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VSE-Stellungnahme zur Vorlage Energiestrategie 2050
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Referat von Kurt Rohrbach, Präsident VSE anlässlich der VSE- Medienkonferenz vom 29. Januar 2013, Bern
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Der VSE unterstützt im Grundsatz die Stossrichtung der «Energiestrategie 2050». Diese Haltung hat der VSE sehr früh eingebracht und wiederholt bestätigt. Ausgehend von dieser Position und auf der Basis unserer im Herbst 2012 präsentierten Studie "Wege in die neue Stromzukunft", welche die Stromversorgung im Angebot und in der Nachfrage bis 2050 in drei unterschiedlichen Szenarien modelliert, nehmen wir zur Vorlage zur Energiestrategie 2050 Stellung.
Es ist der Anspruch der Strombranche, die Verantwortung für eine sichere Stromversorgung unsers Landes auch in Zukunft vollumfänglich wahrzunehmen. Faktisch haben wir auch die Verpflichtung dazu, und es wird von uns so erwartet. Unsere Mitglieder sind denn auch die ersten, die angesprochen werden, wenn die Versorgung nicht funktioniert. Dies verpflichtet und legitimiert uns, die Sicht der Branche deutlich einzubringen. Dabei besteht der klare Wille, bei der Konkretisierung der Energiestrategie 2050 konstruktiv mitzuwirken. Die erwähnte Studie wie auch die aktive Mitwirkung in den zahlreichen Arbeitsgruppen des Bundes zur Energiestrategie sind Ausdruck davon. Wir stehen aber auch in der Pflicht, auf heikle Punkte, Mängel und Widersprüche des vorgeschlagenen und vom VSE sorgfältig evaluierten Massnahmenpakets hinzuweisen.
Mit dem klaren Bekenntnis zum schonenden Umgang mit den Ressourcen wie auch zur Energieeffizienz sehen wir den Weg in die richtige Richtung eingeschlagen. Auf dieser Basis - Strom macht einen Viertel des gesamten Energieverbrauchs der Schweiz aus - nehmen wir zur Vorlage Stellung. Positiv sind namentlich die vorgeschlagenen Beschleunigungsmassnahmen in den Bewilligungsverfahren, insbesondere für den Netzausbau, sowie die Anerkennung eines nationalen Interesses an der Nutzung erneuerbarer Energien, womit die Nutzinteressen den Schutzinteressen inskünftig gleichgestellt werden sollen. Diese Vorschläge bilden nicht nur eine unverzichtbare Voraussetzung für die Umsetzung der neuen Energiestrategie bzw. die erforderlichen Investitionen in Produktion und Netze. Sie dienen auch als Lackmustest für die Glaubwürdigkeit der Umweltorganisationen und weiterer Kreise, welche einen ökologischen Umbau des Stromversorgungssystems fordern.
Bei der Effizienz befürworten wir die Vorschläge zur Verstärkung des Instruments der wettbewerblichen Ausschreibung, strengere Verbrauchsvorschriften für Elektrogeräte und Beleuchtung sowie die Verstärkung des Gebäudeprogramms. Letztere Massnahme ruft in Erinnerung, dass der mit Abstand grösste Teil des Energieverbrauchs auf fossile Energieträger entfällt und das Effizienzpotential in diesem Bereich entsprechend hoch ist. Sie erinnert auch daran, dass eine der Nachhaltigkeit verpflichtete Energiepolitik eine substantielle Verringerung der COEffizienz befürworten wir die Vorschläge zur Verstärkung des Instruments der wettbewerblichen Ausschreibung, strengere Verbrauchsvorschriften für Elektrogeräte und Beleuchtung sowie die Verstärkung des Gebäudeprogramms. Letztere Massnahme ruft in Erinnerung, dass der mit Abstand grösste Teil des Energieverbrauchs auf fossile Energieträger entfällt und das Effizienzpotential in diesem Bereich entsprechend hoch ist. Sie erinnert auch daran, dass eine der Nachhaltigkeit verpflichtete Energiepolitik eine substantielle Verringerung der COEffizienz befürworten wir die Vorschläge zur Verstärkung des Instruments der wettbewerblichen Ausschreibung, strengere Verbrauchsvorschriften für Elektrogeräte und Beleuchtung sowie die Verstärkung des Gebäudeprogramms.
Schliesslich geht die vorgeschlagene Reform der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zwar in die richtige Richtung. Der VSE fordert allerdings eine mutigere und umfassendere Reform, welche der Prämisse "möglichst viele Kilowattstunden pro eingesetzten Förderfranken" noch besser gerecht wird.
Auch wenn diese Punkte positiv auffallen, so steht und fällt die bundesrätliche Vorlage mit ihrer Ausgestaltung. Und da sehen wir einige fundamentale Schwächen, Mängel und Widersprüche. Wir stellen in Frage, dass die äusserst ambitionierten Ziele der Vorlage mit diesem Massnahmenpacket erreicht werden können. Ein Schlüsselelement für die Beurteilung der Vorlage ist die Kenntnis der volkswirtschaftlichen Kosten. Da verbleiben die Fragen in Bezug auf die Berechnungsgrundlagen offen. Der VSE geht auf der Basis seiner Studie je nach eingeschlagenem Weg von Investitionen in Stromversorgung und Netze in der Höhe von 120 bis 150 Mrd. Franken aus.
