Schule und Bildung
Schulreformen im Kanton Aargau
«Bildungskleeblatt»
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Strukturreform Aargau - Vernehmlassungen 2008
Vernehmlassung: AIHK 2008
Strukturreform Aargau - Vernehmlassungen 2008
Vernehmlassung: Strukturreform 2007
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"Bildungskleeblatt": Der politische Entscheidungsprozess
Vernehmlassung der Erlasse zum Bildungskleeblatt 2008
Aargauische Industrie- und Handelskammer AIHK:
Reformbedarf vorhanden, aber keine aargauische Insellösung!

Die Erwartungen der AIHK an eine Bildungsreform
Die AIHK teilt die Auffassung, das aargauische Bildungssystem genüge den heutigen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich und sei deshalb (mindestens in Teilen) reformbedürftig.

Die AIHK hat folgende Erwartungen an eine Bildungsreform:

Qualitätssteigerung:

Die Volksschule muss leistungsorientiert und qualitativ besser als heute auf die steigenden Anforderungen der Arbeitswelt vorbereiten. Schulabgängerinnen und -abgänger sollen einen nahtlosen Einstieg in Berufsbildung oder Mittelschule finden.

Harmonisierung:

Inhalte und Strukturen müssen interkantonal harmonisiert werden. Aargauische Insellösungen sind Mobilitätshindernisse, die wir ablehnen. Ein Bildungsraum NWCH ist als erster Schritt zu begrüssen, sofern darin echt harmonisiert wird.
Schulsysteme in der Nordwestschweiz

Beschleunigung:

Der übertritt von einem Studium in die berufliche Tätigkeit muss früher erfolgen können als heute, die Erlangung der Maturität muss deshalb bereits mit 18 Jahren möglich sein. Berufs- und Allgemeinbildung sind bezüglich Beschleunigungsmöglichkeiten gleich zu behandeln.

Bedarfsgerechte Tagesstrukturen:

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann damit verbessert werden. Das ist für die Wirtschaft wichtig. Wir unterstützen bedarfsgerechte Tagesstrukturen, wollen aber keine überreglementierung für derartige Angebote.

Vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis:

Der Nutzen einer Reform muss messbar gemacht werden. Die Kosten der Reform müssen durch den Grossen Rat steuerbar und ohne negative Auswirkungen auf Steuerfuss und andere Politikbereiche finanzierbar sein.

Beurteilung der Erlassentwürfe für die vier Vorlagen des Bildungskleeblatts

Gesamtpaket:
Das Gesamtpaket genügt den Ansprüchen der AIHK noch nicht, insbesondere bezüglich Qualitätssteigerung und Harmonisierung. Es sei in der vorliegenden Form nicht akzeptabel, so die die AIHK.

Der vorgeschlagene übergang zu flächendeckender integrativer Schulung wird nach Beurteilung der AIHK zu einem Sinken des Qualitätsniveaus führen.

Ohne entsprechende änderung der jeweiligen Bestimmungen lehnt die AIHK deshalb die Kleeblätter Eingangsstufe und Strukturharmonisierung ab.

Die AIHK beantragt die Beibehaltung von Klein- bzw. Integrationsklassen (zum Erwerb der notwendigen Deutschkenntnisse vor dem Eintritt in eine Regelklasse) in Mittel- und Oberstufe als dauerhafte Massnahme, nicht nur als «Notventil».

Eingangsstufe:
Die AIHK unterstützt die Senkung des Schuleintrittsalters, die Schaffung einer Eingangsstufe und die Möglichkeit, diese - wie den Rest der Volksschule auch - individuell schneller durchlaufen zu können. Auf diesem Weg soll die Maturität mit 18 ohne strukturelle Verkürzung erreichbar werden.

Der vorgeschlagenen vierjährigen Basisstufe stimmt die AIHK zu, sofern die Resultate der Schulversuche deren Vorteile gegenüber dem heutigen Modell wie gegenüber einer dreijährigen Grundstufe belegen und die anderen Kantone des Bildungsraums NWCH ebenfalls dieses Modell wählen.

Harmonisierung der Schulstrukturen:
Die AIHK kann nur einem Oberstufenmodell zustimmen, welches mit jenem der Nachbarkantone aus dem Bildungsraum NWCH kompatibel ist. Eine aargauische Insellösung lehnt die AIHK ab. Gemäss dem Wissensstand der AIHK werden diese Kantone bei einer dreigliedrigen Oberstufe bleiben bzw. zu einer solchen wechseln.

Die AIHK beantragt deshalb, die Struktur der Oberstufe zusammen mit den anderen Kantonen des Bildungsraums NWCH festzulegen. In der aktuellen Situation steht für uns die Beibehaltung der Dreigliedrigkeit im Vordergrund.

Tagesstrukturen:
Die AIHK erachtet die Schaffung von Tagesstrukturen als wichtig. Die AIHK kann diesem Kleeblatt aber nur zustimmen, sofern die Tagesstrukturen bedarfsgerecht und nicht zwingend flächendeckend eingeführt werden. Die Finanzierung muss in erster Linie durch Elternbeiträge erfolgen. Nutzerinnen und Nutzer sollen grundsätzlich die Vollkosten tragen, die öffentliche Hand sich auf Bedarfsleistungen und allenfalls Anstossfinanzierungen beschränken.

Das Auseinanderklaffen von Kompetenzen (Kanton macht detaillierte Vorgaben) und Verpflichtungen (Gemeinden finanzieren) lehnt die AIHK ab. Aus Sicht der AIHK muss der Grosse Rat Kostensteuerungsmöglichkeiten erhalten.

Lektionenzuteilung mit Sozialindex:
Die AIHK erachtet dieses Instrument grundsätzlich als sinnvoll, beantragtaber eine Reduktion des Maximalsatzes. Mit der vorgeschlagenen Bandbreite kann die Finanzierung nicht gesichert werden.

Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Die AIHK erwartet die Schaffung eines Instruments zur Messung des Nutzens der Reform (z.B. einheitliche, gleichzeitig stattfindende Prüfungen) sowie ein entsprechendes Controlling.

Die AIHK beantragt eine Begrenzung der gesamten Mehrkosten von Kanton und Gemeinden pro Kopf, um die Gesamtkosten bei einem allfälligen Wiederanstieg der Schülerzahlen nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Quelle: AARGAUISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER , März 2008

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