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Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz Faktenblatt
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Thema: Staatskunde -Statistiken Schweiz
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Faktenblatt «Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz»
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Die Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz ist geprägt durch die föderale Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden: Zuständig sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden.

Der Bund übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben. Gleichzeitig ist die Kinder- und Jugendpolitik eng verbunden mit der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen und privater Initiativen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ist die Fachstelle des Bundes für Kinder- und Jugendfragen und verwaltet als solche den Jugendförderungskredit (6.9 Mio. Fr.). Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (JFG) von 1989 unterstützt das BSV heute Dachverbände und überregionale Jugendorganisationen mit jährlichen Pauschalbeträgen sowie mit Finanzhilfen für die Organisation von Jugendleiterkursen und zur Förderung von Vorhaben, die in Ergänzung der regelmässigen Tätigkeiten als selbständige Projekte durchgeführt werden. Der Bund unterstützt auch die Eidgenössische Jugendsession, ein jährlich stattfindendes Forum, an dem Jugendliche über politische Themen debattieren und ihre Meinung äussern können (152'000 Fr.).

Grundstein für die zukünftige Kinder- und Jugendpolitik bildet der am 27. August 2008 verabschiedete Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“. Die Schweizer Bundesregierung hat darin Kinder- und Jugendpolitik auf der Grundlage der Bundesverfassung1 und der UNO-Kinderrechtskonvention2 als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung definiert.

Die Regierung bringt ihren Willen zum Ausdruck, angesichts von neuen Bedürfnissen der sich wandelnden Gesellschaft, das Engagement des Bundes in verschiedenen Bereichen auszubauen: im Kinder- und Jugendschutz, in der Kinder- und Jugendförderung und in der Beteiligung von Jugendlichen am politischen Leben. Gleichzeitig soll der vorwiegend föderalistische Rahmen der Kinder- und Jugendpolitik gewahrt bleiben. Die vorgeschlagenen Massnahmen - Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes, Verordnung über Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte - zielen auf eine Änderung des bestehenden Bundesrechts innerhalb der gegebenen verfassungsmässigen Zuständigkeiten ab.

Knapp ein Jahr später hat der Bundesrat mit dem am 20. Mai 2009 verabschiedeten Bericht „Jugend und Gewalt – Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien“ ein spezifisches Thema innerhalb der Kinder- und Jugendpolitik behandelt. Der Bericht analysiert Ursachen und Ausmass von jugendlichem Gewaltverhalten, verschafft einen Überblick über bereits bestehende Präventionsmassnahmen in der Schweiz und zeigt die Stossrichtung für eine erfolgversprechende Gewaltprävention auf.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass wenig gesichertes Wissen vorhanden ist, welche Massnahmen schweizweit bestehen, welche Wirkungen diese erzielen und wie diese zielgerichtet verbessert und optimiert werden können. Offen bleibt auch, wie bei der Entwicklung von neuen Präventionsstrategien bereits bestehende Erfahrungen, erfolgreiche Praktiken und bewährte Kooperationsstrukturen genutzt werden könnten. Angesicht dieser Defizite hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (BSV) beauftragt, unter Beizug der Kantone und Gemeinden ein Gesamtschweizerisches Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt konzeptionell zu erarbeiten. Zur Förderung eines sicheren und altersgerechten Umgangs mit elektronischen und interaktiven Medien durch Kinder und Jugendliche hat das EDI (BSV), in Zusammenarbeit mit der Medienbranche, parallel dazu ein zweites Programmkonzept zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes und der Angebote zur Förderung von Medienkompetenzen erarbeitet.

1Vgl. Art. 11 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 Bst. g BV sowie Art. 67 BV.
2Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes, SR 0.107 (zit. UNO-Kinderrechtskonvention). 1997 von der Schweiz ratifiziert.

Aktueller Stand der Arbeiten im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik

