Um die Landwirte aktiv bei der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen für Schafe, Ziegen und Rindvieh zu unterstützen, hat das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) eine neue Politik betreffend Herdenschutz gegen den Wolf definiert. Diese beinhaltet insbesondere die technisch umsetzbaren Schutzmassnahmen und erläutert das Vorgehen bei der Anfrage nach technischer und finanzieller Unterstützung.
Der neuen Jagdpolitik des Bundes entsprechend, welche den Kantonen mehr Verantwortung bei der Umsetzung des Herdenschutzes überträgt, hat das DVER seine Politik betreffend Herdenschutz neu definiert. Dabei werden die Rollen der verschiedenen Akteure, die technisch und finanziell umsetzbaren Schutzmassnahmen sowie das Vorgehen bei einer Anfrage nach finanzieller und technischer Unterstützung insbesondere für Schaf- und Ziegenalpen definiert. Sie behandelt auch Ganzjahresbetriebe und Betriebe mit Rindviehhaltung.
Auf den Schaf- und Ziegenalpen gelten der Schafhirt und die Herdenschutzhunde sowie elektrifizierte Zäune und Nachtpferche als anerkannte Schutzmassnahmen. Die Bedingungen zur Umsetzung sind im Dokument präzisiert. So sind z.B. Herdenschutzhunde in einer Gegend mit einer starken touristischen Präsenz keine zweckmässige Massnahme. |