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Energiepolitik - Kanton Aargau
Kanton Aargau Energiekanton nimmt Stellung zur Energiestrategie 2050 2013
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Schweiz Energieperspektiven- und -strategien 2050
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Kanton Aargau - Energiestrategie

Der Energiekanton Aargau nimmt Stellung zur bundesrätlichen Vorlage

Im Grundsatz Ja zur Energiestrategie 2050

Die«Energiestrategie 2050» des Bunde wird von der Aargauer Regierung grundsätzlich befürwortet. Die Energieeffizienz soll erhöht werden und die erneuerbaren Energien sollen verstärkt ausgebaut werden. Massnahmen zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf 2 Grad Celsius bis 2050 sollen dabei weiterhin konsequent unterstützt werden. Die Ausrichtung auf eine Energieversorgung ohne Kernenergie wird strukturelle und finanzielle Konsequenzen haben. Es ist daher wichtig, rasch Rechtssicherheit und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Investitionen für die Energieversorgung zeitgerecht getätigt werden können.

Die Vernehmlassungsantwort der Regierung des Kantons Aargau zur bundesrätlichen Energiestrategie 2050 unterstützt im Grundsatz die bundesrätliche Stossrichtung, wobei einige wesentliche konstruktive Änderungen beantragt werden. Die Stellungnahme stützt sich auf die Beschlüsse der Regierung vom 6. Juni 2011 und deckt sich in vielen Teilen mit der Stellungnahme der Energiedirektorenkonferenz der Kantone.

Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben

Die Vorlage enthält ehrgeizige Ziele für die Jahre 2035 und 2050. Sie verlangt eine massive Reduktion des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstosses pro Kopf. So soll der CO2-Ausstoss bis 2050 von etwa 6 auf 1,5 Tonnen CO2 pro Kopf gesenkt werden.

Die Stossrichtung wird von der Regierung grundsätzlich begrüsst. Sie stellt allerdings den Antrag, dass nur die Ziele bis 2035 ins Energiegesetz aufgenommen werden. Ziele bis 2050, also über eine Periode von fast 40 Jahre, haben sehr unverbindlichen Charakter und sind daher nicht gesetzeswürdig.

Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass der Energiemarkt verstärkt auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen basiert. Unter anderem soll die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zeitlich begrenzt und degressiv ausgestaltet werden. Ab 2020 ist die Einführung von Lenkungsmassnahmen vorgesehen, welche die heutigen Fördermassnahmen schrittweise ersetzen sollen. Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Grundsätze für die Lenkungsabgaben in der bevorstehenden Revision des Energiegesetzes aufgenommen werden.

Die Förderung von kraftkopplungsanlagen (WKK) durch eine kostendeckende Vergütung lehnt der Regierungsrat ab. Es liegt an den im Energiemarkt tätigen Unternehmen zu entscheiden, welche Kraftwerkstechnologie eingesetzt wird. Zudem erschwert der Ausbau von fossilen WKK-Anlagen die Umsetzung der Klimastrategie und verzögert die Zielerreichung der Entkarbonisierung der Strom- und produktion.

Im Weiteren beantragt der Regierungsrat die Streichung der Förderung von Kleinproduktionsanlagen, wie kleine Windanlagen oder Kleinstwasserkraftwerke. Diese leisten keinen nennenswerten Beitrag zur elektrischen Energieversorgung, bedeuten aber einen relativ grossen Eingriff in Landschaft und Umwelt. Die produzierte Energie würde unverhältnismässig teuer.

Da die Kantone in der Aufgabenteilung mit dem Bund vor allem für die Energieeffizienz in den Gebäudebereich verantwortlich sind, und in den Gebäuden über 40 Prozent der Energie verwendet wird, unterstützt der Kanton Aargau die Weiterführung und Ausweitung des Gebäudeprogramms. In seiner Stellungnahme setzt er sich klar für eine Finanzierungsvariante ein, welche auf der bisherigen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe beruht. Einen Ausbau des Programms mit kantonalen Mitteln lehnt er ab.

Eine sichere Stromversorgung ist für den Energiekanton nach wie vor von zentraler Bedeutung. Wie schon in seiner Stellungnahme 2011 verlangt der Regierungsrat vom Bundesrat, Wege aufzuzeigen, wie die Stromversorgung inklusive Einbindung in den europäischen Energiemarkt künftig sichergestellt wird.

Quelle: Text Kanton Aargau, Januar 2013

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