Fehlende Gesamtsystembetrachtung gefährdet die Versorgungssicherheit
Der Auftrag an die Strombranche bleibt auch mit der Energiestrategie 2050 unverändert: Die Stromversorgung der Schweiz muss jederzeit, also zu jedem Zeitpunkt, sichergestellt sein, was auch der unbedingten Erwartung der Bevölkerung und Wirtschaft entspricht. Die Versorgungssicherheit ist nur dann gewährleistet, wenn sich Produktion, Netz und Speicherung jederzeit im Gleichgewicht befinden. Die erforderliche Gesamtsystembetrachtung ist in der bundesrätlichen Vorlage nicht abgebildet. Konkret fehlt ein integraler regulatorischer Rahmen, welcher die drei genannten Bereiche so miteinander verknüpft, dass die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden kann. Zur Systemstabilität müssen alle ihren Beitrag leisten. Sie zu gefährden, darf nicht noch belohnt werden.
Die bundesrätliche Vorlage richtet den Fokus auf den Produktionsbereich. Die Netzstrategie des Bundesrates ist erst in Ausarbeitung und fehlt daher in der Vernehmlassung, obschon ein kohärentes Netzpaket unbedingt notwendig wäre. Praktisch vollständig ausser Acht gelassen wird die Stromspeicherung.
Die Vorlage fördert das Prinzip "produce and forget". Nicht zuletzt die in Deutschland gemachten Erfahrungen zeigen in aller Klarheit, wohin dieses Prinzip führt. Mit dem forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien werden immer grössere Mengen an unregelmässig produziertem Strom produziert, für den es keine Nachfrage gibt und der mangels Speicherkapazitäten nicht gespeichert werden kann. Oder aber es besteht eine Nachfrage, die dann mangels der erforderlichen Netzkapazitäten nicht befriedigt werden kann. Solche Zustände gilt es zu vermeiden, da sie nicht nur das Gesamtsystem aus dem Gleichgewicht bringen, sondern darüber hinaus auch hohe Kosten verursachen.
Generell sollten wir davon absehen, das deutsche Modell noch weiter zu kopieren. Dieses schädigt nachweislich und spürbar unsere Wasserkraft. Diesen Effekt dürfen wir nicht selber noch verstärken. Noch wichtiger ist, dass wir im Dialog mit unseren deutschen Nachbarn die Rolle der Wasserkraft nicht verteidigen können, wenn wir sie selber unterminieren.
Fehlende Marktintegration in Europa berücksichtigen
Die Neuausrichtung der schweizerischen Energiepolitik setzt später eine stärkere Anbindung an den europäischen Strombinnenmarkt voraus, damit die Versorgungssicherheit langfristig sichergestellt werden kann. Das hat auch die VSE-Studie "Wege in die neue Stromzukunft" hervorgebracht. Ohne Importe wird es nicht gehen, und ohne Exporte verlieren unsere Kraftwerke an Wirtschaftlichkeit.
Wir sind für das Zustandekommen eines Abkommens mit der Europäischen Union, weil uns insbesondere die Anbindung an den Strombinnenmarkt völkerrechtlich sicherstellt und uns somit zukünftig mehr Sicherheit bietet. Trotz der grossen Bemühungen des Bundesrates ist ein solches Abkommen aber heute mit grossen Fragezeichen behaftet. Die Vorlage muss die Folgen eines Scheiterns eines bilateralen Energieabkommens vor allem in Bezug auf Strom- und Gasimporte aufzeigen; dies nicht zuletzt mit Blick auf jene Energieversorgungsunternehmen (EVU), die beträchtliche Auslandinvestitionen, u.a. auch in erneuerbare Energien vorgenommen haben oder solche planen.
Weiter ist derzeit nicht klar, ob und wann die Instrumente der Energiepolitik international harmonisiert sind und inwiefern sie von den umliegenden Ländern auch umgesetzt werden. Die Schweiz kann darauf keinen Einfluss nehmen. Umso heikler ist es, wenn die Schweiz die künftige Energiepolitik auf der Grundlage solcher unsicheren Prämissen definiert. Ab1.1.2014 ist der EU-Binnenmarkt eine Tatsache. Zudem soll die Schweiz weiterhin als Stromdrehscheibe mit im Boot sein, immerhin 10% des gesamten EU-Stromtransits fliessen durch die Schweiz.
