Sicherheit
im Umgang mit Daten
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Internetsicherheit |
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Internetsicherheit |
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Persönlichkeitsschutz
im Internet
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Datensammlungen
im Internet |
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Persönlichkeitsschutz
im Internet
Einen
besonderen Schwerpunkt legte der EDÖB im vergangenen Berichtsjahr,
das den Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 umfasst, auf
den Persönlichkeitsschutz im Internet. Er umreisst die Bedingungen,
unter denen Online-Bewertungsplattformen betrieben werden dürfen,
erläutert die Gefahren von sozialen Netzwerken und berät Nutzer,
Anbieter und Behörden über die datenschutzkonforme Ausgestaltung
solcher Dienste und nimmt Stellung zum Persönlichkeitsschutz bei der
Berichterstattung im Internet.
Daten sammeln
im Internet
Heute
spielt sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet ab. Es
ist ein weltweit zugängliches Medium, das kein Vergessen kennt. Dies
hat den EDÖB dazu veranlasst, einzelne Themen genauer zu betrachten.
So umreisst er die Bedingungen, unter denen Online-Bewertungsplattformen für Dienstleistungen oder Berufsgattungen betrieben werden dürfen,
beleuchtet die Risiken für Betreiber und Nutzer und schlägt Massnahmen
zur Minimierung der Gefahr von Persönlichkeitsverletzungen vor. Auch
die Gefahren der hoch im Trend liegenden sozialen
Netzwerke greift der EDÖB auf. |
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Wer
im Internet viele persönliche Informationen über sich preisgibt,
gelangt in unzählige (auch private) Datensammlungen und verliert die
Herrschaft über die eigenen Personendaten. Die Betreiber solcher Seiten
können diese Personendaten mit den Metadaten kombinieren und umfassende
und lukrative Persönlichkeitsprofile erstellen.
Der
EDÖB berät Nutzer, Anbieter und Behörden über den datenschutzkonformen
Umgang mit solchen Diensten. Auch die Berichterstattung im Internet hat
den EDÖB im vergangenen Jahr mehrfach beschäftigt. Werden einzelne
Teilnehmer eines Ereignisses klar erkennbar dargestellt, wirft das die
Frage nach einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf.
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Dabei
kommt es auf die Art der Berichterstattung an: Fokussieren
Texte und Bilder das, was von öffentlichem Interesse ist (nämlich
den Inhalt der Veranstaltung oder besondere Vorkommnisse), und wird die
Persönlichkeit der anwesenden Personen geschont, ist ein Bericht unproblematisch.
Eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung ortet der EDÖB
aber in einer Berichterstattung, die einzelne Teilnehmer ohne deren Einwilligung
und ohne überwiegendes öffentliches Interesse porträtiert
oder an den Pranger stellt. |
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Publikationen
persönlicher Daten im Internet |
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Die
Publikation von polizeilichen Fahndungsmeldungen im Internet rechtfertigt
sich durch das öffentliche Interesse an der raschen Ergreifung der
Person sowie der Verhinderung von Delikten. Nach einer gewissen Zeit -
spätestens nach der Verhaftung bzw. dem Auffinden der gesuchten Person
- entfällt jedoch diese Rechtfertigung und die entsprechenden Personendaten
sind vom Netz zu nehmen (Ziffer 1.2.8).
Der
EDÖB hat seine Empfehlung an ein im Bereich der Bekämpfung
von Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke)
tätiges Unternehmen dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zum Entscheid
vorgelegt. Das Gericht hat die Anträge des EDÖB abgelehnt. Der
EDÖB prüft den Weiterzug ans Bundesgericht (Ziffer 1.3.1).
Minderjährige
können ohne die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter keine Datenschutzerklärung
abgeben. Dies kann die Betreiber von Internetseiten
vor Probleme stellen, insbesondere, wenn sich Jugendliche auf einer Webseite
registrieren. Von einer impliziten Einwilligung der Eltern im Rahmen der
Internetbenutzung auszugehen, kann problematisch sein. Der EDÖB schlägt
den Betreibern daher vor, von den gesetzlichen Vertretern eine Einwilligung
einzuholen (Ziffer 1.3.2).
Im
Auftrag der Bundesverwaltung und aufgrund verschiedener Bürgeranfragen
hat der EDÖB die datenschutzrechtlichen Aspekte von Auswertungstools
für Webseiten analysiert. Beim Einsatz von Auswertungstools zur
Erstellung von Zugriffsstatistiken von Webseiten sind aus seiner Sicht
verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere sind die Nutzer
in einer Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen, welche Daten über
sie gesammelt und an wen sie weitergegeben werden (inklusive Angabe des
Landes). Werden die Daten in ein Land weitergegeben, welches über
kein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, sind zusätzlich
mit dem Anbieter des Auswertungstools Garantien zu vereinbaren, die ein
ausreichendes Schutzniveau gewährleisten (Ziffer 1.3.5).
Sowohl
im Internet als auch über Breitbandverbindungen steigt das Angebot
an digitalen Filmen stetig an. Während bei der traditionellen
terrestrischen Ausstrahlung von Programmen ein anonymer Konsum von Fernsehsendungen
und Filmen möglich war, steht beim Digitalen Fernsehen bzw. IPTV ein
breitbandiger Rückkanal zur Verfügung, über welchen sich
theoretisch die Konsumgewohnheiten der Fernsehzuschauer ermitteln lassen. Diese
neuen Technologien sind insbesondere für die Werbung sehr interessant,
die sich auf diese Art personalisieren lässt. Der EDÖB hat
in seinen Erläuterungen die Risiken und Gefahren analysiert und gibt
Anbietern und betroffenen Konsumenten Tipps zum Umgang mit dem digitalen
Medium (Ziffer 4.1.3). |
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Publikationen
des EDÖB - Neuerscheinungen |
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Die
Webseite ist ein wichtiges Instrument des EDÖB für die Öffentlichkeitsarbeit.
Auch im vergangenen Berichtsjahr hat er das Angebot an Informationen stetig
erweitert und Ergebnisse seiner Arbeit veröffentlicht. In der Reihe
der neuen Publikationen befinden sich unter anderem das «U.S.-Swiss
Safe Harbor Framework», Erläuterungen zu Pay-as-you-drive-Systemen,
Sozialen Netzwerken und andern Internetplattformen sowie ein Leitfaden
für biometrische Erkennungssysteme (Ziffer 3.3).
Der
Jahresbericht ist über das Internet integral abrufbar (www.derbeauftragte.ch)
oder kann beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bestellt werden. |
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Quelle:
Text Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter,
Juni 2009 |
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