierten Version äussern. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Wolfspopulation bereitet das BAFU zudem eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor.

In der Schweiz könnten sich bald erste Wolfsrudel bilden, wobei ein Rudel in den Alpen meist aus einem Elternpaar sowie ein bis drei Jungtieren besteht.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Umwelt BAFU zusammen mit der Arbeitsgruppe Grossraubtiere das Konzept Wolf überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass das jetzige Konzept breit akzeptiert wird und auch für den Umgang mit sich fortpflanzenden Wölfen taugen sollte.

Nun soll das Konzept in gewissen Bereichen angepasst werden. Die Erkenntnisse der letzten drei Jahre sollen berücksichtigt werden. Dabei geht es um folgende Punkte:

Da dem Herdenschutz eine zentrale Bedeutung zukommt, soll er weiter gestärkt werden.
Beim Umgang mit Wölfen, die grossen Schaden anrichten, soll in Zukunft das Gebiet, in dem eine Abschussbewilligung gilt, nach dem Schadenpotential ausgerichtet werden.
Künftig soll beim Abschuss von schadenstiftenden Wölfen der Fortpflanzungszeit des geschützten Grossraubtiers besondere Beachtung geschenkt werden.

Nicht verändert werden die Kriterien, die den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs rechtfertigen.

Bis Ende Juni 2007 können die Kantone sowie die nationalen Interessengruppen zum revidierten Konzept Wolf Stellung nehmen.

Jagdgesetz soll revidiert werden

In den Schweizer Alpen, Voralpen und im Jura wird sich früher oder später eine zusammenhängende Wolfspopulation etablieren. Diese flächige Verbreitung wird Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere haben. Damit diese Auswirkungen begrenzt bleiben und damit der Wolf von der Gesellschaft akzeptiert bleibt, wird es andere Instrumente und gesetzliche Rahmenbedingungen brauchen. Der Bund will diese Diskussion im Rahmen einer Teilrevision des zwanzigjährigen Jagdgesetzes aufnehmen.

Revision des Jagdgesetzes von vielen Seiten gefordert

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) ist seit 1988 in Kraft. Forderungen nach einer Revision des Gesetzes haben sich in den letzten Jahren gehäuft, insbesondere von Seiten der Natur- und Tierschutzorganisationen, der Jagdverbände sowie der Kantone, die sich in Briefen und Stellungnahmen äusserten.

Auch im Bundesparlament wurden verschiedene Motionen und Postulate eingereicht, die eine Teilrevision verlangten.

Deshalb hat Bundesrat Moritz Leuenberger das BAFU beauftragt, unter Berücksichtigung aller Anliegen einen Entwurf für eine Teilrevision des JSG vorzubereiten.

Diskutiert werden sollen folgende Themen:

Regulative Eingriffe in Bestände geschützter Tierarten, die in Konflikt geraten mit der jagdlichen und fischereilichen Nutzung; im Vordergrund steht der pragmatische Umgang mit Wolf, Luchs und den fischfressenden Vögeln
Konkretisierung der Nachhaltigkeit in der Jagd
Verbot der Einfuhr von Tieren zu Jagdzwecken
Schonzeiten für alle Wildtiere
Vermehrte Berücksichtigung von Tierschutzaspekten bei der Jagd
Ruhezonen zum Schutz der Wildtiere
Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, Mai 2007
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11. März 2015
Das Eidgenössische Parlament will den Wolfsschutz lockern.
Neu sollen Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Stand bisher vor allem der Schutz des Wolfes im Vordergrund, sollen neu die Interessen der Bergbevölkerung - Alpwirtschaften, Jagd oder Tourismus - gleichwertig gewichtet werden.
Quelle: Eidg. Parlament, Parlamentsdienste, 12. März 2015

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