Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 zur weiteren Klimapolitik eine Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 in die Wege geleitet. Die Schweiz soll sich dabei an den Reduktionszielen der EU orientieren. Diese will bis 2020 ihre Treibhausgase um mindestens 20 Prozent verringern. Der Bundesrat will in einer Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes verschiedene Instrumente zur Diskussion stellen. So etwa eine Klimalenkungsabgabe, allenfalls mit einer Teilzweckbindung, mit welcher Massnahmen in der Schweiz finanziert werden könnten. Ebenfalls soll in der Vernehmlassung zur Idee einer klimaneutralen Schweiz Stellung genommen werden können. Zudem werden technische Regulierungen vorgeschlagen. Für die Zeit bis 2012 will der Bundesrat das CO2-Reduktionsziel des CO2-Gesetzes mit einer Neuregelung des Klimarappens erreichen. Weiter hat er die Massnahmen aus den Aktionsplänen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien beschlossen. Mit diesem Massnahmenpaket soll die Energieversorgung nachhaltig sichergestellt, der Klimawandel bekämpft und die Abhängigkeit vom Erdöl reduziert werden. Die Klima- und Energiepolitik sind eng miteinander verknüpft. Massnahmen für bessere Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch haben eine positive Auswirkung im Kampf gegen den Klimawandel und zur Unabhängigkeit von Erdöl. Ausserdem sollen die klimapolitischen Entscheide die Energieversorgung sicherstellen. Klimapolitik: Reduktion der Treibhausgase um mindestens 20 Prozent bis 2020 Der Bundesrat strebt an, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu senken (gemessen am Stand von 1990). Das bedeutet im Schnitt eine jährliche Reduktion um 1,5 Prozent. Durch den Kauf von Zertifikaten im Ausland könnte bis 2020 eine zusätzliche Reduktion von 10 Prozent bewirkt werden. Diese Ziele orientieren sich an der Klimapolitik der EU. Sie sollen dazu beitragen, die Klimaerwärmung langfristig auf maximal 2 Grad (gegenüber der vorindustriellen Zeit) zu begrenzen. Berechnungen der internationalen Expertengruppe für Klimaentwicklung (IPCC) legen nahe, dass dies ein noch knapp tragbarer Wert ist. Um
dieses Ziel zu erreichen, wird das UVEK eine Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes
ausarbeiten. In dieser Vernehmlassungsvorlage sollen verschiedene Instrumente
einander gegenübergestellt werden:
Eine reine Lenkungsabgabe bzw. eine Lenkungsabgabe mit Teilzweckbindung, womit Massnahmen in der Schweiz (zum Beispiel ein Gebäudeprogramm) finanziert werden könnten. Das Reduktionsziel kann auch mit Massnahmen im Ausland (zum Beispiel Zertifikaten) erreicht werden. Ebenso sind technische Regulierungen vorgesehen. Möglich wäre auch eine Kombination dieser Instrumente. Auch soll im Rahmen der Vernehmlassung die Idee einer klimaneutralen Schweiz zur Diskussion gestellt werden. Das revidierte CO2-Gesetz soll nach 2012 weitere Treibhausgase umfassen. Der Gesetzesentwurf wird im Sommer 2008 in die Vernehmlassung geschickt. Stärkung der Strukturen der schweizerischen Klimapolitik Weiter hat der Bundesrat beschlossen, einen interdepartementalen Ausschuss einzusetzen, der alle Massnahmen der künftigen Klimapolitik koordinieren soll. Darin eingeschlossen sind die Entscheidungen, die an internationalen Konferenzen getroffen worden sind . Neue Verhandlungen mit der Stiftung Klimarappen Der Bundesrat hat auch beschlossen, die Massnahmen der aktuellen Klimapolitik (Umsetzung des CO2-Gesetzes bis 2012) zu verstärken. Derzeit scheinen sie zwar auszureichen, um die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, die Reduktionsziele des CO2-Gesetzes für den Bereich der Treibstoffe werden damit aber verfehlt. Die Ziellücke beträgt nach den heutigen Schätzungen 0,5 Millionen Tonnen CO2. Daher wird das UVEK mit der Stiftung Klimarappen weitere Möglichkeiten zur CO2-Reduktion ausloten und mit der Stiftung sofort entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Energiepolitik: Verbrauch von fossilen Energien um 20 % senken, den Anteil an erneuerbaren Energien um 50 % steigern und den Anstieg des Stromverbrauchs begrenzen Im Februar 2007 hat der Bundesrat entschieden, seine Energiepolitik auf vier Säulen abzustützen: Auf Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, dem Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken