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Wölfe in der Schweiz Konzepte |
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Schweiz:
Konzept Wolf |
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Bald
erste Wolfsrudel in der Schweiz: Der Bund bereitet sich vor
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Das Konzept Wolf hat sich grundsätzlich bewährt und taugt auch, falls
Wölfe in der Schweiz erste Familienverbände bilden sollten.
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Das
BAFU will das Konzept jedoch mit den Erfahrungen im Herdenschutz ergänzen.
Bis
Ende Juni 2007 können sich Interessengruppen zur revidierten Version
äussern. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Wolfspopulation
bereitet das BAFU zudem eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
vor.
In
der Schweiz könnten sich bald erste Wolfsrudel bilden, wobei ein Rudel
in den Alpen meist aus einem Elternpaar sowie ein bis drei Jungtieren besteht. |
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Vor
diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Umwelt BAFU zusammen mit
der Arbeitsgruppe Grossraubtiere das Konzept Wolf überprüft.
Dabei hat sich gezeigt, dass das jetzige Konzept breit akzeptiert wird
und auch für den Umgang mit sich fortpflanzenden Wölfen taugen
sollte.
Nun
soll das Konzept in gewissen Bereichen angepasst werden. Die Erkenntnisse
der letzten drei Jahre sollen berücksichtigt werden. Dabei geht es
um folgende Punkte:
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Da
dem Herdenschutz eine zentrale Bedeutung zukommt, soll er weiter gestärkt
werden. |
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Beim
Umgang mit Wölfen, die grossen Schaden anrichten, soll in Zukunft
das Gebiet, in dem eine Abschussbewilligung gilt, nach dem Schadenpotential
ausgerichtet werden. |
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Künftig
soll beim Abschuss von schadenstiftenden Wölfen der Fortpflanzungszeit
des geschützten Grossraubtiers besondere Beachtung geschenkt werden. |
Nicht
verändert werden die Kriterien, die den Abschuss eines schadenstiftenden
Wolfs rechtfertigen.
Bis
Ende Juni 2007 können die Kantone sowie die nationalen Interessengruppen
zum revidierten Konzept Wolf Stellung nehmen.
Jagdgesetz
soll revidiert werden
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In
den Schweizer Alpen, Voralpen und im Jura wird sich früher oder später
eine zusammenhängende Wolfspopulation etablieren. Diese flächige
Verbreitung wird Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere haben. Damit
diese Auswirkungen begrenzt bleiben und damit der Wolf von der Gesellschaft
akzeptiert bleibt, wird es andere Instrumente und gesetzliche Rahmenbedingungen
brauchen. Der Bund will diese Diskussion im Rahmen einer Teilrevision des
zwanzigjährigen Jagdgesetzes aufnehmen.
Revision
des Jagdgesetzes von vielen Seiten gefordert
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Das
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere
und Vögel (JSG) ist seit 1988 in Kraft. Forderungen nach einer Revision
des Gesetzes haben sich in den letzten Jahren gehäuft, insbesondere
von Seiten der Natur- und Tierschutzorganisationen, der Jagdverbände
sowie der Kantone, die sich in Briefen und Stellungnahmen äusserten.
Auch
im Bundesparlament wurden verschiedene Motionen und Postulate eingereicht,
die eine Teilrevision verlangten. |
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Deshalb hat Bundesrat Moritz Leuenberger
das BAFU beauftragt, unter Berücksichtigung aller Anliegen einen Entwurf
für eine Teilrevision des JSG vorzubereiten.
Diskutiert
werden sollen folgende Themen:
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Regulative
Eingriffe in Bestände geschützter Tierarten, die in Konflikt
geraten mit der jagdlichen und fischereilichen Nutzung; im Vordergrund
steht der pragmatische Umgang mit Wolf, Luchs und den fischfressenden Vögeln |
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Konkretisierung
der Nachhaltigkeit in der Jagd |
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Verbot
der Einfuhr von Tieren zu Jagdzwecken |
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Schonzeiten
für alle Wildtiere |
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Vermehrte
Berücksichtigung von Tierschutzaspekten bei der Jagd |
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Ruhezonen
zum Schutz der Wildtiere |
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Quelle:
Text Bundesamt für Umwelt BAFU,
Mai 2007 |
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11. März 2015 |
Das Eidgenössische Parlament will den Wolfsschutz lockern. |
Neu sollen Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Stand bisher vor allem der Schutz des Wolfes im Vordergrund, sollen neu die Interessen der Bergbevölkerung - Alpwirtschaften, Jagd oder Tourismus - gleichwertig gewichtet werden. |
Quelle: Eidg. Parlament, Parlamentsdienste, 12. März 2015 |
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