|
Schulreformen
im Kanton Aargau |
|
Strukturreform
Aargau - Vernehmlassungen 2008 |
|
Strukturreform
Aargau - Vernehmlassungen 2008 |
|
Strukturreform
Aargau - Meinungen |
|
Strukturreform
Aargau - Diverses |
|
|
|
|
"Bildungskleeblatt":
Der politische Entscheidungsprozess |
|
Vernehmlassung
der Erlasse zum Bildungskleeblatt |
|
|
Der
Regierungsrat setzt den vom Grossen Rat beschlossenen Planungsbericht um
Mit
angemessenen pädagogischen Konzepten soll die leistungsorientierte
Volksschule den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Anforderungen begegnen können. Dazu schickt der Regierungsrat die
Verfassungs- und Gesetzesänderungen zum Bildungskleeblatt in eine
dreimonatige Vernehmlassung. |
Der
Grosse Rat hat die Reform am 25. September mit dem Planungsbericht Bildungskleeblatt
beschlossen. Die Neuerungen sollen ab Schuljahr 2011/12 eingeführt
werden.
Die
Gesetzesänderungen betreffen hauptsächlich das Schulgesetz. In
der Kantonsverfassung sollen zwei Paragrafen geändert werden. Zudem
sind änderungen im Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen,
im Betreuungsgesetz und im Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe
und die soziale Prävention vorgesehen. Die Vernehmlassungsvorlage
ist bereits so aufgebaut, dass auch bei einer Volksabstimmung über
jeden einzelnen Teil des Bildungskleeblatts abgestimmt werden kann. Die
Volksabstimmung zur Eingangsstufe, zur Harmonisierung der Schulstrukturen,
zu den Tagesstrukturen und zur Lektionenzuteilung mit Sozialindex Stellung
ist für das Frühjahr 2009 geplant. |
|
Vierjährige
Eingangsstufe |
|
|
Der
Eintritt in die Schule bzw. in die Eingangsstufe erfolgt mit vollendetem
viertem Lebensjahr. Die bisher freiwilligen Kindergartenjahre werden neu
obligatorisch. Die Eingangsstufe dauert voraussichtlich vier Jahre (Basisstufe),
der Regierungsrat kann diese aber um ein Jahr verkürzen (Grundstufe),
wenn dies zur Harmonisierung mit den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz
nötig ist. |
|
In
der Eingangsstufe werden die Kinder individuell gefördert; sie können
die Stufe im eigenen Tempo durchlaufen. Sie spielen und lernen in einer
altersgemischten Gruppe, die in der Regel von zwei Lehrpersonen im Team
geleitet wird.
nach
oben
Bedarfsgerechte
Tagesstrukturen |
|
|
Die
Gemeinden und Gemeindeverbände stellen im Rahmen der Schule Tagesstrukturen
mit bedarfsgerechten Förder- und Betreuungsangeboten bereit, die nach
pädagogischen Grundsätzen geführt werden. In einer ersten
Phase werden die Gemeinden verpflichtet, eine Frühbetreuung und Mittagstische
anzubieten. Im Vollausbau gehören ab 2016/17 Betreuungsangebote an
den schulfreien Nachmittagen und nach der Schule dazu. |
|
Der
Besuch der Tagesstrukturen ist freiwillig. Der Kanton legt die Mindestanforderungen
fest und leistet eine Anstossfinanzierung. Ab Beginn des Schuljahres 2011/12
zahlt der Kanton während drei Jahren bis zu 2000 Franken pro Tagesstrukturplatz
an Investitionen und Betrieb. Danach werden die Kosten der Tagesstrukturen
von Gemeinden und Eltern ohne Kantonsbeiträge getragen. Die bisher
mögliche finanzielle Unterstützung über das Sozialhilfe-
und Präventionsgesetz entfällt.
