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Informationen zur Verkehrssicherheit
Autor
Motorrad Verkehrssicherheit
UVEK: Via sicura - Erste Massnahmen 2012
Vision Zero - Null Visionen
ASTRA: Die neue Strassenverkehrssicherheitspolitik 'Via sicura'
November 2012
«Via sicura»: Erste Massnahmen treten am 1. Januar 2013 in Kraft

Am 1. Januar 2013 tritt ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser wie die Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Ebenfalls angepasst wird das Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute.

Am 15. Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die darin enthaltenen Massnahmen gestaffelt in Kraft zu setzen. Die erste Tranche tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Eine zweite Tranche soll auf Anfang 2014 in Kraft treten. Diese beinhaltet Massnahmen, die Umsetzungsvorschriften auf Verordnungsstufe brauchen. Dazu wird im nächsten Frühjahr ein Anhörungsverfahren bei den Kantonen und interessierten Organisationen durchgeführt.

Der dritte Teil enthält Massnahmen, die mehr Vorbereitungszeit brauchen. Dies vor allem wegen der Anpassung der Informatik-Systeme auf Bundes- und Kantonsebene. Sie können deshalb erst ab 2015 in Kraft gesetzt werden.

Am 1. Januar 2013 treten in Kraft:

Begleitung auf Lernfahrten
Neu dürfen Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, keine Lernfahrten mehr begleiten.
Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz
Bei bestimmten Tatbeständen wie Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder Ausbremsmanövern (Schikanestopps) wird obligatorisch eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet.
Massnahmen gegen Raser
Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

• in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
• innerorts (50km/h): um 50km/h
• ausserorts (80km/h): um 60km/h
• auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.

Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen
Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.
Verbot von Radarwarnungen
Öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen sind verboten.
Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute
Das Mindestalter für das Rad fahren auf Hauptstrassen beträgt neu 6 Jahre. Das Mindestalter für Fuhrleute (Lenker von Tiergespannen) wird auf 14 Jahre angehoben.

Weitere vorgeschlagene Neuerung ausserhalb des Pakets Via sicura

Der Bundesrat unterstützt das in den Kantonen und im Parlament breit abgestützte Begehren, Lastwagen mit einer Länge von bis zu 25,25 Meter und einem Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen (Gigaliner) in der Schweiz zu verbieten und beantragt dem Parlament aus Sicherheitsgründen dessen Verankerung im Gesetz.

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Oktober 2010 (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK)
RAOnline Download
Quelle: UVEK

Via sicura - Faktenblatt

Massnahmen der Botschaft zu Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr
(Faktenblatt)
2010
32 KB PDF Download

Links
Externe Links
BAV - Bundesamt für Verkehr ASTRA Bundesamt für Strassen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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