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Der Ramadan und seine Feste |
Der
Fastenmonat Ramadan gilt im Islam als besonders heilige Zeit. Die Muslime
zeigen mit dem gemeinschaftlichen Fasten während rund 30 Tagen ihre
besondere Hingabe an Allah, ihre Disziplin und Gewissenhaftigkeit. Sie
fassen das Fasten als Glaubensbekenntnis auf.
Neben
dem täglichen Fasten ist diese Zeit durch zwei besondere Feste bestimmt:
In
der Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) wird an die Offenbarung
der ersten Sure des Koran erinnert. Die Nacht der Bestimmung wird in der
Regel vom 26. auf den 27. Ramadan gefeiert.
Das Fest
des Fastenbrechens (Id al-Fitr) wird an den ersten drei Tagen des Folgemonats
Schawwal gefeiert. Dieses Fest beendet die Fastenzeit.
Das
Fest des Fastenbrechens kann in seinem Stellenwert mit dem christlichen
Ostern oder Weihnachten verglichen werden.
In
islamischen Ländern ist am Fest des Fastenbrechens in der Regel arbeits-
und schulfrei. |
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Die Fastenregeln |
Das
Fasten ist jedem Muslim und jeder Muslima ab der Pubertät vorgeschrieben.
Entbunden
von der Pflicht zu fasten sind Kinder, Altersschwache, Kranke, Reisende
und Frauen während der Menstruation, der Schwangerschaft und nach
der Entbindung.
Vom
Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang sind Essen, Trinken, Einatmen von
aromatischem Rauch, die Zufuhr von jeglichen Stoffen und geschlechtlicher
Kontakt untersagt.
Wenn
am Morgen die Absicht zu fasten gefasst wurde, dieses aber vorzeitig gebrochen
wird, gilt der betreffende Tag nicht als Fastentag und erfordert je nach
Situation einen Ausgleichsakt.
Es
gibt eine Reihe von Regeln, die dem Fastenden in verschiedenen Situationen
entgegenkommen und so das Festen erleichtern können. So gibt es Regelungen,
die einen vorzeitigen Abbruch von Fastentagen ermöglichen und vor
allem für Menschen gelten, die vom Fasten völlig erschöpft
sind. Am erstrebenswertesten ist laut Koran zu fasten und gleichzeitig
armen Menschen Speise zu geben. |