Nach den Hochwassern der Jahre 2005 und 2007 forderte der Kanton Aargau eine Intensivierung der Anstrengungen des Bundes und der Oberliegerkantone zur Erhöhung des Hochwasserschutzes. Dieser Forderung wurde entsprochen. Im Kanton Aargau selbst werden eine Reihe weiterer Massnahmen umgesetzt, um die Bevölkerung besser zu schützen. Nach dem Hochwasser im August 2007 mit erheblichen Schäden in den Gemeinden entlang der Aare hat der Kanton Aargau umgehend eine Arbeitsgruppe gefordert, welche das Hochwassermanagement bei extremen Wettersituationen optimiert. Als eines der ersten Ergebnisse hat diese, unter der Leitung des Bundes, die Vorabsenkung des Bielersees aufgrund einer Fünf-Tage-Niederschlagsprognose sowie einer Zuflussprognose für das Einzugsgebiet der Aare angekündigt (Seeregulierung im Kanton Bern). Tritt ein Hochwasserereignis ein, können die Jurarandseen dank der vorsorglichen Absenkung ein deutlich grösseres Wasservolumen aufnehmen zum Schutz der unterliegenden Kantone Solothurn und Aargau. In den nächsten Jahren sind noch weitere Optimierungsmöglichkeiten geplant. Dazu gehören das frühere Erkennen eines Hochwassers der Emme sowie die Verbesserung der Abflussprognose des Flusses. Auch eine Verbreiterung des Zihlkanals sowie die Abklärung des Speicherpotenzials bei den unterliegenden Aarekraftwerken sind in Abklärung. Was tut der Aargau? Neben diesen interkantonalen Vereinbarungen sind auch im Kanton Aargau eine Reihe von Massnahmen getroffen worden, um die Bevölkerung besser vor Hochwassern zu schützen: So muss in Aarau die Gesuchstellerin NOK im Verfahren um die Neukonzessionierung des Kraftwerks "Rüchlig» strengere Auflagen bezüglich Abflussmengen erfüllen - ein Ergebnis aus den neuen Erkenntnissen bei der Erstellung der Gefahrenkarte. Seit dem 1. September 2008 laufen zudem beim Kraftwerk Windisch die Bauarbeiten für die Hochwasserschutzmassnahmen in Unterwindisch. Die festen und mobilen Mauererhöhungen werden ab Mai 2009 wirksam sein. In Klingnau ist das Projekt der Aarewerke AG zur Dammerhöhung am Stausee baureif. Nachdem Einsprachen die Realisierung verzögert haben, rechnet der Kanton mit dem Baubeginn im Sommer 2009. Auch im Reusstal wird die Hochwasser-Prävention vorangetrieben. Für das Gebiet des Luzerner Seebeckens, der Kleinen Emme und der Reuss bis Windisch ist ein Hochwasserschutz-Gesamtkonzept in Arbeit. Bereits eingerichtet sind automatische Warnsysteme bei den Pegelstationen Reuss und Mühlau sowie bei der Kleinen Emme in Littau. Das Alarmierungssystem ist auf der ganzen Strecke optimiert worden. Eine wichtige Rolle in der Hochwasser-Prävention des Kantons Aargau spielt zudem das Auenschutzprogramm (Flussauen). Die Ausweitung der Überflutungsgebiete im Auenschutzpark bietet den Unterliegern einen natürlichen und nachhaltigen Schutz vor Hochwasser. So wird auch das Projekt Auenschutzpark in Rupperswil-Auenstein, das in wenigen Wochen aufgelegt werden soll, die Hochwassersicherheit verbessern. Neu kommen im Aargau auch mobile Hochwasser-Sperren zum Einsatz: Schläuche, welche die Funktion eines Schutzdammes übernehmen. Beschafft werden rund 1000 Meter des Doppelschlauchsystems "Beaver". Mit dieser umfangreichen Massnahmenpalette ist der Aargau nach Meinung der Experten künftig besser vor Hochwasserereignissen geschützt. Mit der Fertigstellung der Gefahrenkarten bis Mitte 2010 werden auch die raumplanerischen Grundlagen dazu vorhanden sein.
