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Kanton Bern: Gewässerregulierung - eine Frage der Solidarität
Referat von Frau Regierungspräsidentin Barbara Egger-Jenzer, 12. März 2009

Der Kanton Bern war von den Unwettern der letzten Jahre besonders stark betroffen: Das Hochwasser vom August 2005 richtete vor allem im Berner Oberland gewaltige Schäden an. Im August 2007 traf die Wucht der Wassermassen hauptsächlich das Seeland, insbesondere Lyss, das Grosse Moos und den Bielersee.

Betroffen war der Kanton Bern nicht nur wegen der Überflutungen und der Schäden. Betroffen war er auch, weil der Kanton Bern für die Regulierung der Juragewässerkorrektion zuständig ist. Es sind also Leute meiner Direktion, die das Wehr in Port gemäss den Reguliervorschriften bedienen. Wir haben es also in der Hand, die Wassermassen nach den Vorgaben zu steuern - so hatte man bis anhin denken können. In jener Nacht des grossen Hochwassers im August 2007 hatten wir es jedoch nicht mehr in der Hand. Ich war selbst in der Regulierzentrale anwesend und habe miterlebt, wie wir machtlos die Überschwemmungen hinnehmen mussten.

Ein Wehr, das nichts mehr zu wehren vermag; ein Regulierauftrag, der angesichts des deregulierten Klimas nur noch frommer Wunsch bleibt: Müssen wir uns künftig auf solche Szenarien gefasst machen? Die Frage wird Ihnen niemand beantworten können. Beim Kanton gehen wir allerdings davon aus, dass dieses Szenario ein seltener Extremfall bleiben wird. Tatsache ist, dass die zweite Juragewässerkorrektion in ihrer über 35-jährigen Geschichte 2007 zum ersten Mal derart überlastet wurde. Tatsache ist auch, dass sich die zweite Juragewässerkorrektion sehr bewährt hat, und zwar auch im Hochwasser 2007. Denn ohne sie wären die Schäden noch viel schlimmer ausgefallen. Tragen wir also Sorge zu diesem Werk.

Ein wichtiger Schritt diesbezüglich sind die Neuerungen bei der Regulierung der Juragewässerkorrektion, die Ihnen Wolfgang Ruf vom Bundesamt für Umwelt vorgestellt hat. Ich danke dem Bund für die rasche und sachliche Analyse des Hochwasser 2007. Das wissenschaftliche, partnerschaftliche und jederzeit transparente Vorgehen der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Umwelt hat zu einer raschen Beruhigung der erhitzten Gemüter geführt. Der Kanton Bern begrüsst die Neuerungen als gangbaren Kompromiss.

Wie sieht die Zukunft der Juragewässerkorrektion aus?

Die Organisation der Juragewässerkorrektion ist ein Beispiel für eine gut funktionierende interkantonale Zusammenarbeit. Eine Aufsichtskommission, gebildet aus den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Solothurn und unter bernischer Leitung, sorgt für den langfristigen Erhalt der zweiten Juragewässerkorrektion. Der Bund unterstützt die Kantone dabei. Allerdings sind die Elemente dieses Werks teilweise sanierungsbedürftig. Als prominentes Beispiel möchte ich den Hagneckkanal nennen. (Sanierung des Hagneckkanals)

Die 130 Jahre alten Hochwasserdämme müssen dringend saniert werden. Meine Direktion treibt die Planungsarbeiten mit Hochdruck voran. Ziel ist, mit den Sanierungsarbeiten Ende 2010 anfangen zu können.

Insgesamt kann ich feststellen, dass die vorhandenen Strukturen geeignet sind, das Werk der Juragewässerkorrektion zu erhalten. Soll diese aber umfassend verbessert werden, käme eine gewaltige Aufgabe auf uns zu: Stichwort dritte Juragewässerkorrektion mit zum Beispiel einer Vergrösserung des Zihlkanals zwischen Neuenburgersee und Bielersee. Dazu braucht es den klaren politischen Willen, um die hierfür nötigen immensen finanziellen Mittel bereitstellen zu können.

In Anbetracht der Finanzsituation bei der Öffentlichen Hand sind wir gut beraten, das Bewährte zu erhalten und in kleinen Schritten konkrete Verbesserungen herbeizuführen - eben mit der Sanierung des Hagneckkanals (Sanierung des Hagneckkanals) und mit den vom Bund präsentierten Verbesserungen bei den Reguliervorschriften. Klar ist, dass die Kantone der Juragewässerkorrektion auch in Zukunft auf die unterstützende und koordinierende Rolle des Bundes angewiesen sind. Der Kanton Bern seinerseits sichert weiterhin seine volle Unterstützung und Mitarbeit in der Aufsichtskommission und beim Regulierdienst zu. Ebenfalls begrüsst er die Absicht, künftig den Kanton Aargau vermehrt in die Belange der Regulierung einzubeziehen.

Die Gewässerregulierung, wie auch der Hochwasserschutz, sind eine Verbundaufgabe und vor allen Dingen eine Frage der Solidarität. Es gilt, das sensible Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Betroffenen und Interessen - etwa zwischen Oberliegern und Unterliegern oder zwischen Hochwasserschutz und ökologie - zu wahren. So dürfen sich Verbesserungen zugunsten der Seeanstösser nicht nachteilig für die Menschen weiter unten am Fluss auswirken. Die Seeregulierung kann daher als etwas typisch Schweizerisches bezeichnet werden: Sie ist dann gut, wenn überall eine mittlere Unzufriedenheit herrscht, also ein Kompromiss gefunden ist. Mit diesem Kompromiss sind wir bis jetzt gut gefahren. Ich appelliere ans gegenseitige Verständnis und an die Solidarität, damit wir weiterhin gemeinsam und solidarisch den Gefahren der Natur begegnen können.

Quelle: Kanton Bern, März 2009

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