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Informationen zur Verkehrssicherheit
Autor
Motorrad Verkehrssicherheit
ASTRA: Strassenverkehrssicherheitspolitik
Ausgewählte Massnahmenvorschläge
Vision Zero - Null Visionen
ASTRA: Die neue Strassenverkehrssicherheitspolitik 'Via sicura'
Juni 2005
Mit 'Via sicura', dem Programm für mehr Sicherheit auf den Schweizer Strassen, soll bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten auf weniger als 300 pro Jahr gesenkt werden. Die Massnahmen sind in einem Bericht enthalten, der von Experten unter der Leitung des Bundesamtes für Strassen erarbeitet worden ist. Das Programm soll nach dem Verursacherprinzip von den Verkehrsteilnehmenden finanziert werden.

Ziel des Projektes ist es, eine Strassenverkehrssicherheitspolitik zu formulieren, welche die Sicherheit auf den Strassen wesentlich verbessert. Das Oberziel besteht darin, bis im Jahre 2010 die Anzahl Verkehrstoten auf weniger als 300 pro Jahr und die Schwerverletzten auf weniger als 3'000 pro Jahr zu senken. Dia Ausführung einiger der vorgeschlagenen Massnahmen sind bis ins Jahre 2015 terminiert.

Die neue Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik wird im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter der Federführung des Bundesamtes für Strassen ASTRA entwickelt und formuliert. Rund 80 Personen aus Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik wirken in insgesamt fünf Fachgruppen und in einem Begleitausschuss mit.

In den Etappen I und II wurden die Ausgangslage, die Vision und die Ziele, in der Etappe III die Strategie und in der Etappe IV ein Bewertungssystem zur Auswahl der Massnahmen erarbeitet. In der letzten Etappe V sind nun die Massnahmen erarbeitet und zusammengestellt worden.

Es interessierte im Sinne eines möglichst effizienten Ressourceneinsatzes die Frage, wie sich die Bewertungen der Massnahmen verändern würden, wenn statt des Wirkungspotenzials (30%) und der Effizienz (Kosten/Nutzen; 15%) nur die Effizienz (mit 45%) berücksichtigt würde. Im Ergebnis würden zahlreiche Massnahmen abweichende Bewertungen erfahren. Das heisst, dass sich bei einer stärkeren Berücksichtigung des Kostenaspekts die Rangliste der Massnahmen und damit die Zusammensetzung des Massnahmenpakets entsprechend ändern müssten.

Folgende Massnahmen, die im vorgeschlagenen Massnahmenpaket enthalten sind, würden wesentlich schlechter bewertet:

- Verbesserung der Sichtbarkeit aller Fahrzeuge
- Sanierung potenzieller Gefahrenstellen
- Befristung der Führerausweisgültigkeit (periodische überprüfung der Fahreignung)
- Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag
- Einbau von Unfalldatenaufzeichnungsgeräten

Der Einbau von Unfalldatenaufzeichnungsgeräten schnitt bezüglich Effizienz am schlechtesten ab. Diese Massnahme wurde deshalb aus der Massnahmeliste gestrichen. Im Hinblick auf die Zielerreichung (vgl. Ziffer 5) kann auf die übrigen Massnahmen nicht verzichtet werden.

Der Entwurf des Massnahmenpakets enthält nach Abschluss der beschriebenen Vorarbeiten 33 Sicherheitsmassnahmen und 23 Basismassnahmen. Es handelt sich dabei teils um neue Handlungsansätze, teils um Massnahmen zur Verstärkung und Unterstützung von bereits laufenden Aktivitäten.


Einige ausgewählte Massnahmenvorschläge:

Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag

Alle Motorfahrzeuge fahren jederzeit mit Licht. Sofern das Fahrzeug nicht entsprechend ausgerüstet ist, muss das Licht eingeschaltet werden.

Verdichtung der Verkehrskontrollen

Verdichtung der mobilen und stationären Verkehrskontrollen inklusive telematische Anwendungen, sowie Ergänzung der punktuellen Querschnittsgeschwindigkeitskontrollen mit Abschnittsdurchschnittsgeschwin- digkeitskontrollen.

Obligatorische Weiterbildung für Motorrad- und PW
Lenkende

Innerhalb der zeitlichen Befristung des Führerausweises muss von allen Motorradund PW-Lenkenden eine Weiterbildung besucht werden.

Nachschulung von alkoholund drogenerstauffälligen Fahrzeuglenkenden

Alle Fahrzeuglenkenden sollen bereits nach erstmaligem Fahren in angetrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss eine Nachschulung besuchen müssen.

Befristung der Führerausweisgültigkeit

Der Führerausweis soll befristet werden. Die Geltungsdauer des Führerausweises soll nur verlängert werden, wenn die AusweisinhaberInnen die Fahreignung mittels Sehtest und Selbstdeklaration nachweisen.

Erleichterungen für die Feststellung der Fahrunfähigkeit

Die polizeilichen Kontrollorgane sollen die Fahrunfähigkeit von Lenkenden feststellen können, unabhängig davon, welcher Grund zur Fahrunfähigkeit geführt hat.

Alkoholverbot für Neulenkende

Neulenker während der Probezeit müssen während der Fahrt nüchtern sein.

Quelle: Text Bundesamt für Strassen ASTRA

Links
Externe Links
BAV - Bundesamt für Verkehr ASTRA Bundesamt für Strassen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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