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Der politische Entscheidungsprozess
Mai 2012 Bundesrat: Vorläufiger Verzicht auf Porta Alpina
Nov 2010 Bundesrat: Porta Alpina vorerst «nicht realistisch»
Hintergrundinformationen
Raumkonzept Gotthard Porta Alpina: Projektidee
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Porta Alpina

Mai 2012

Bundesrat bestätigt vorläufigen Verzicht auf die Porta Alpina

Auf den Bau einer Bahnhaltestelle im Gotthard-Basistunnel unterhalb von Sedrun (Porta Alpina) wird vorläufig verzichtet. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK zur Kenntnis genommen, der die Gründe für diesen Entscheid erläutert. Von Bedeutung ist unter anderem, dass kein genehmigungsreifes Projekt vorliegt, das mit dem vorgesehenen Bahnbetrieb durch den Tunnel vereinbar wäre. Eine alternative Nutzung der bestehenden Räume zu touristischen Zwecken oder eine Realisierung der Porta Alpina durch eine der nächsten Generationen bleiben jedoch möglich.

Gemäss einer Studie der SBB könnte ein minimales Bahnangebot mit einer Porta Alpina betrieben werden, ohne dass dadurch der geplante Verkehr durch den Gotthard-Basistunnel wesentlich beeinträchtigt würde. Indes würde ein solches Angebot die Kapazitätsreserven für den Güterverkehr verringern. Zudem wäre es nicht wirtschaftlich und müsste vom Kanton Graubünden mit jährlich rund 9 Millionen Franken unterstützt werden. Angesichts dieser Ausgangslage und der Tatsache, dass kein genehmigungsreifes Projekt vorliegt, hat der Kanton Graubünden das bestehende Projekt sistiert. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK gutgeheissen, der die Gründe für einen vorläufigen Verzicht auf die sogenannte Porta Alpina unterhalb Sedrun im Detail darlegt.

Sollte eine der nächsten Generationen die Porta Alpina realisieren wollen, müssten die Gesuchsteller ein neues Projekt mit zusätzlichen Nachweisen zu Sicherheit und Betrieb einreichen. Zudem müssten entsprechende Bauarbeiten auf den Bahnbetrieb im Gotthard-Basistunnel abgestimmt werden.

Es bleibt auch möglich, die im Rahmen von Vorinvestitionen bereits erstellten Bauten, namentlich die als künftige Wartehallen ausgebrochenen Räume, touristisch zu nutzen. Hierfür ist allerdings eine enge Absprache mit der Betreiberin SBB nötig. Die SBB und der Kanton Graubünden bereiten eine Vereinbarung vor, um die Nutzungsrechte und die Unterhaltspflichten für die bestehenden Bauten zu regeln.

Die eidgenössischen Räte hatten im Jahr 2005 beschlossen, die Vorinvestitionen in die Porta Alpina mit maximal 7,5 Millionen Franken mitzufinanzieren. Im Mai 2007 entschied der Bundesrat, den Entscheid über die Hauptinvestitionen erst zu fällen, wenn offene Fragen zum Betrieb geklärt sind. Er beschloss, bis Ende 2012 einen Bericht hierzu vorzulegen. Diesem Beschluss ist der Bundesrat mit seinem heutigen Entscheid nachgekommen.

Quelle: Text Bundesamt für Verkehr BAV, Mai 2012

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November 2010
Bundesrat: Porta Alpina vorerst «nicht realistisch»

Am 29. September 2010 hat der Bündner Parlamentarier Sep Cathomas im Nationalrat zum Projekt Porta Alpina mit 8 Mitunterzeichnern eine Interpellation eingereicht. Nationalrat Cathomas wollte vom Bundesrat wissen, wie sich die Landesregierung die Zukunft des Zukunftsprojekts Porta Alpina vorstellt. Nach der Sistierung des Auflageprojektes für die Porta Alpina am 16. Mai 2007hat der Bundesrat bis 2012 weitere Abklärungen in Aussicht gestellt. Entsprechend wurde das UVEK beauftragt, diese Fragen bis zum Jahre 2012 zu beantworten und dann dem Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition zu stellen. In der Interpellation wurde der Bundesrat daran erinnert, dass er sich für die Offenhaltung der Option Porta Alpina einsetzen wollte, indem er das Konzept für die Option einer Minimalvariante offen halten würde.

In seiner Antwort auf die Interpellation vom 24. November 2010 zeigte sich der Bundesrat in Bezug auf die Realisierung des Projekts Porta Alpina vor allem wegen wirtschaftlichen Überlegungen nicht sehr optimistisch. Abklärungen der SBB haben ergeben, dass der Betrieb der Porta Alpina jährlich der Bahn jedes Jahr Mindererträge von rund 9 Millionen Schweizer Franken bringen würde. Die SBB beurteilte die Auswirkungen der Porta Alpina auf den künftigen Bahnverkehr im Gotthard Basistunnel als einschneidend. Der Bundesrathält "mit Blick auf die effiziente und wirtschaftliche Nutzung des Basistunnels und die Leistungsfähigkeit der gesamten Nord-Süd-Achse solche Einschränkungen für unerwünscht." Ausserdem schreibt die die Landesregierung in ihrer Antwort:"Die Wirtschaftlichkeit einer Porta Alpina ist nicht gegeben, die Finanzierung der zusätzlichen Betriebskosten ist nicht gesichert. Eine Realisierung unmittelbar nach Inbetriebnahme des GBT ist daher nicht realistisch".

Seit dem Bundesratsentscheid vom 16. Mai 2007 wurden gleichzeitig mit dem Bau der Multifunktionsstelle Sedrun des Gotthard-Basistunnels die Vorinvestitionen für die Option Porta Alpina Sedrun ausgeführt und der Stand der Arbeiten in Koordinationsplänen festgehalten. Der Bundesrat hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Projekt "Porta Alpina" als nicht genehmigungsfähig. Das Vorhaben Porta Alpina müsste zu einem späteren Zeitpunkt wieder unter dem Einbezug von künftigen, neu gewonnenen Erkenntnissen nochmals projektiert werden.

Der Bundesrat kündigt an, dass das sistierte Plangenehmigungsverfahren abgeschrieben wird. Das weitere Vorgehen wird der Bundesrat in seinem Bericht spätestens 2012 darlegen.

Quelle: Text Das Schweizerische Parlament, Curia Vista - Geschäftsdatenbank, November 2010
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