Die Bevölkerung im Kanton Aargau wächst, Räume werden besiedelt, Wertkonzentrationen steigen. Gleichzeitig sind immer häufiger heftige Hochwasserereignisse zu verzeichnen. Dank der jetzt vorliegenden "Gefahrenkarte Hochwasser" hat der Kanton Aargau eine gute Grundlage, um sich gegen die Gefährdung zu schützen und vorhersehbare Schäden zu verhindern. Gemäss der Verordnung über den Wasserbau haben die Kantone vom Bund den Auftrag, ihre Gefahrengebiete für Hochwasserschäden zu bezeichnen. Diese "Gefahrenkarten Hochwasser" für Bauzonen liegen im Kanton Aargau jetzt vor. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat rund 1'500 Kilometer Flussläufe und Bäche auf deren Hochwassergefährdung untersuchen lassen und dabei eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet. Unterstützt wurden die Arbeiten von der Aargauischen Gebäudeversicherung sowie dem Bundesamt für Umwelt. Unterschiedliche Gefährdungssituationen Die Gefahrenkarte zeigt auf, dass rund 3'400 Hektaren (siebzehn Prozent der Bauzonen im Aargau) potenziell hochwassergefährdet sind und dass für 1'500 Hektaren Handlungsbedarf besteht. Drei Viertel dieser Flächen weisen Fliesstiefen von weniger als 25 Zentimeter auf und stammen in der Regel von Überflutungen von kleinen und mittleren Bächen. Neubauten in diesen Flächen können mit einfachen Objektschutzmassnahmen hochwassersicher erstellt werden. Erwartungsgemäss verursachen die Flüsse Aare, Rhein, Reuss und Limmat die Überflutungen mit den grossen Fliesstiefen. Umsetzung der Resultate in die Nutzungsplanung Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Das langfristige Ziel ist es jedoch, die nun bekannten Schutzdefizitflächen mittel- und langfristig zu reduzieren. Die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Nutzungsplanung stellt sicher, dass die notwendigen Massnahmen eigentümerverbindlich bezeichnet sind, um Schäden zu vermeiden. Neubauten sollen nur dort entstehen, wo sie vor Naturgefahren geschützt sind. Raumplanerische Massnahmen alleine genügen nicht Neben raumplanerischen Massnahmen bedingt ein aktiver Hochwasserschutz auch wasserbauliche Projekte. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat, gestützt auf die Gefahrenkarte, bereits verschiedene Hochwasserschutzmassnahmen realisiert. So beispielsweise an der Wigger in Brittnau oder am Erusbach in Villmergen. Weitere Projekte sind in Planung, so im Surbtal, im Möhlinbachtal und im Suhrental. Auch die Feuerwehren werden gezielter für die Bewältigung der Elementarereignisse vorbereitet. Insbesondere in den Bereichen Führung und Ausbildung werden in den nächsten Jahren Schwerpunkte gesetzt. Bezüglich Ausrüstung besteht vorderhand kein zusätzlicher Bedarf. Aargauische Gebäudeversicherung unterstützt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer Sowohl bei Neu- und Umbauten als auch bei bestehenden Gebäuden können die kostenlosen Beratungsdienstleistungen der AGV in Anspruch genommen werden. Diese beziehen sich nicht nur auf die Hochwassergefahr, sondern auch auf vorbeugende Massnahmen gegen Sturm und Hagel. Bei bestehenden Gebäuden kann die AGV je nach bisheriger Schadenbelastung bis zu vierzig Prozent der Investitionskosten für Objektschutzmassnahmen übernehmen. Alles zum Thema Hochwasserschutz Die Gefahrenkarten Hochwasser stehen über das Geoportal des Kantons Aargau allen Interessierten zur Verfügung. Ein Schlussbericht zum gesamten Projekt liegt als Sondernummer der Publikationsreihe "UMWELT AARGAU" vor. Auf der interaktiven Videoplattform "zeitraumaargau.ch" dokumentiert ausserdem ein spannender Filmbeitrag den Zusammenhang zwischen Hochwasserschutz und Gefahrenkarte.
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