|
Wölfe in der Schweiz Konzepte |
|
|
Wildtiere Informationen |
|
|
Schweiz: Konzept Wolf
|
|
|
Abschussverfügungen |
|
Einzelabschussbewilligungen
|
Nach der geltender Gesetzgebung können bei der Präsenz eines Rudels keine Einzelabschussbewilligungen mehr erlassen werden. Die Bestandesreduktion erfolgt durch Regulation gemäss den Artikeln 4 und 4bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV). Die Antragstellung erfolgt über den Kanton und bedarf der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Die Regulationsquote hängt von der Anzahl der festgestellten und dokumentierten Jungtiere ab. Zudem muss gemäss Art. 4bis ein grosser Schaden an geschützten Nutztieren vorliegen (mind. 15 Tiere in 4 Monaten) oder eine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Einbusse bei der Nutzung des kantonalen Jagdregals. |
|
|
Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 30. August 2016 |
Der Wolf ist in der Schweiz geschützt, doch die Kantone können füreinzelne Wölfe, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten, eineAbschussbewilligung erteilen. Das Ziel ist die Vermeidung von weiterenSchäden.
Die Schadenschwelle liegt bei Gebieten, in dem der Wolf das erste Malauftritt (Nichtpräsenzgebiet Wolf) bei 25 gerissenen Nutztieren ineinem Monat oder 35 Nutztieren in vier Monaten. Weil der Wolf im GebietGurtnellen und Wassen westlich der Reuss erstmals auftrat, werden somitalle Risse gezählt. In den Folgejahren werden die Risse nur nochgezählt, wenn alle zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen werden oder dieTiere auf den Alpen nicht mit zumutbaren Massnahmen geschützt werdenkönnen.
|
Quelle: Text Kanton Uri, 15. Juli 2016 |
Konzept Wolf Schweiz |
|
Quelle: BAFU |
|
Konzept
Wolf 2016 |
Vollzugshilfe des BAFU zum Wolfsmanagement
in der Schweiz |
vom Januar 2016 |
|
1,6 MB PDF-File |
|
|
|
Quelle: BAFU |
|
Konzept
Wolf 2010 |
Managementplan für den Wolf in der Schweiz |
vom 10. März 2008 - Stand 1. Mai 2010 |
|
304
KB PDF-File |
|
|
|
nach
oben
Weitere Informationen |
|
|