zur Stromproduktion sowie auf der Energieaussenpolitik. Zur Konkretisierung dieser vier Säulen hat das UVEK die beiden Aktionspläne zur Energieeffizienz und erneuerbare Energien und zu möglichen Beschleunigungen und Vereinfachungen von Bewilligungsverfahren für Energie-Infrastrukturanlagen erarbeitet. Der Bundesrat hat nun die beiden definitiven Aktionspläne des UVEK verabschiedet. Mit den Aktionsplänen sollen der Verbrauch fossiler Energien gemäss den Klimazielen bis 2020 um 20 % gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch um 50 % gesteigert und der Anstieg des Stromverbrauchs zwischen 2010 und 2020 auf maximal 5 % begrenzt werden. Nach 2020 sehen die Aktionspläne eine Stabilisierung des Stromverbrauchs vor. Die Aktionspläne setzen sich aus einem pragmatischen Paket von Massnahmen zusammen, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Das Paket kombiniert Anreizmassnahmen (zum Beispiel ein Bonus-Malus-System bei der Automobilbesteuerung), direkte Fördermassnahmen (zum Beispiel ein nationales Programm zur Sanierung von Gebäuden) sowie Vorschriften und Minimalstandards (zum Beispiel ein Verbot von Glühbirnen ab 2012). Die Aktionspläne enthalten Massnahmen, für welche entweder der Bund, das Parlament oder die Kantone zuständig sind. Die Umsetzung von Massnahmen, die nicht in der direkten Kompetenz des Bundes liegen, erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen. So unterstützt der Bund beispielsweise die Bestrebungen der Kantone zur Einführung von verbrauchsabhängigen kantonalen Motorfahrzeugsteuern und arbeitet an der Weiterentwicklung der Energieetikette zu einer praxistauglichen, mit den Kantonen harmonisierten Umweltetikette. Diese soll den Kantonen als Basis für eine einheitliche Lösung dienen. 15 Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Der Aktionsplan zur Steigerung der Energieeffizienz beinhaltet 15 Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Geräte, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Technologietransfer. Das UVEK wird bis Ende 2008 die dafür notwendigen Anpassungen des Energiegesetzes und der Energieverordnung vorbereiten. Sieben Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien Der Aktionsplan zur Förderung erneuerbarer Energien enthält sieben Massnahmen in den Bereichen der Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien für Gebäude, eine Strategie zur Produktion von Energie aus Biomasse sowie Massnahmen zur Förderung der Wasserkraft, der Forschung, des Technologietransfers und der Aus- und Weiterbildung. Die nötigen änderungen des Energiegesetzes und des Gewässerschutzgesetzes werden im Verlauf dieses Jahres vorbereitet. Die Empfehlungen an die Kantone werden in Absprache mit denselben festgelegt . Energieaussenpolitik und Bewilligungsverfahren Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung zu verstärken und auf der Basis der vom Bundesrat verabschiedeten Grundsätze weiterzuentwickeln. Der
Bundesrat stellt fest, dass die Möglichkeiten zur Beschleunigung von
Bewilligungsverfahren bei Energie-Infrastrukturanlagen beschränkt
sind. Er sieht davon ab, das Kernenergiegesetz im Hinblick auf eine Beschleunigung
der Bewilligungsverfahren zu revidieren. Er will jedoch die administrativen
Potenziale zur Beschleunigung und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren
für elektrische Anlagen ausschöpfen. Das UVEK wird dazu bis Ende
2008 eine Revision der entsprechenden Verordnung vorbereiten.
Treibhausgas Mit
der Ratifizierung der Klima-Konvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll
hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen zu senken
und den Süden bei der Umsetzung von Klimamassnahmen zu unterstützen.
Die DEZA verstärkt ihrerseits ihre Aktionen, indem sie die Klimafrage
in den Entwicklungsprozess integriert.
Für rund zwei Milliarden Menschen bleibt die Stromversorgung ein unerfüllter Traum. Sie ist ein Schlüsselfaktor für die Entwicklung jener Länder, die durch die Preisexplosion für fossile Energien unter Druck geraten sind. Im Gegensatz zum industrialisierten Norden, der die Hauptverantwortung für die CO2-Rechnung trägt, ist der Süden nicht in der Lage, seine Treibhausgasemissionen in absoluten Zahlen zu senken, er kann jedoch die Zunahme bremsen. Vermindern
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