Die Auswertung des Geschäftsverlaufes bei den Jugendanwaltschaften ergibt für das Jahr 2008 die folgenden Ergebnisse: Eröffnete Untersuchungsgeschäfte Mit 12'000 Untersuchungsgeschäften weist das Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr eine leichte Zunahme von 3,8 Prozent auf. Der Anstieg der Fälle hat sich damit im Verlaufe der letzten Jahre abgeflacht, betrug die Zunahme in den letzten 10 Jahren doch durchschnittlich 6,3 Prozent pro Jahr.Verurteilungen Für die 4003 (3256) verurteilten Jugendlichen wurden von den Jugendanwaltschaften und Jugendgerichten insgesamt 218 (151) Schutzmassnahmen und 3973 (3180) Strafen ausgesprochen. Die Jugendgerichte ordneten 37 (28) stationäre Schutzmassnahmen an. Zudem verhängten die Jugendanwaltschaften und die Jugendgerichte 181 (123) ambulante Schutzmassnahmen (Aufsicht, Persönliche Betreuung, Ambulante Behandlung). Als Strafen wurden 1714 (1644) Verweise, 1556 (1032) Persönliche Leistungen, 431 (298) Bussen und 177 (122) Freiheitsentzüge ausgesprochen. In 44 Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen. Bei 36 (7) Personen ordneten die Jugendanwaltschaften erwachsenenrechtliche Strafen an. Von den 4003 Jugendlichen, die schuldig gesprochen oder mit Anklage an die Jugendgerichte zur Beurteilung überwiesen wurden, waren 3074 (2628) männlich und 929 (628) weiblich. Der Anteil der weiblichen Jugendlichen nahm damit von 19,3 Prozent um rund 4 Prozent auf 23,2 Prozent zu. Der Ausländeranteil bei den verurteilten Jugendlichen sank erneut leicht und betrug 28,8 Prozent gegenüber 30,6 Prozent 2007 und 34 Prozent 2006. Bei den im Jahre 2008 abgeschlossenen Untersuchungen veränderten sich die Anteile der verschiedenen Deliktsgruppen gegenüber dem Vorjahr nur leicht. Die Vermögensdelikte machten einen Anteil von 51,2 Prozent (Vorjahr 48,7 Prozent) aus. Die Drogendelikte sanken leicht von 15 auf 12,8 Prozent. Die Delikte gegen Leib und Leben (Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Raufhandel etc.), nahmen von 6,8 Prozent im Vorjahr auf 6,6 Prozent leicht ab; sie wurden zu 53 Prozent von ausländischen Jugendlichen begangen (Vorjahr 45 Prozent). Die Delikte gegen die Freiheit (Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruch etc.) stiegen auf 8,2 Prozent (Vorjahr 7,6 Prozent). Die Delikte gegen die sexuelle Integrität lagen unverändert bei 1,3 Prozent. Vollzug von Schutzmassnahmen Am 31. Dezember 2008 befanden sich 94 (89) Jugendliche im Vollzug einer stationären und 378 (299) Jugendliche im Vollzug einer ambulanten Schutzmassnahme. Pendenzen und Untersuchungsdauer Die Pendenzen pro Jugendanwalt oder Jugendanwältin sanken von 115 auf 89 Fälle. Die durchschnittliche Untersuchungsdauer stieg von 141 Tage auf 181 Tage. Dieser Anstieg ist u.a. darauf zurückzuführen, dass viele langandauernde Strafuntersuchungen abgeschlossen werden konnten. 66 Prozent der erledigten Untersuchungen wurden innerhalb von 180 Tagen abgeschlossen, 83 Prozent innerhalb eines Jahres. Eingegangene Rapporte Die von der Polizei rapportierten Straftatbestände gingen von 13'349 im Jahr 2007 um 11,4 Prozent auf 11'822 im Jahr 2008 zurück. Bei den Delikten gegen Leib und Leben betrug der Rückgang 18,6 Prozent. Der Rapporteingang bei den strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität nahm um 27,9 Prozent ab; allerdings stiegen innerhalb dieser Gruppe die sexuellen Nötigungen um 30,2 Prozent. Beim Raub lag der Rückgang sogar bei 33 Prozent. Eine Zunahme beim Rapporteingang war hingegen mit 7,2 Prozent bei den geringfügigen Vermögensdelikten zu verzeichnen. Fazit Die registrierte Jugendkriminalität im Kanton Zürich scheint sich - im Vergleich der letzten Jahre - insgesamt zu stabilisieren. Ob der erfreuliche Rückgang bei den Gewaltdelikten anhält, bleibt abzuwarten.
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