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Thema: Gesellschaft, Gesundheit & Soziales
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In der Schweiz: Die Vogelgrippe H5N1 - Aktuelle allgemeine Verhaltensempfehlungen

Stand: 02.03.2006

Beachten Sie bitte ...

Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Ansteckungen des Menschen sind sehr selten und traten bisher nur nach direktem Kontakt mit erkranktem Geflügel auf. Zurzeit gelten folgende Empfehlungen:

Vermeiden Sie den direkten Kontakt zu Wasservögeln an See- und Flussufern.
Das Baden in Schweizer Gewässern ist in der jetzigen Situation unbedenklich. Es gibt keinen Hinweis, dass sich Personen über kontaminiertes Wasser mit Vogelgrippe anstecken können.
Fassen Sie kranke oder tote Vögel nicht an. Sollte ein Kontakt mit einem erkrankten oder toten Vogel nicht vermieden werden können (etwa wenn Ihre Katze einen toten Vogel nach Hause bringt), dann schützen Sie sich mit Handschuhen oder verwenden Sie einen Plastiksack.
Melden Sie Ansammlungen von ehreren toten Vögeln oder einzelne tote Schwäne dem Kantonstierarzt.
Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife.
Wo nicht anders verordnet, dürfen Sie Ihre Katze weiterhin ins Freie lassen. Es ist jedoch sinnvoll zu verhindern, dass Katzen Vögel jagen und fressen. Dabei kann etwa das Umbinden eines Glöckleins helfen.
In der Schweiz verkaufte Geflügelprodukte und Eier sind sicher. Geflügelfleisch sollte jedoch vor dem Verzehr immer gut durchgekocht oder durchgebraten werden. Beim Umgang mit rohem und gefrorenen Geflügelfleisch sollten grundsätzlich die allgemeinen Hygienemassnahmen eingehalten werden: Hände und Küchengeräte waschen, den Kontakt mit anderen Lebensmittel verhindern.
Wo nicht anders verordnet, dürfen Sie Ihre Katze weiterhin ins Freie lassen. Es ist jedoch sinnvoll zu verhindern, dass Katzen Vögel jagen und fressen. Dabei kann etwa das Umbinden eines Glöckleins helfen.
In der Schweiz verkaufte Geflügelprodukte und Eier sind sicher. Geflügelfleisch sollte jedoch vor dem Verzehr immer gut durchgekocht oder durchgebraten werden. Beim Umgang mit rohem und gefrorenen Geflügelfleisch sollten grundsätzlich die allgemeinen Hygienemassnahmen eingehalten werden: Hände und Küchengeräte waschen, den Kontakt mit anderen Lebensmittel verhindern.
Reisen in von der Vogelgrippe betroffenen Regionen sind nach wie vor möglich. Vermeiden Sie aber den Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln und essen Sie nur durchgekochte Lebensmittel.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) Schweiz BAG Bundesamt für Veterinärwesen (BAG) Schweiz BVET
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