Problem: Biberbauten und Grabmaterial in Wasserbauwerken können ... ... die Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes stören Unterhöhlte Uferwege, wie beispielsweise am Hauptkanal und Halenmattenkanal rutschten ab. Alleine die Sanierung eines 32 Meter langen "Biberrutsches" bei der Kanalmüli in Treiten verursachte Bau- und Umtriebskosten von 20'000 Franken.
Fazit: Die wasserbaulichen Anlagen müssen jederzeit funktionsfähig bleiben Das neue Konzept hilft, ein vernünftiges Neben- bzw. Miteinander zu regeln. Die sich aus den Biberaktivitäten ergebenden finanziellen Konsequenzen sind noch ungelöst.
Einleitung Vor Jahrzehnten war der Biber in unserer Region heimisch und bewohnte die Bach- und die Aareläufe im Seeland. Das beweisen die Flurnamen wie Bibera, Biberenzelg, Biberenallmend. Aus verschiedenen Gründen wurde der Biber vertrieben bzw. weitgehend ausgerottet. Bis in die 80er-Jahre war der Biber kaum mehr anzutreffen. Vor ungefähr 15 Jahren traf man im Seeland vereinzelt wieder Frassschäden von Biber entlang der Kanäle an. Die typisch angefressenen oder umgelegten Bäume waren damals noch eine Sensation. Leider hatte ich persönlich noch nie das Glück, einen Biber in der freien Natur zu beobachten. Die Spuren trifft man heute im Grossen Moos sehr oft an. Die typischen Biberburgen in den Kanälen, Biberspuren an den Böschungen oder vereinzelt Löcher an den Ufern entlang der Gewässer. Ganz vereinzelt sind auch die Frassschäden durch Biber an Gemüsen und Ackerkulturen wie Randen, Karotten, Zuckerrüben oder Mais zu entdecken. Allerdings bedienen sich die Biber eher an Ernteresten. Nur selten entstehen echte Schäden an erntefähigen Kulturen. Das zeigen auch die geringen Entschädigungsforderungen aus dem Naturschadenfond. Der Biber gehört ins Seeland. Er bereichert die Natur und demonstriert uns seine Künste mit dem Bau der Höhlen oder mit dem Fällen der Bäume. Da die eigentlichen Kulturschäden im Grossen Moos marginal sind, haben sich die Seeländer in den letzten Jahren mit dem Biber und seinem Werk angefreundet. Die Akzeptanz bei der Bevölkerung aber auch bei den Landwirten und bei den Gemüseproduzenten ist gross, solange die Schäden an Kulturen und vor allem an der Infrastruktur in Grenzen gehalten werden können. Aus heutiger Sicht braucht es keine Massnahmen zur Förderung und Ansiedlung des Bibers im Grossen Moos. Die Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, Massnahmen und Lösungen zu suchen, um den Lebensraum und die Population des Bibers etwa auf dem heutigen Stand zu halten, damit die Schäden vor allem an der Infrastruktur und damit die Kosten für die Landbesitzer und für die Gemeinden und den Kanton nicht weiter ansteigen. Mit dem Managementkonzept Biber hat die Arbeitsgruppe ein gutes Instrument erarbeitet, um ein sinnvolles und geregeltes Nebeneinander von landwirtschaftlicher Produktion und Biberpopulation zu gewähren. Der Biber braucht grundsätzlich drei Voraussetzungen, damit er sich wohl fühlt und entwickeln kann: 1. Wasser Diese drei Faktoren sind im Grossen Moos weitgehend unbeschränkt vorhanden. Ein fein verzweigtes Kanalnetz dient für die Be- und Entwässerung der Felder. Die Nahrung liegt auf dem "Teller" in unmittelbarer Nähe bereit und die meisten Böschungen den Kanälen entlang eignen sich ausgezeichnet, um Höhlen zu bauen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Verbreitung ideal. In den letzten Jahren hat sich aber gezeigt, dass eine zu starke Vermehrung der Biber zu Problemen führen kann. Vor allem verursachen sie erhebliche Schäden an den Kanalböschungen und teilweise auch an den Wegen entlang der Kanäle. Dadurch entstehen sehr grosse Instandstellungs- und Unterhaltskosten. Diese müssen von den Eigentümern - sprich von den Gemeinden, vom Kanton oder von den Flurgenossenschaften - aufgebracht werden. Dadurch werden die Budgets über lastet. Die Arbeitsgruppe hat die einzelnen Kanäle im Grossen Moos über prüft und in drei Kategorien bezüglich der Biberpopulation eingeteilt. - Grün: der Biber ist willkommen und kann sich ansiedeln und ausbreiten Diese Einteilung ist einerseits aufgrund des Schadenpotenzials und andererseits anhand der Umgebung oder des Zustandes der Anlagen erstellt worden. Bei den "grünen Kanälen" sind keine oder geringe Schäden zu erwarten, wenn der Biber das Gewässer weiterhin besiedelt. Dagegen ist bei den "roten Kanälen" das Schadenpotential und damit die zu erwarteten Kosten sehr gross. Entsprechend dem Ampelsystem sind auch die Massnahmen beim Auftreten von Biberburgen definiert worden. In den roten Bereichen müssen sie möglichst rasch entfernt werden, während dem sie in den grünen Bereichen toleriert werden können, sofern keine Überschwemmung des angrenzenden Kulturlandes droht. Zuständigkeiten Als Begleitmassnahmen zum Ampelsystem sind auch die Verantwortlichkeiten und die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Akteuren im Gebiet definiert worden. Grundsätzlich hat das Jagdinspektorat als Auftraggeber bzw. der lokale Wildhüter die Kompetenz über Massnahmen zu entscheiden. In einzelnen Fällen kann die Unterhaltsequippe des Kantons selber entscheiden, um grössere Schäden an Kulturen oder an der Infrastruktur zu verhindern. In jedem Fall muss der Wildhüter informiert werden. Im Grundsatz gilt immer, mit Vorbeugungsmassnahmen Schäden an Kulturen oder an Infrastrukturen zu verhindern. Vor allem müssen alle Massnahmen ergriffen werden, um grössere Gefahren durch umstürzende Bäume, einstürzende Wege oder abrutschende Böschungen zu verhindern. Langfristige Massnahmen Das erarbeitete Biberkonzept schlägt längerfristige Massnahmen vor, um in den grünen Gebieten den Biber anzusiedeln bzw. zu schonen und in den roten Zonen eher zu vertreiben. Bei grösseren Bauarbeiten können die Böschungen entsprechend gestaltet werden, dass es dem Biber beliebt. Das kann bis zum Bau von künstlichen Höhlen gehen, wenn die Böschung und der anschliessende Weg dadurch gesichert werden können. Im Rahmen von weiteren Planungsarbeiten in diesem Gebiet ist das Biberkonzept einzubeziehen. Sowohl der Kanton, die Gemeinden aber auch private Eigentümer und Flurgenossenschaften sind eingeladen, die vorgeschlagenen Massnahmen bei grösseren Veränderungen in diesem Gebiet zu berücksichtigen und das Biber-Management in die gesamten über legungen einzubeziehen. Langfristig ist ein Leben und Arbeiten in den dafür definierten Gebieten zusammen mit dem Biber vorgesehen und erwünscht. Möglicherweise können heute rote Kanalabschnitte durch bauliche Massnahmen entsprechend gestaltet werden, dass sie in gelbe oder sogar in grüne Zonen umfunktioniert werden können. Fazit Das vorliegende Biberkonzept ist richtungsweisend für das gesamte Grosse Moos. Ein Zusammenleben mit dem Biber ist darin festgehalten. Allerdings müssen aus heutiger Sicht gewisse Massnahmen ergriffen werden, damit die bestehende Infrastruktur auch weiterhin dem vorgesehenen Zweck erhalten bleibt. Das Ampelsystem ist langfristig in den einzelnen Planungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der Biber ist und bleibt geschützt. Er muss aber gewisse Massnahmen gegen eine uneingeschränkte Verbreitung akzeptieren.
Die Wildhut spielt in allen mittel- und langfristigen Massnahmen, der Prävention, sowie generell in der gelben und grünen Zone eine zentrale Rolle. Der Informationsfluss zwischen Unterhaltsequipen, Wildhut und div. Partnern wird verbessert.
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