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Arbeit und Recht |
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Arbeit und Recht |
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Einfache
Agendaführung EAF (Kanton Baselland)
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Der
Kanton Baselland hat die "Einfache Agendaführung EAF" für die
Arbeitszeitkontrolle von Lehrpersonen eingeführt.
Die unten dargestellte EAF ist Gegenstand einer Erprobungsphase.
"Die
Tatsache, dass Lehrpersonen gleich viel arbeiten wie alle anderen Arbeitnehmenden
des Kantons und der Gemeinden, ist durch Messungen gut belegt und natürlich
in keiner Weise zu beanstanden. Die neue Regelung bringt den Lehrpersonen
also nicht mehr Arbeit, hingegen mehr Einsichten in die Verteilung und
Nutzung Ihrer Arbeitszeit," meint der Berufsverband LVB.
Die
EAF-Verpflichtung wird wie folgt gerechnet:
Lehrperson
unter Alter 50, Vollpensum: |
JAZ
1949 Stunden, davon 85%: 1657 Std. für Unterricht, 15% übrige
Arbeiten:
EAF
292 Std.
Lehrperson
Alter 50-60, Vollpensum
|
Sie
unterrichtet das gleiche Pensum wie vorher, muss also dafür gleich
viel Arbeitszeit zur Verfügung haben
JAZ
1949, davon 85% für Unterricht: 1657 Std., abzüglich 5. Woche
Ferien: 1949-42: 1907 effektive JAZ Restzeit für übrige Tätigkeiten
1907-1657:
EAF
250 Stunden |
Lehrperson
ab Alter 55, Vollpensum
|
5.
Woche Ferien, mit Altersentlastung;, d.h. 2 Lektionen Entlastung von Unterricht,
aber gleiche JAZ
JAZ
1949 Std abz. 5. Woche Ferien: 1907 Std
effektive
JAZ Unterrichtsverpflichtung z.B. 24/26 Sekundar: 85% von 24/26 von 1949:
1530
Stunden Zeit für restliche Tätigkeit 1907-1530:
EAF
377 Stunden |
Lehrperson
ab Alter 60 Vollpensum
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ohne Altersentlastung:sie unterrichtet das gleiche Pensum wie vorher, muss also dafür die
gleiche Arbeitszeit zur Verfügung haben
JAZ
1949, davon 85% für Unterricht: 1657 Stunden
Abzüglich
5. und 6. Woche Ferien: 1949-84 = 1865 Std effektive JAZ Restzeit für
übrige Tätigkeiten: 1865-1657
EAF
208 Std. |
Lehrperson
ab Alter 60, Vollpensum
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5.
und 6. Ferienwoche, mit Altersentlastung, d.h. 2 Lektionen Entlastung vom
Unterricht, aber gleiche JAZ
JAZ
1949 Std. abz. 5. und 6. Ferienwoche: 1865 Std. effek- tive JAZ.
Unterrichtsverpflichtung
z.B. 24/26 Sekundar 85% von 24/26 von 1949: 1530 Std. Zeit für restliche
Tätigkeit: 1865-1530:
EAF
335 Std. |
Sie
überlegen sich, ob Sie diese Altersentlastung in Anspruch nehmen oder
ob Sie stattdessen Unterricht leisten.
Berechnungsbeispiele
Teilzeit
|
Sie
stellen ...
Ihr
Pensum (Anstellungsgrad: Pensum/Pflichtstunden)
eine
allfällige Inanspruchnahme von "Altersentlastung" und
die
zusätzlichen Ferienanteile pro rata Anstellungsgrad
...
in Rechnung.
Zum
Beispiel:
Sie
unterrichten 50% und sind unter Alter 50.
JAZ
13/26 von 1949: 927 Stunden 85% davon: EAF 829 Stunden |
Sie
unterrichten 13/26 und sind 50-60 Jahre: ("Altersentlastung" bekommen/nehmen
Sie nicht).
JAZ
974.5, Unterricht 85% davon 829, abzüglich Ferienanteil 5. Woche JAZ
975 & 21 Std.: 954
EAF
953-829 = 124 Stunden |
Sie
unterrichten 13/26 und sind über 60 Jahre alt: Sie beziehen "Altersentlastung":
JAZ
974.5 Unterricht 85% von 24/26: 765 Stunden JAZ 972-42 = 932
EAF
932 & 765 = 167 Stunden
|
Generell:
Zusätzliche
Ferienwochen verändern Ihren Arbeitszeitanteil am Unterricht nicht;
sie senken Ihren EAF-Anteil.
Ferien
sind pro rata Anstellungsgrad zu berechnen.
"Altersentlastung"
senkt Ihren Unterrichtsanteil hebt Ihren EAF-Anteil an.
