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2005 - 2006 |
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Vogelgrippe:
Vorbereitung der Schweiz und Unterstützung des Kampfes in Asien |
Vogelgrippe
Influenza A (H5N1) - Aktueller Situationsbericht
Stand:
30.09.2005
Der
Bundesrat hat sich am Freitag mit der Vogelgrippe beschäftigt. Er
hat entschieden, den Kampf der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Nationen (FAO) gegen die Vogelgrippe in Asien mit 4,8 Millionen
Schweizer Franken zu unterstützen. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen
Bundesstellen bis Ende Jahr einen Bericht über die getroffenen und
vorgesehenen Massnahmen vorzulegen mit denen das Virus bekämpft werden
kann, falls es in der Schweiz auftreten sollte. In Bezug auf den Menschen
hat sich die Situation seit Ende 2003 nicht verändert. Der tierische
Influenza-A-Stamm H5N1 betrifft den Menschen nur in seltenen Einzelfällen,
da er nicht leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
Unterstützung
des Kampfes in Asien und verstärkte Kontrollen an internationalen
Flughäfen der Schweiz
Der
aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe in der Geflügelpopulation Asiens
hat sich ausgebreitet: Mittlerweile sind Russland, Kasachstan, Nordkorea,
Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und
die Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) betroffen. Es besteht
die Gefahr, dass sich der Vogelgrippe-Erreger verändert und sich dann
auch unter Menschen ausbreitet. Um dem zuvorzukommen, ist eine Eindämmung
der Vogelgrippe in Asien von weltweiter Bedeutung. Die FAO koordiniert
und unterstützt die Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen
Ländern und hilft gefährdeten Ländern, sich vor der Seuche
zu schützen.
Das
Risiko, dass die Vogelgrippe auch die Schweizer Geflügelbestände
befällt, ist zum jetzigen Zeitpunkt klein. Zwei Einschleppungsrouten
müssen dabei bedacht werden: über Schmuggel aus den Ländern
und über Zugvögel. Den legalen Import aus den betroffenen Ländern
von lebenden Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und unbehandelten
Federn hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schon Anfang
2004 verboten. Der Schmuggel solcher Produkte ist jedoch nie auszuschliessen.
Auf Anfrage des BVET wird der Zoll deshalb an den Flughäfen Zürich,
Genf und Basel die Kontrollen bei Flügen aus den von der Vogelgrippe
betroffenen Ländern ab dem 1. Oktober verstärken. Seit einer
Woche werden zudem Zugvögel auf Vogelgrippe untersucht.
Situation
in der Schweiz
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Im
Januar 2006 wurden Ausbrüche von Vogelgrippe in irakischen Geflügelbeständen
bestätigt. Mit den kürzlichen Ausbrüchen in Hühnerfarmen
in Nigeria, ist das Vogelgrippevirus H5N1 erstmals auf dem afrikanischen
Kontinent
aufgetreten.Gemäss den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) haben sich die Schweizer Behörden im Verlauf der letzten Jahre
auf das Auftreten eines neuen Grippevirus beim Menschen vorbereitet. |
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Die
Schweiz verfügt über eine Reserve des antiviralen Medikaments
Tamiflu® für 25% der Bevölkerung; genügend damit alle
erkrankten Personen behandelt und die Prophylaxe beim medizinischen Personal
sichergestellt werden könnte, falls der Virus in der Schweiz auftreten
würde. Diese Reserve entspricht den Empfehlungen der WHO, die auf
dem Verlauf früherer Pandemien beruhen.
Zudem
wurde im August 2005 eine Ausschreibung für den Kauf von 100'000 Dosen
Impfstoff gegen das Influenza-A-Virus (H5N1) lanciert. Mit diesem Impfstoff,
der sich zur Zeit in Entwicklung befindet, können die Personen geschützt
werden, die dem H5N1-Virus ausgesetzt sind, wie medizinisches Personal
und Personen, die Kontakt mit infiziertem Geflügel haben. Ebenfalls
ist noch kein Impfstoff verfügbar, der im Fall einer Pandemie eingesetzt
werden kann und der an die gesamte Bevölkerung abgegeben wird. Dieser
kann erst entwickelt werden, wenn ein Virenstamm aufgetreten ist, der leicht
von Mensch zu Mensch übertragbar ist, was beim H5N1-Virus nicht der
Fall ist. Der Bundesrat wird bis Ende des Jahres das weitere Vorgehen bezüglich
der Impfstoffversorgung für die Schweiz festlegen.
Im
Gegensatz zur Impfung bieten die antiviralen Medikamente keinen Langzeitschutz.
Sie können vorbeugend, aber auch zur Behandlung einer bereits erfolgten
Infektion eingenommen werden. Auf Grund der sehr engen Indikationen für
die Anwendung von Tamiflu®, der Kontraindikationen und möglichen
Nebenwirkungen ist dieses Medikament nur auf ärztliche Verordnung
erhältlich. Mit den kantonalen Gesundheitsbehörden wird ein Konzept
für die Abgabe dieses antiviralen Medikaments erarbeitet, das im Fall
einer Pandemie zur Verfügung stehen wird. Daher wird Privatpersonen
abgeraten, persönliche Reserven von Tamiflu® anzulegen. Die Verwendung
der nationalen Reserven für eine unkontrollierte generelle Abgabe
kann von Vornherein ausgeschlossen werden.
Eidgenössisches
Departement des Innern
Eidgenössisches
Volkswirtschaftsdepartement
Quelle:
Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für das Veterinärwesen
(BVET), Schweiz BAG BVET März 2006
Die
Gesundheitsbehörden von Singapur haben trotz allem den Humor nicht
verloren. Die Comics stammen aus ihrer Informationsbroschüre "Birdflu"
in englischer Sprache.
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