Fakten zur Schweizerischen Nationalbank Die Schweizerische Nationalbank ist eine Noten- oder Zentralbank. Noten- oder Zentralbanken besitzen ein gesetzlich verankertes Notenmonopol. Sie dürfen als einzige Institution in einem Land Banknoten drucken und in Umlauf setzen. Notenbanken steuern die Geldversorgung. Die Münzhoheit liegt beim Bund. Der Bund bestimmt, welche Münzen von der Nationalbank in Umlauf gesetzt werden müssen. Die Schweizerische Nationalbank ist die Bank der Banken. Normale Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können bei der SNB kein Konto eröffnen oder einen Kredit beantragen. Die SNB ist eine «spezialgesetzliche Aktiengesellschaft» und ein börsenkotiertes Unternehmen. Die Haupaktionäre sind die Kantone und die Kantonalbanken. Die SNB hat eine spezielle Rechtsform. Das Nationalbankengesetz regelt die Rechte der Aktionäre. Die Rechte dieser Aktionäre sind einschränkender gefasst als jene bei den anderen Aktiengesellschaften. Die beiden Sitze der Schweizerischen Nationalbank befinden sich in Bern und in Zürich. Die Schweizerischen Nationalbank muss regelmässig Rechenschaft über ihre Tätigkeiten gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit ablegen. Der Bankenrat und das Direktorium der SNB Das Direktorium ist das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der SNB. Das Direktorium besteht aus drei Mitgliedern: dem Präsident, dem Vizepräsidenten und einem weiteren Mitglied. Dieses Direktorium ist alleine zuständig für die Geld- und Währungspolitik zum Wohle der Schweiz. Das Direktorium entscheidet gemäss Verfassung und Nationalbankgesetz unabhängig von Weisungen aus der Politik, den staatlichen Organen, der Wirtschaft oder den Parteien. Neben dem Direktorium besteht noch ein «Erweitertes Direktorium». In diesem Gremium sitzen die drei Mitglieder des Direktoriums und ihre drei Stellvertreter. Die Landesregierung, der Bundesrat, wählt die sechs Mitglieder des «Erweitertes Direktoriums» auf Vorschlag des Bankenrats. Die Amtszeit beträgt für alle Mitglieder sechs Jahre. Die Mitglieder können sich zur Wiederwahl stellen. Der Bundesrat beaufsichtigt die SNB und übernimmt beratende Funktionen. Der Bundesrat ist wie das Parlament gegenüber der Nationalbank nicht weisungsberechtigt. Das eidgenössische Bundesparlament kann jedoch im Rahmen der schweizerischen Bundesverfassung die "Spielregeln", das Nationalbankgesetz", ändern. Der Bankenrat ist das Aufsichtsgremium der Nationalbank. Er kontrollierte u.a. die korrekte Abwicklung der Geschäfte der SNB. Den Bankenrat hat keinen Einfluss auf die Geld- und Währungspolitik der SNB. Der Bankenrat besteht aus 11 Mitgliedern. Fünf Mitglieder werden durch die Generalversammlung SNB-Aktionäre ernannt. Sechs Mitglieder wählt der Bundesrat. Der Bundesrat bestimmt auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bankenrats.
Die Geldpolitik wirkt über verschiedene Kanäle auf Preise und Konjunktur. Ein Instrument der Geldpolitik der Schweizerische Nationalbank SNB, um einer Inflations- bzw. Deflationsgefahr zu begegnen, ist der Repozinssatz. Der Repozinssatz ist der Zinssatz, zu welchem die SNB den Banken Kredite gewährt. Bei Inflationsgefahr erhöht die Nationalbank die Zinsen, bei Deflationsgefahr senkt sie diese. Von Inflation oder Deflation spricht man erst, wenn das gesamte Preisniveau über einen längeren Zeitraum stark steigt oder sinkt. In einer Inflationsphase geht der Konsum der privaten Haushalte zurück. Bei einer Inflation erhöht die Schweizerische Nationalbank das Zielband für den Referenzzinssatz. Die Zinsen für die die Vergabe von Bankkrediten mit kurzer Laufzeit beginnen zu steigen. Unternehmen und Privathaushalte nehmen daher weniger Kredite auf. Die Investitionen und die Produktionen der Wirtschaft gehen zurück. Die Konjunktur schwäch sich ab. Die mangelnde Nachfrage bewirkt ein grösseres Warenangebot. Die Preise sinken. Die Inflation wird gebremst und die Preissstabilität kehrt zurück. Bei einer Deflationen sind verlaufen die Interventionsmechanismen der SNB genau umgekehrt.
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