Der Kanton Aargau besteht geologisch gesehen aus zwei grundsätzlich verschiedenen Gebieten: dem Juragebirge und ... der mittelländischen Molasse. Der Untergrund des Mittellandes mit seinen glazial entstandenen Hügelzügen baut sich aus Kies, Sand und Moränenschutt auf, sowie die sogenannte Molasse - hauptsächlich Konglomerate, Tone und Mergel. In diesem Untergrund ist kaum mit Mineralien oder Fossilien zu rechnen. Das Juragebirge besteht im Kanton Aargau aus Kalk-, Dolomit-, Gips-, Ton- und Steinsalzschichten. Die Gesteinsschichten, welche im Jura aufgefaltet wurden, sind die Sedimente (Ablagerungen) aus dem ehemaligen Jurameer. In einigen Juragesteinsschichten sind versteinerte Meereslebewesen (Fossilien) eingelagert. Die Gestein am Jurasüdhang sind im Mesozoikums (Erdmittelalter) entstanden. Die südlichste Jurakette wird von zwei Gesteinsarten aus der Jura-Epoche geprägt: dem Hauptrogenstein und dem Effingermergel. Die Molasse hat die auslaufenden Kalkschichten des Juragebirge überdeckt. Die mesozoische Schichtreihe von Schafisheim kann gut mit derjenigen des nahen Aargauer Faltenjuras in Verbindung gebracht werden. In rund 1,5 km Tiefe beginnt das Kristallin. Das Kristallin besteht aus variszischen Intrusivgesteinen mit einer eingelagerten geringmächtigen Gneiszone. Der obere Teil des Kristallins besteht aus Biotit-Granit. Im unteren Teil befinden sich Syenite, Monzonite und Diorite in einer komplexen Wechselfolge. (Quelle: NAGRA)
Schutz der Thermalquellen Im Bäderquartier in Baden und Ennetbaden treten 20 Aufstösse von 47°C warmem, stark mineralisiertem Wasser aus der nur wenige Meter tief anstehenden geologischen Formation des Muschelkalks an die Oberfläche. Schon seit der Römerzeit wird dieses Heilwasser zum Baden genutzt. 1869 hat der Kanton mittels Dekret das Bohren von weiteren Brunnen verboten, um eine Übernutzung des Thermalwasservorkommens zu verhindern. Dieses Dekret schützt bis heute die bestehenden Thermalquellen. Aktuell wächst jedoch das Interesse an Nutzungen des Untergrunds, welche zur Zeit des Erlasses des Dekrets noch völlig unbekannt waren – beispielsweise Tiefgaragen, Tunnelbauten, Stollen oder Erdwärmebohrungen. Solche Vorhaben in der Umgebung des Bäderquartiers stellen ein Risiko dar, da der Zufluss von Thermalwasser zu den Quellen unterbrochen werden kann. Um das Thermalwasser nachhaltig zu schützen, wurde das Einzugsgebiet der Quellen detailliert bestimmt und in drei verschiedene Schutzbereiche unterteilt. Die Schutzbereiche umfassen Teile der Gemeinden Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal. Die Schutzbereiche sollen mit einem kantonalen Nutzungsplan festgelegt werden, der zu jedem Bereich abgestufte Nutzungsvorgaben enthält. In den Schutzbereichen gelten besondere Sicherheitsvorschriften für Bauten und Bohrungen in den Untergrund sowie Eingriffe in die Limmatsohle. Ein generelles Bauverbot ist jedoch nicht vorgesehen. Der kantonale Nutzungsplan ergänzt somit das bestehende Dekret von 1869. Auch für das Thermalwasser in Schinznach-Bad und in Bad Zurzach ist das Festlegen von Thermenschutzbereichen in Bearbeitung. (Quelle: Kanton Aargau, April 2015)
|