- Kinder- und Jugendschutz

Kinderschutz: Das BSV hat gemeinsam mit privaten Stiftungen den Verein PPP – Programme National pour la Protection de l’Enfant gegründet und ein Konzept sowie Strategie für ein nationales Programm erarbeiten lassen. Nach dem Konsultationsverfahren wurde jedoch entschieden, dass dieses wird nicht wie vorgesehen ab 1. Juli 2010 umgesetzt wird. Die Ziele des Programms wurden begrüsst, jedoch bestanden Vorbehalte betreffen dessen Struktur. Das (BSV) wird das Thema der verstärkten nationalen Koordination im Kindesschutzbereich innerhalb der Arbeiten zur Beantwortung des Postulats Fehr (07.3725; Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie) in Zusammenarbeit mit den Kantonen weiter bearbeiten. Dabei wird auch die Frage einer möglichen Rolle des Vereins PPP - Programme National pour la Protection de l’Enfant zu diskutieren sein. Der Verein PPP ist ergänzend dazu bereit, wichtige Grundlagenstudien im Bereich des Kindesschutzes zu finanzieren. Gedacht wird an eine internationale Studie, welche Kindesschutzsysteme föderalistischer Staaten untersucht. Ausserdem sollen bestehende Formen von Public Private Partnership in der Schweiz und auf internationaler Ebene analysiert werden. Ziel beider Untersuchungen soll die Identifizierung von Good Practice sein. Der Bedarf nach solchen Studien und ihre genaue Ausrichtung werden vorgängig im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Beantwortung des Postulats Fehr mit den Kantonen abgesprochen.

Jugend und Gewalt: Der Bundesrat will mit Beschluss vom 11. Juni 2010 die primär für die Gewaltprävention zuständigen Kantone und Gemeinden unterstützen und die Effizienz und Wirkung von Präventionsmassnahmen verbessern. Dies soll im Rahmen des auf 5 Jahre befristeten Gesamtschweizerischen Präventionsprogramms Jugend und Gewalt erfolgen. Ein entsprechendes Konzept wurde unter Beizug der Kantone, Städte und Gemeinden erarbeitet. Das Programm wird 2011 bis 2015 umgesetzt.

Kinder- und Jugendmedienschutz: Der Bundesrat will mit Beschluss vom 11. Juni 2010 die sichere, verantwortungsvolle und altersgerechte Nutzung von Neuen Medien fördern und zu diesem Zweck Sensibilisierungsmassnahmen und die Angebote zur Förderung der Medienkompetenzen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen verbessern. Das Konzept für das Nationale Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen wurde unter Beizug der relevanten Branchenverbände erarbeitet und soll 2011 bis 2015 umgesetzt werden.

Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte: Die Verordnung, die der Bundesrat am 11. Juni 2010 verabschiedet hat und die am 1. August 2010 in Kraft tritt, bildet die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Programmvorhaben im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Gleichzeitig deckt der Regelungsbereich der Verordnung auch die bestehenden Aufgaben des BSV ab. Dabei geht es im Wesentlichen um die Unterstützung von Einzelmassnahmen im Bereich Kinderschutz und Stärkung der Kinderrechte und die Zusammenarbeit mit den betreffenden Organisationen. Grundlage der Verordnung bildet Artikel 386 StGB.

- Kinder- und Jugendförderung und Partizipation

Totalrevision Jugendförderungsgesetz: Der Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) strebt eine Verstärkung des Integrations- und Präventionspotenzials der Kinder- und Jugendförderung des Bundes an und enthält folgende Kernpunkte: Ausbau der Förderung offener und innovativer Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; gesetzliche Abstützung der Eidgenössischen Jugendsession; auf acht Jahre befristete Anschubfinanzierung mittels Leistungsverträgen zugunsten der Kantone für den Aufbau und die konzeptuelle Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik; Verstärkung des Informations- und Erfahrungsaustausches mit den Kantonen sowie mit anderen kinder- und jugendpolitischen Akteuren; Zusammenarbeit auf Bundesebene; Zusammensetzung und Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ. Eine Vernehmlassung mit den Kantonen, privaten Organisationen und allen interessierten Kreisen wurde durchgeführt. Das BSV erarbeitet derzeit den Vernehmlassungsbericht und gestützt auf die Ergebnisse einen Botschaftsentwurf. Ein Inkrafttreten des revidierten Gesetzes ist je nach Verlauf der parlamentarischen Beratungen frühestens ab 2012 möglich.

Verfügbare Berichte:

- Bericht des Bundesrats vom 27. August 2008: Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik

- Bericht des Bundesrats vom 20. Mai 2009: Jugend und Gewalt – Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien

- Erläuternder Bericht des Bundesrats vom 30. September 2009 zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG)

- Konzept vom 11. Juni 2010: Gesamtschweizerisches Präventionsprogramm Jugend und Gewalt

- Konzept vom 11. Juni 2010: Nationales Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen

Alle Berichte sind online unter: www.bsv.admin.ch > Themen > Kinder, Jugendliche, Alter

Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV , Juni 2010

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Externe Links
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
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