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Fastenmonat Ramadan
Der Ramadan und seine Feste

Der Fastenmonat Ramadan gilt im Islam als besonders heilige Zeit. Die Muslime zeigen mit dem gemeinschaftlichen Fasten während rund 30 Tagen ihre besondere Hingabe an Allah, ihre Disziplin und Gewissenhaftigkeit. Sie fassen das Fasten als Glaubensbekenntnis auf.

Neben dem täglichen Fasten ist diese Zeit durch zwei besondere Feste bestimmt:

In der Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) wird an die Offenbarung der ersten Sure des Koran erinnert. Die Nacht der Bestimmung wird in der Regel vom 26. auf den 27. Ramadan gefeiert.

Das Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr) wird an den ersten drei Tagen des Folgemonats Schawwal gefeiert. Dieses Fest beendet die Fastenzeit.

Das Fest des Fastenbrechens kann in seinem Stellenwert mit dem christlichen Ostern oder Weihnachten verglichen werden.
In islamischen Ländern ist am Fest des Fastenbrechens in der Regel arbeits- und schulfrei.

Die Fastenregeln

Das Fasten ist jedem Muslim und jeder Muslima ab der Pubertät vorgeschrieben.

Entbunden von der Pflicht zu fasten sind Kinder, Altersschwache, Kranke, Reisende und Frauen während der Menstruation, der Schwangerschaft und nach der Entbindung.

Vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang sind Essen, Trinken, Einatmen von aromatischem Rauch, die Zufuhr von jeglichen Stoffen und geschlechtlicher Kontakt untersagt.

Wenn am Morgen die Absicht zu fasten gefasst wurde, dieses aber vorzeitig gebrochen wird, gilt der betreffende Tag nicht als Fastentag und erfordert je nach Situation einen Ausgleichsakt.
Es gibt eine Reihe von Regeln, die dem Fastenden in verschiedenen Situationen entgegenkommen und so das Festen erleichtern können. So gibt es Regelungen, die einen vorzeitigen Abbruch von Fastentagen ermöglichen und vor allem für Menschen gelten, die vom Fasten völlig erschöpft sind. Am erstrebenswertesten ist laut Koran zu fasten und gleichzeitig armen Menschen Speise zu geben.

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