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Schweizer Jugend Kinder- und Jugendschutz
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Schweizer Jugend Kinder- und Jugendschutz
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Bundesrat startet zwei Programme zum Kinder- und Jugendschutz
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Ein Jahr nach der Verabschiedung seines Berichts «Jugend und Gewalt» gibt der Bundesrat grünes Licht für zwei Programme auf gesamtschweizerischer Ebene. Das erste hat zum Ziel, die Prävention effizienter zu machen, das zweite hat zum Zweck, die Jugendlichen beim Umgang mit Medien zu schützen. Der Bundesbeitrag für die beiden Programme beläuft sich auf insgesamt 8,65 Mio. Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren, mit Beginn 2011. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Verordnung zum Thema Kinder- und Jugendschutz verabschiedet.
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Die drei Beschlüsse des Bundesrates vom 11. Juni 2010 sind Bestandteil seiner seit zwei Jahren verfolgten Gesamtstrategie in der Kinder- und Jugendpolitik, die sich auf die drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung abstützt. Im Zentrum stehen dabei die Totalrevision des Bundesgesetzes über die ausserschulische Jugendarbeit, was die Bereiche Förderung und Mitwirkung anbelangt (Botschaft geht demnächst ans Parlament), sowie die drei nun präsentierten Massnahmen im Bereich Jugendschutz. Ein letztes Projekt wird im kommenden Jahr die Strategie ergänzen. Dabei geht es um die bessere Vernetzung der schweizweiten Koordination beim Kinderschutz.
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Gesamtschweizerisches Präventionsprogramm Jugend und Gewalt
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Das Programm zur Gewaltprävention in den Bereichen Familie, Schule und Sozialraum haben Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam erarbeitet. Bestehende Massnahmen sollen systematisch erfasst und Erfolgreiches soll zur Entwicklung einer "Good Practice" identifiziert werden. Im Fokus werden gleichzeitig aktuelle Themen wie Intensivtäter, Früherkennung und frühe Intervention stehen. Innovative Präventionsansätze werden an Pilotstandorten exemplarisch erprobt und das gesicherte Wissen gilt es praxisnah durch Publikationen und Veranstaltungen zu vermitteln. Die verantwortlichen Kreise sollen darüber hinaus möglichst direkt und unkompliziert Unterstützung bei der Ausgestaltung von Präventionsmassnahmen in Anspruch nehmen können (z.B. über eine Beratungshotline) und auf strukturierte Weise von den Erfahrungen und Erfolgen der anderen Beteiligten und Betroffenen lernen. Insgesamt will das Programm innert fünf Jahren den Grundstein für eine nachhaltige und wirksame Präventionspraxis in der Schweiz legen.
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Nationales Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen
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Das Programm im Bereich Jugendmedienschutz will in erster Linie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Medien auf eine sichere, altersgerechte und verantwortungsvolle Weise nutzen. Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen sollen in ihrer Begleit- und Erziehungsfunktion gestärkt werden. Dazu sollen ihnen gezielt Informationen und Schulung angeboten werden. Der Bund wird dabei auf die vielfältigen bestehenden Angebote von privaten Organisationen und von Seiten der Medienbranche Bezug nehmen und mit der Wirtschaft, NGO sowie den zuständigen Stellen auf kantonaler und lokaler Ebene zusammen arbeiten.
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Die Angebote sollen vernetzt und im Hintergrund weiter entwickelt werden.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird die beiden Programme ab 2011 umsetzen. Ihre Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Ergebnisse und Wirkungen werden zum Ende der Programmlaufzeit evaluiert.
Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte
Die neue Verordnung stützt sich auf Artikel 386 des Strafgesetzbuches ab und regelt die Präventions-, Sensibilisierungs- und Informationsmassnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz sowie die Massnahmen zur Stärkung der Kinderrechte im Sinne der Artikel 19 und 34 der Kinderrechtskonvention. Sie umfasst die in den beiden vom Bundesrat beschlossenen nationalen Programmen vorgesehenen Massnahmen wie auch andere bereits vom Bund unterstützte Aktivitäten. So verdient z.B. die Notrufnummer 147 für Kinder und Jugendliche von Pro Juventute eine aktive Unterstützung der Behörden. Die Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.
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Quelle:
Eidgenössisches Departement des Innern, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV , Juni 2010 |
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