Weniger Planwirtschaft und mehr Subsidiarität
Der Bundesrat möchte mittels einseitiger Festlegung von Ausbau- und Effizienzzielen den Zubau erneuerbarer Energien und den Verbrauch auf lange Sicht steuern. Mit diesem planwirtschaftlichen Ansatz werden die Marktkräfte wie auch die Rolle der Stromversorger als Investoren nicht ausreichend berücksichtigt. Der gewählte Ansatz impliziert eine Abkehr vom bewährten Zusammenspiel von Wirtschaft und Staat, welches gerade bei Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der technologischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen unabdingbar und auch erfolgreich ist. Die fehlende marktwirtschaftliche Ausrichtung zeigt sich auch darin, dass die weitere Öffnung des Strommarktes bei allen Erwägungen ausgeklammert bleibt. In der Vorlage müsste dargelegt werden, wann und wie der Bundesrat diesen gesetzlich vorgegebenen Schritt vollziehen will.
Bund, Kantone und Strombranche sollten den Ausbau der erneuerbaren Energien gemeinsam schaffen und dabei auch die Installation der erforderlichen Netzanschlüsse und die Einspeisung ins Netz berücksichtigen.
Solidarisches Tragen der Netzkosten aufrechterhalten
Die vorgeschlagene Eigenverbrauchsregelung sieht vor, dass der Eigenverbraucher - also z.B. der private Haushalt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach - die Netznutzungsgebühr aufgrund der bezogenen Energie bezahlt. Das Stromnetz jedoch muss darauf angelegt sein, auch diesem Haushalt jederzeit in vollem Umfang Strom zu liefern. Ein Eigenverbraucher, der nur sporadisch hohe Strombezüge aus dem Netz tätigt, zahlt dadurch unverhältnismässig tiefe Netzentgelte, obwohl er von einem Stromnetz profitiert, das ihn bei Ausfällen seiner eigenen Produktion beliefert, also auch wenn die Sonne nicht scheint und seine Speichermöglichkeiten erschöpft sind. Die Regelung verletzt daher nicht nur das im Stromversorgungsgesetz verankerte Verursacherprinzip, sondern führt auch zu einer Entsolidarisierung bei den Netzkosten. An die Stelle tritt eine - mit jedem neuen Eigenverbraucher wachsende - Umverteilung der Netzkosten zulasten der Endverbraucher ohne eigene Produktion. Damit die geforderte Gleichbehandlung aufrechterhalten und die unerwünschte Umverteilung verhindert werden können, braucht es flankierende Massnahmen im Gesetz. Im Sinne einer liberalen Lösung ist nur eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen sinnvoll.
Energieeffizienz ist mehr als Stromeffizienz
Mit der Energiestrategie 2050 soll der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr bis 2035 um 35 Prozent gesenkt werden. Als Referenz dient das Jahr 2000. Der jährliche Stromverbrauch pro Person soll ab 2020 stabilisiert werden. Ein sehr ambitioniertes Ziel. Denn die Optimierung des Gesamtenergiesystems führt in den meisten Fällen zu höherem Stromverbrauch, was für die Umweltbilanz in aller Regel positiv ist. Der Ersatz einer Ölheizung durch eine pumpe zum Beispiel ersetzt fossile Energie, benötigt aber Strom. Dieser erhebliche Gesamtenergieeffizienzgewinn müsste aus Sicht der Ziele der Energiestrategie 2050 begrüsst werden. Die Vorlage schafft diesbezüglich einen eklatanten Widerspruch. Strom, der Teil der Lösung des Energieproblems ist, wird durch die Vorschläge der Energiestrategie 2050 einseitig diskriminiert. Besonders augenfällig wird dies beim Vorschlag, weisse Zertifikate einzuführen.
Alle Akteure sollen zum Sparen beitragen. Der Vorschlag lautet, Stromlieferanten mit "Zielvorgaben" konkret in die Pflicht zu nehmen. Gemäss bundesrätlichem Vorschlag müssen Stromproduzenten aber nicht über Massnahmen unmittelbar bei sich selbst tätig werden, sondern bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern entsprechende Effizienzmassnahmen umsetzen bzw. direkt und konkret auslösen. Das entsprechende Durchgriffsrecht wird ihnen aber nicht gewährt. Dafür werden "weisse Zertifikate" vergeben. Dieses System allein für elektrischen Strom einzuführen, widerspricht nicht nur der Logik der Energiestrategie 2050. Es sorgt für noch mehr Bürokratie und stellt vor allen auch das Verursacherprinzip auf den Kopf, indem der Stromlieferant für den Konsum des Endverbrauchers verantwortlich gemacht wird. Für den VSE ist deshalb diese Vorgabe mit dem Zertifikatsystem nicht akzep-tabel.
Ob all dieser Kritik misst der VSE der Verbesserung der Energieeffizienz eine grosse Bedeutung zu. Er ist deshalb an einer Alternative zum bundesrätlichen Zertifkatesystem interes-siert. Michael Frank, Direktor des VSE, wird Ihnen nachfolgend erläutern, welche Initiativen der VSE in diesem Bereich bereits lanciert hat und welche Alternative er zum bundesrätlichen vorschlägt.
Aufgrund der Ausführungen fordern wir substanzielle Nachbesserungen und Vervollständigung der vorliegenden Vorlage vor Überweisung an Parlament. Der VSE ist zur engen Zusammenarbeit bereit.
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Quelle: Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE), Januar 2013 |
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