Der Koran
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Die 5 Glaubensgrundsätze
Das Pflichtgebet «salât»: Die 5 täglichen Gebet
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Der Koran - Die heilige Schrift
Es gibt nicht den einen, über Zeit und Raum immer gleichen Islam. Zweitens, der Islam ist wie das Christentum oder andere Religionen als solcher auch kein Akteur, er "macht" keine Geschichte, und er determiniert auch nicht eine bestimmte Politik. Es empfiehlt sich nicht vom " Islam" zu sprechen, sondern von den Muslimen in dieser oder jener Weltgegend, in diesem oder jenem historischen Zeitabschnitt.

Es gibt deshalb auch nicht nur einen politischen Islam, sondern ein Spektrum islamistischer Bewegungen, deren wesentlicher gemeinsamer Nenner ist, dass sie den Islam als einzige Quelle ihrer ethischen und politischen Orientierung betrachten.


Die 5 Glaubensgrundsätze

Für jeden Gläubigen gelten fünf Pflichten, von denen das erste, das Glaubensbekenntnis, eigentlich die Basis für die anderen ist.

Erste Säule: Jeder, der öffentlich bekennt: "Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt ausser Gott und Mohammed ist der Gesandte Gottes" (arab.: Ashhadu anna La ilaha ill allah , w ashadu anna mohammed rasul allah) hat damit den Islam angenommen.
Zweite Säule: Das Pflichtgebet "salât" ist die zweite Säule des Islam, die stärkste formende Kraft der islamischen Welt. Es wird fünfmal am Tag verrichtet, die fünf Gebetszeiten verteilen sich im Tagesverlauf von Sonnenaufgang, über Mittag, Nachmittag, nach Sonnenuntergang und bei Einbruch der Nacht.
Das Pflichtgebet «salât»: Die 5 täglichen Gebete
Als dritte Säule gilt die Almosensteuer "zakât", die Pflicht, seinen irdischen Besitz mit weniger begüterten oder mittellosen Glaubensbrüdern zu teilen. Im Gegensatz zum freiwilligen Almosen "sadaqa", dessen Höhe der Wohltätige selbst bestimmt, ist die zakât (arab.: zakâ: rein, gerecht sein) eine gesetzlich festgelegte Steuer, der gewisse Vermögensbestandteile zu einem genau definierten Prozentsatz unterliegen.
Die vierte Säule ist der Fastenmonat Ramadan. Während der dreissig Tage des Ramadans sind alle volljährigen und gesunden Muslime zum rituellen Fasten "saum" angehalten. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang dürfen sie weder Nahrung noch Getränke zu sich nehmen. Auch Genussmittel wie Tabak, jegliche sexuelle Aktivitäten, böse Gedanken oder Taten, Lügen, Streit und Flüche sind verboten. Zum Fastenbrechen nach Sonnenuntergang wurden einst Datteln und Wasser zu sich genommen.
Die fünfte Säule des Islam stellt die Wallfahrt nach Mekka, der "haddsch" dar. Jeder Muslim muss, Gesundheit und Geld vorausgesetzt, zumindest einmal im Leben in die "Mutter aller Städte", zum religiösen Mittelpunkt der islamischen Weltin Mekka, reisen. Man unterscheidet zwei Arten der Pilgerfahrt: die "kleine", 'umrâ', die individuell durchgeführt werden kann und an keine fixe Zeit gebunden ist und die "grosse", den haddsch, der stets während des "dhûl'hiddscha", dem letzten Monat des islamischen Kalenders, durchgeführt werden muss in Gemeinschaft zahlloser Glaubensbrüder.
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