Neue EU-Datenschutzvorschriften |
Mehr Rechte für Europas Internetnutzer
Mit den neuen EU-Datenschutzvorschriften wird eine einheitliche Regelung geschaffen, um die EU für das digitale Zeitalter zu rüsten. Der am Dienstag mit dem Rat vereinbarte Kompromiss wurde am 17. Dezember 2015 von den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses für Bürgerrechte, Justiz und Inneres gebilligt. Die neuen Regeln sollten grössere Rechtssicherheit bringen und das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den digitalen Binnenmarkt stärken.
Neu ist, dass nun eine Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung geschehen darf, das "Recht auf Vergessenwerden" und die Einführung scharfer Strafen für Unternehmen, die gegen die überarbeiteten Datenschutzregeln verstossen.
"Die Verordnung gibt den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurück", sagte der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA, DE). "Gleichzeitig gibt das neue Gesetz den Unternehmen Rechtssicherheit und Wettbewerbschancen. Zukünftig gilt in der ganzen EU ein einziger einheitlicher Datenschutzstandard. Das bedeutet weniger Bürokratie und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt", fügte er hinzu.
Der am am 15. Dezember 2015 vereinbarte Kompromiss mit dem Rat wurde am 17. Dezember 2015 von den Mitgliedern des LIBE-Ausschusses mit 48 Stimmen angenommen, bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.
Die neuen Vorschriften ersetzen die bisherigen veralteten EU-Datenschutzgesetze aus dem Jahr 1995. Sie räumen den Bürgern in einer digitalisierten Welt mit Smartphones, sozialen Medien, Internetbanking und weltweiten Überweisungen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten ein. Gleichzeitig bringen sie Klarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen, um Innovation und die weitere Entwicklung des digitalen Binnenmarktes zu fördern. |