Beispiel
Budget Vollpensum Klassenlehrer |
Bereich
"Unterricht" enthält Arbeitszeit ...
für
Unterricht (Bereich A),
Vor-
und Nachbereitung inklusive Korrekturen und Notensetzung (Bereich B)
Bereich
"EAF" (= Einfache Agendaführung) enthält Arbeitszeit für:
Bereich
C: Team/Schule/Administration
Bereich
D: Eltern-/Schülerberatung/Klassenlehrerfunktion
Bereich
E: Weiterbildung
Arbeitszeitaufwand
Deshalb
wird bewusst auf die Nennung bestimmter Werte für das Budget verzichtet.
Die
budgetierten Werte sollte annähernd erreicht werden. Deshalb empfiehlt
sich eine periodische überprüfung.
Die
folgende Aufstellung liefert eine unvollständige Aufzählung von
Möglichkeiten; diese können stufenspezifisch stark voneinander
abweichen.
Bereich
C Team/Schule/Administration
Hauskonvente
(Anzahl mal Stunden) xx Std
Klassenteamsitzungen
Gesamtkonvente
Konventarbeit
Fachschaft
Arbeitsgruppe(n)
Spezielle
Aufwendungen
Lager/Exkursion
(Tage plus Zusatz)
Vorbereitung
Lager
Schulentwicklung
ausserhalb
MAG,
inkl.
Unterrichtsbesuche
Agendaführung
Schulanlässe
Teamarbeit
zur Zeugnisausstellung
Total
Bereich C |
Bereich
D Eltern-, Schülerberatung, Klassenlehrerfunktion
Klassenlehrerfunktion
4%
Elternabende
Gespräche
mit Eltern, Schülern, Behörden
Total
Bereich D |
Bereich
E Weiterbildung
Schulinterne
WB
Individuelle
WB-Kurse
Fachliteratur/Medien
Diverses
Total
Bereich E |
EAF-Verpflichtung
xxx Std. |
Von
den 1949 Stunden JAZ in 2005 sind im Normalfall 85% für Unterricht,
Vor- und Nachbereitung inklusive Prüfungskorrekturen und Notensetzung
reserviert. Für die übrigen definierten Arbeitsbereiche stehen
15% zurVerfügung.
Zu diesen Arbeiten ist mittels Einfacher Agendaführung auf Verlangen
Auskunft zu erteilen.
Damit
ergibt sich für die Lehrpersonen folgendes Vorgehen:
1
Sie ermitteln Ihre EAF-Verpflichtung.
2
Sie erstellen Ihr persönliches EAF-Budget.
3
Sie besprechen Ihr EAF-Budget mit Ihrer Schulleitung.
4
Sie führen Ihre Agenda und behalten dabei Ihr
5
Sie besprechen Ihre in EAF geleisteten Arbeiten mit mit Ihrer Schulleitung.
Lehrerinnen-
und Lehrerverein Baselland Berechnungsmodell der Jahresarbeitszeit JAZ
für Lehrerinnen- und Lehrer mit Beispielen für Altersentlastung
und zusätzliche Ferienwochen Beispiel SekI (Zahlen in Stunden)
Vollpensum
= VP Teilpensum = TP Altersentlastung = AE |
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VP
|
VP
|
VP
|
VP
|
VP
|
VP
|
TP
|
TP
|
TP
|
|
Unter
Alter 50
|
über
Alter
50
|
über
Alter
55
|
über
Alter
55
|
über
Alter
60
|
über
Alter
60
|
50%
|
50%
|
50%
|
|
|
|
mit
AE
|
ohne
AE
|
mit
AE
|
ohne
AE
|
Unter
Alter 50
|
über
Alter
50
|
über
Alter
60
|
Bereich |
1657
|
1657
|
1530
|
1657
|
1530
|
1657
|
829
|
829
|
829
|
"Unterricht" |
|
|
(24/26)
|
|
(24/26)
|
|
|
|
|
(ohne
Nachweispflicht) |
|
|
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|
Abzug |
0
|
-
42
|
-
42
|
-
42
|
-
84
|
-
84
|
0
|
-21
|
-42
|
zusätzlicher
Ferienanspruch
von
Bereich "EAF" |
|
5.
Ferienw.
|
5.
Ferienw.
|
5.
Ferienw.
|
5.
und 6.
Ferienw.
|
5.
und 6.
Ferienw.
|
|
50%
5.
Ferienw.
|
50%
5.
und 6. Ferienw.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bereich
"EAF" |
292
|
250
|
377
|
250
|
335
|
208
|
146
|
125
|
104
|
Total
JAZ netto |
1949
|
1907
|
1907
|
1907
|
1865
|
1865
|
975
|
954
|
933
|
Quelle:
Lehrinnen- und Lehrerverein Baselland LVB 2005
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