Vogelgrippe:
Schweiz - H5-Virus festgestellt Februar 2006 |
Vogelgrippe |
Meldung |
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Auch
im Landkreis Konstanz wurden in öhningen und Singen zwei tot aufgefundene
Wildenten positiv auf Vogelgrippe getestet. Die deutschen Behörden
haben eine Schutz- und eine Überwachungszone ausgeschieden. Auch Schweizer
Territorium liegt in diesen Zonen. Die kantonalen Behörden von Schaffhausen
und Thurgau werden deshalb heute ebenfalls Schutzzonen einrichten.
In
den Zonen steht das Hausgeflügel unter Quarantäne und wird intensiv
überwacht. Die Betriebe sind aufgerufen, ihr Geflügel mit konsequent
umgesetzten Hygienemassnahmen zu schützen. Entsprechende Empfehlungen
für Geflügelhalter sind auf der Website des BVET unter www.bvet.admin.ch
zu finden.
Für
die Bevölkerung stellt die Vogelgrippe keine direkte Gefahr dar. Spaziergänge
am See oder in der Natur können ohne weiteres gemacht werden. Als
einzige Schutzmassnahme sollte man keine toten oder kranken Vögel
mit blossen Händen berühren; den Fund jedoch dem Kantonstierarzt
melden. Verhaltensempfehlungen sind auf den Websites des BVET und das BAG
(www.bag.admin.ch) einsehbar.
>>> Vogelgrippe
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