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Schweizer Jugend |
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Zunehmender
Einsatz des Strafrechts gegenüber Jugendlichen
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Mehr
und mehr Jugendliche werden strafrechtlich verurteilt. Dass dies kein neuartiges
Phänomen ist, zeigt der fast durchgängige, langsame Anstieg der
Urteilsraten bei Jugendlichen seit Mitte des letzten Jahrhunderts. Wie
die heute vorgelegten Analysen zeigen, wirkt sich diese Zunahme bei Jugendlichen
später nicht auf eine Erhöhung der Erwachsenenkriminalität
aus. Bei Jugendkriminalität handelt es sich überwiegend um
Vermögensstraftaten, insbesondere Diebstahl, während Strassenverkehrsdelikte
und Drogendelikte, welche nicht den Drogenkonsum betreffen, kaum vorkommen. Wurden früher mehrheitlich stationäre Sanktionen, wie ausserfamiliäre
Platzierungen und Einschliessungen, ausgesprochen, überwiegen heute
Arbeitsleistungen und weniger eingriffsintensive ambulante Massnahmen.
Die
Analyse der erstmals vom Bundesamt für Statistik aus mehreren Datenquellen
erstellten Zeitreihen zu Verurteilungen von Jugendlichen belegt, dass Jugendkriminalität
ein episodisches Phänomen ist, das in einer bestimmten Lebensphase
auftritt. Auf die altersentsprechende Bevölkerung
bezogen stellt man eine Zunahme der Strafurteile von rund 600 Strafurteilen
pro 100'000 Jugendliche in den 50er und anfangs 60er Jahre auf 1400 in
den 80er und 90er Jahren fest.
Dieser
Anstieg kann darauf zurückgeführt werden, dass gesellschaftliche
Veränderungen, wie die Verbreitung eines konsumorientierten Lebensstils
und die Entstehung der Selbstbedienungsläden oder die zunehmende Mobilität
und Urbanisierung sowie die damit verbundene Anonymität, das Begehen
von Straftaten begünstigen. In Bezug auf Gewaltanwendung ist davon
auszugehen, dass die Sensibilität seit den 80er Jahren in der Gesellschaft
zugenommen hat. Vieles spricht deshalb dafür, dass die Bereitschaft
der Bevölkerung, Jugendliche auf Grund abweichenden Verhaltens anzuzeigen,
gestiegen ist. Das heisst, Erziehungsverantwortung wird vom sozialen Umfeld
heute häufiger an Polizei und Justiz übertragen als früher.
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Überwiegend
Vermögensstraftaten
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Die
Verteilung der abgeurteilten Straftaten hat sich kaum verändert. In
der Mehrzahl handelt es sich um Vermögensstraftaten (rund 70%) und
hier wiederum vor allem um Diebstahl. Die
Urteile wegen Straftaten gegen Leib und Leben spielen nach wie vor statistisch
eine ungeordnete Rolle, auch wenn sich deren Anteil in den letzten 15 Jahren
auf 10% verdoppelt hat. Insgesamt bleibt
das Strafgesetzbuch über den beobachteten Zeitraum das häufigste
strafrechtliche Kontrollinstrument gegenüber Jugendlichen. Strassenverkehrsdelikte,
welche bei Erwachsenen die Mehrheit der Strafurteile betreffen, kommen
bei Jugendlichen selten vor. Ebenfalls hat Drogenkriminalität ausserhalb
des Bereichs des einfachen Drogenkonsums bei Jugendlichen kaum Relevanz.
Hauptsächlich
männliche Jugendliche
Gesellschaftliche
Veränderungen im Hinblick auf eine stärkere Teilhabe der weiblichen
Jugendlichen im öffentlichen Leben schlagen sich nicht in einem verstärkten
delinquenten Verhalten nieder. Über
den gesamten Analysezeitraum hinweg sind rund fünf Mal häufiger
männliche als weibliche Jugendliche verurteilt worden.
Sanktionen:
Von Einschliessungen zu Arbeitsleistungen
Auf
straffälliges Handeln von Jugendlichen können Jugendstrafbehörden
mit erzieherischen Massnahmen (u.a. Familienplatzierung, Heimeinweisung)
oder Disziplinarstrafen (u.a. Verweis, Busse, Einschliessung) reagieren.
Zugenommen haben überwiegend die leichteren Disziplinarstrafen, insbesondere
die Arbeitsleistung seit 1974. Parallel dazu gingen die überwiegend
eingriffsintensiven ausserfamiliären Platzierungen zugunsten von ambulanten
Massnahmen und Erziehungshilfe zurück. Einschliessungen, die Freiheitsstrafe
für Jugendliche, welche früher fast die Hälfte der jugendstrafrechtlichen
Sanktionen ausmachten, werden noch in weniger als 20 Prozent angeordnet.
Quelle:
BUNDESAMT FüR STATISTIK BfS, 2007 |
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