nach
oben
Zusätzliche
Lektionen für belastete Gemeinden |
|
|
Die
Lektionenzuteilung mit Sozialindex gewährleistet eine gerechtere Ausstattung
der Schulen mit Unterrichtslektionen. Dies geschieht, indem bei der Lektionenzuteilung
die Bevölkerungsstruktur einer Gemeinde bezüglich sozialer, sprachlicher
und kultureller Zusammensetzung berücksichtigt wird. Die Einführung
erfolgt gestaffelt über vier Jahre. Damit kann eine Gemeinde bis zu
40 Prozent zusätzliche Lektionen erhalten. |
|
Die
Einführung des Sozialindex führt zu über 650 zusätzlichen
Vollzeitpensen und wird für die Lehrpersonen in diesen Gemeinden eine
spürbare und dringend nötige Entlastung bringen.
Schülerinnen
und Schüler mit disziplinarischen oder sozialen Auffälligkeiten
oder mit besonderen Lernschwierigkeiten sind künftig mit heilpädagogischer
Unterstützung in Regelklassen zu fördern. Der Regierungsrat kann
Gemeinden oder Gemeindeverbänden die Führung von Integrationskursen
und -klassen gestatten, um anderssprachige Kinder und Jugendliche einzugliedern,
die nicht gleich in Regelklassen unterrichtet werden können. Er kann
auch die Führung von Spezialklassen gestatten, soweit eine grössere
Zahl von Kindern und Jugendlichen mit disziplinarischen oder sozialen Auffälligkeiten
oder mit besonderen Lernschwierigkeiten vorübergehend nicht in Regelklassen
unterrichtet werden können.
nach
oben
Oberstufe
mit Niveauklassen und Angeboten für besonders Leistungsfähige |
|
|
An
der Oberstufe werden zwei leistungsorientierte Schultypen unter demselben
Dach mit insgesamt mindestens 11 Abteilungen und mindestens 220 Schülerinnen
und Schülern geführt: eine Sekundarschule B, die auf eine Berufsausbildung
und eine Sekundarschule M, die auf eine Ausbildung an einer Berufsmaturitätsschule
oder ein Gymnasium vorbereiten. Die künftigen Schulzentren werden
kleiner als heute, weil ein Jahrgang der Oberstufe neu an der Primarstufe
geführt wird. |
|
Für
sehr leistungsfähige Schülerinnen und Schüler werden besondere
Angebote geschaffen. Regierungsrat Rainer Huber weist im Zusammenhang mit
kritischen Stimmen zur Zweigliedrigkeit der Oberstufe auf die vorliegenden
Ergebnisse der Leistungsmessung Check 8 hin. Die grossen überschneidungen
der Leistungen von Schülerinnen und Schülern der getesteten 8.
Real-, Sekundar- und Bezirksschulklassen würden klar gegen ein dreigliedriges
System und für Niveauklassen in mindestens drei Fächern sprechen.
Kleinere
Abteilungen möglich
An
der Volksschule soll die Abteilungsgrösse 25 Schülerinnen und
Schüler nicht übersteigen. Der Regierungsrat kann zudem kleinere
und nach Schultypen differenzierte Schülerzahlen festlegen.
Entlastung
der Lehrpersonen
Regierungsrat
Rainer Huber hat eine Studie zu den Belastungsfaktoren und zur Arbeitszeit
von Lehrpersonen in Auftrag gegeben. In den nächsten Monaten werden
zudem Lösungen erarbeitet, die zur Entlastung von Lehrpersonen führen
sollen. Der Bildungsdirektor ruft die Schulleitungen und Schulpflegen auf,
klare Prioritäten zu setzen und die grosse Belastung der Lehrpersonen
zu berücksichtigen: "Die Reformen können nur gelingen, wenn sie
von den Lehrpersonen bewältigt werden können", sagt Rainer Huber.
Für
Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulpflegen und Gemeindebehörden findet
am Samstag, 15. Dezember 2007, in der Trafohalle in Baden eine Informationsveranstaltung
statt. Details zu dieser Veranstaltung und weitere Informationen zum Bildungskleeblatt
sind im Internet unter www.ag.ch/bildungskleeblatt zu finden.
|