Motorradfahren in der Schweiz |
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zur Verkehrssicherheit
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Motorrad Verkehrssicherheit |
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ASTRA: Die neue Strassenverkehrssicherheitspolitik 'Via
sicura' |
Juni
2005
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Mit
'Via sicura', dem Programm für mehr Sicherheit auf den Schweizer Strassen,
soll bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten auf weniger als 300 pro Jahr gesenkt
werden. Die Massnahmen sind in einem Bericht enthalten, der von Experten
unter der Leitung des Bundesamtes für Strassen erarbeitet worden ist. Das
Programm soll nach dem Verursacherprinzip von den Verkehrsteilnehmenden
finanziert werden.
Ziel
des Projektes ist es, eine Strassenverkehrssicherheitspolitik zu formulieren,
welche die Sicherheit auf den Strassen wesentlich verbessert. Das Oberziel
besteht darin, bis im Jahre 2010 die Anzahl Verkehrstoten auf weniger
als 300 pro Jahr und die Schwerverletzten auf weniger als 3'000 pro Jahr
zu senken. Dia Ausführung einiger der vorgeschlagenen Massnahmen
sind bis ins Jahre 2015 terminiert.
Die
neue Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik wird im Rahmen eines partizipativen
Prozesses unter der Federführung des Bundesamtes für Strassen
ASTRA entwickelt und formuliert. Rund 80 Personen aus Fachorganisationen,
Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft
und Politik wirken in insgesamt fünf Fachgruppen und in einem Begleitausschuss
mit. |
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In
den Etappen I und II wurden die Ausgangslage, die Vision und die Ziele,
in der Etappe III die Strategie und in der Etappe IV ein Bewertungssystem
zur Auswahl der Massnahmen erarbeitet. In der letzten Etappe V sind nun
die Massnahmen erarbeitet und zusammengestellt worden.
Es
interessierte im Sinne eines möglichst effizienten Ressourceneinsatzes
die Frage, wie sich die Bewertungen der Massnahmen verändern würden,
wenn statt des Wirkungspotenzials (30%) und der Effizienz (Kosten/Nutzen;
15%) nur die Effizienz (mit 45%) berücksichtigt würde. Im
Ergebnis würden zahlreiche Massnahmen abweichende Bewertungen erfahren.
Das heisst, dass sich bei einer stärkeren Berücksichtigung des Kostenaspekts die Rangliste der Massnahmen und damit die Zusammensetzung des Massnahmenpakets
entsprechend ändern müssten.
Folgende
Massnahmen, die im vorgeschlagenen Massnahmenpaket enthalten sind, würden
wesentlich schlechter bewertet:
-
Verbesserung der Sichtbarkeit aller Fahrzeuge
-
Sanierung potenzieller Gefahrenstellen
-
Befristung der Führerausweisgültigkeit (periodische überprüfung
der Fahreignung)
-
Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag
-
Einbau von Unfalldatenaufzeichnungsgeräten
Der
Einbau von Unfalldatenaufzeichnungsgeräten schnitt bezüglich
Effizienz am schlechtesten ab. Diese Massnahme wurde deshalb aus der Massnahmeliste
gestrichen. Im Hinblick auf die Zielerreichung (vgl. Ziffer 5) kann auf
die übrigen Massnahmen nicht verzichtet werden.
Der
Entwurf des Massnahmenpakets enthält nach Abschluss der beschriebenen
Vorarbeiten 33 Sicherheitsmassnahmen und 23 Basismassnahmen. Es
handelt sich dabei teils um neue Handlungsansätze, teils um Massnahmen
zur Verstärkung und Unterstützung von bereits laufenden Aktivitäten.
Einige
ausgewählte Massnahmenvorschläge:
Obligatorisches
Fahren mit Licht am Tag
Alle
Motorfahrzeuge fahren jederzeit mit Licht. Sofern das Fahrzeug nicht entsprechend
ausgerüstet ist, muss das Licht eingeschaltet werden. |
Verdichtung
der Verkehrskontrollen
Verdichtung
der mobilen und stationären Verkehrskontrollen inklusive telematische
Anwendungen, sowie Ergänzung der punktuellen Querschnittsgeschwindigkeitskontrollen
mit Abschnittsdurchschnittsgeschwin- digkeitskontrollen. |
Obligatorische
Weiterbildung für Motorrad- und PW
Lenkende
Innerhalb
der zeitlichen Befristung des Führerausweises muss von allen Motorradund
PW-Lenkenden eine Weiterbildung besucht werden. |
Nachschulung
von alkoholund drogenerstauffälligen Fahrzeuglenkenden
Alle
Fahrzeuglenkenden sollen bereits nach erstmaligem Fahren in angetrunkenem
Zustand oder unter Drogeneinfluss eine Nachschulung besuchen müssen. |
Befristung
der Führerausweisgültigkeit
Der
Führerausweis soll befristet werden. Die Geltungsdauer des Führerausweises
soll nur verlängert werden, wenn die AusweisinhaberInnen die Fahreignung
mittels Sehtest und Selbstdeklaration nachweisen. |
Erleichterungen
für die Feststellung der Fahrunfähigkeit
Die
polizeilichen Kontrollorgane sollen die Fahrunfähigkeit von Lenkenden
feststellen können, unabhängig davon, welcher Grund zur Fahrunfähigkeit
geführt hat. |
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Alkoholverbot
für Neulenkende
Neulenker
während der Probezeit müssen während der Fahrt nüchtern
sein. |
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Quelle:
Text Bundesamt für Strassen ASTRA |
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