Die Situation der rund 200 Brutvogelarten der Schweiz hat sich seit 2000 nicht grundlegend verbessert. Es sind zwar einige Fortschritte zu verzeichnen, gemäss der aktualisierten Roten Liste, die das Bundesamt für Umwelt BAFU am 8. Dezember 2010 veröffentlicht hat, sind jedoch immer noch 40% der Arten gefährdet. Nur durch eine konsequente Anwendung der Förderungsmassnahmen und die aktive Erhaltung der Biodiversität lässt sich die Situation der Brutvögel nachhaltig verbessern. Die Rote Liste der Brutvögel der Schweiz, in welcher die unterschiedlich stark gefährdeten Artenerfasst sind, wurde 2000 erstmals erstellt. Zehn Jahre später hat die Schweizerische Vogelwarte Sempach diese Liste im Auftrag des BAFU aktualisiert. Von den 199 in der Schweiz brütenden einheimischen Vogelarten stehen 78 (39%) auf der Roten Liste. Dieser Anteil ist seit 2000 unverändert. Bei 42 Arten sind echte Veränderungen festzustellen. für 24 Arten hat sich die Situation verschlechtert, wie beispielsweise für den Kiebitz und den Ortolan, die neu als «vom Aussterben bedroht» eingestuft werden. Dagegen hat die Situation sich für 18 Arten verbessert, zum Beispiel für den Wiedehopfund den Steinkauz, deren Bestände dank Förderungsprogrammen nicht mehr rückläufig sind. Der Bartgeier, der wieder in der Schweiz brütet, findet sich nicht mehr in der Kategorie «in der Schweiz ausgestorben». 10 Arten wurden neu auf die Rote Liste gesetzt, darunter Zwergtaucher, Ringdrossel und Rohrammer, die noch vor zehn Jahren als nicht gefährdet galten. 12 Arten konnten aus der Roten Liste entlassen werden. Zu nennen sind beispielsweise die Kolbenente und Saatkrähe, die beide expandieren. Die Bestände von Wanderfalke, Haselhuhn und Mittelspecht erholen sich langsam, doch müssen diese Arten weiterhin aufmerksam beobachtet werden. Diese Ergebnisse zeigen, dass mit konsequenten und koordiniert angewendeten Förderungsmassnahmen gute Fortschritte erzielt werden können, wie bspw. die Erfolge bei Wiedehopf und Steinkauz. Nachhaltige Verbesserungen erfordern jedoch aktive Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität in allen betroffenen Tätigkeitsbereichen, insbesondere in den Landwirtschafts- und Feuchtgebieten. Artenförderung umfasst zum einen die Erhaltung grossräumiger Ökosysteme, zum anderen gezielte Massnahmen für gefährdete Vogelpopulationen.
Kategorien und Kriterien für die Erstellung der Roten Listen Die Rote Liste der Brutvögel wurde, wie alle Roten Listen der gefährdeten Arten, nach den Gefährdungskategorien und Kriterien der Weltnaturschutzunion (IUCN) erstellt. Die IUCN unterscheidet aufgrund des Gefährdungsgrades sechs Kategorien: ausgestorben, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, verletzlich, potenziell gefährdet und nicht gefährdet. Die auf die Roten Listen gesetzten Arten verteilen sich auf die ersten vier Kategorien. Die Situation der einzelnen Arten wird generell anhand von vier Kriterien beurteilt: Abnahme des Bestandes (früher, aktuell oder zukünftig);
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