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Herdenschutz im Kanton Graubünden 2015
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Herdenschutz im Kanton Graubünden

Die Bündner Kantonsregierung hat am 25. Juni 2015 die fünf Fragen einer parlamentarischen Anfrage vom 21. April 2014 zum Herdenschutz im Kanton Graubünden beantwortet.

In ihrer Anwort weist die Regierung darauf hin, dass die Anzahl der Beissfälle von Herdenschutzhunden trotz einer höheren Anzahl von Schutzhunden in den letzten Jahren gesunken ist. 2012 wurden 7 Beissvorfälle eines Herdenschutzhundes registriert. Im Jahr 2014 wurde nur ein Beissvorfall gemeldet. Bei diesem Vorfall wurde der Hundebesitzer gebissen.

Im Jahr 2014 wurden im Bereich des Wolfsrudels um den Calanda 6 Herden von ausgebildeten Schutzhunden bewacht. Es gibt keinen empirischen Nachweis, so die Regierung, in wie vielen Fällen Herdenschutzhunde Schäden durch Raubtiere vereitelt haben. Die Bündner Regierung geht davon aus, dass die Herdenschutzhunde den Schaden erheblich reduzieren, da in den Vorjahren ohne Herdenschutzmassnahmen grössere Mengen an Nutztieren gerissen wurden.

Im Jahr 2014 wurden im Kanton Graubünden 54'292 Schafe und 6'245 Ziegen gesömmert. Die Regierung verfügt über keine Zahlen, wie die Ziegenherden behirtet werden.

Bei der Schafsömmerung erfordert die Direktzahlungsverordnung eine Unterscheidung bei der Art der Behirtung. Dabei kommen drei Kategorien zur Anwendung:

1. ständige Hirtschaft
2. Umtriebsweiden, welche unbehirtet sind.
3. übrige Weiden, welche u.a. die Voraussetzungen für die ständige Hirtschaft nicht erfüllen.

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Genaue Zahlen zu der Anzahl der gerissenen Tiere werden im Kanton Graubünden nur die durch Grossraubtiere gerissenen Tiere erfasst. 2012 wurden im Calandagebiet 17 Schafe (darunter 8 Schafe auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen) von Wölfen gerissen. Die 9 Schafe auf dem Kantonsgebiet des Kantons Graubünden befanden sich in einer von Schutzhunden geschützten Herde. Im Jahr 2014 hat ein Bär 35 Schafe (davon 5 in einer geschützten Herde) gerissen.

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Der Kanton Graubünden berät die Herdenbesitzer bei der Zusammenlegung der Herden in Sömmerungsgebieten. Eine Zusammenlegung der Herden ist erst möglich, wenn die einzelnen Betriebe die Herdenschutzmassnahmen abgeschlossen haben. Nebst den allgemeinen Vorbehalten gegenüber dem Herdenschutz verursachen unterschiedliche betriebliche Ausgangslagen und Haltungen in Sachen Zuchtplanung und Zuchtmanagement, Tiergesundheit oder Herdenführung und konventionellem Alpbetrieb einen langwierigen Planungs- und Beratungsprozess. Die Bündner Kantonsregierung ist der Ansicht, dass die sich die vorgenommenen Zusammenlegungen bisher bewährt haben. Der Kanton Graubünden verzichtet aus finanziellen Gründen auf ein jährliches Monitoring zum Thema Herdenschutz.

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Quelle: Kanton Graubünden, 25. Juni 2015, Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage vom 21. April 2015
Text: RAOnline
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Weitere Informationen
Kanton Bern Strategie im Umgang mit dem Wolf
Schweiz: Konzept Wolf - Managementplan
Der Kanton Graubünden bei RAOnline

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