Schule und Bildung
Schulreformen im Kanton Aargau
«Bildungskleeblatt»
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Strukturreform Aargau - Vernehmlassungen 2008
BKS Vernehmlassung zu den 3 Oberstufenmodellen 2008
Strukturreform Aargau - Vernehmlassungen 2008
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"Bildungskleeblatt": Der politische Entscheidungsprozess
Vernehmlassung zur Schulstruktur: Vernehmlassungsantwort des Erziehungsrats
BKS 13.Oktober 2008
Zweigliedrige Sekundarschule plus Untergymnasium

Der Erziehungsrat des Kantons Aargau hat sich intensiv mit den zur Debatte stehenden Oberstufenmodellen auseinandergesetzt. In erster Linie aus pädagogischen Gründen setzt er sich für das Modell II ein, das sowohl für die schwächeren Schülerinnen und Schüler als auch für die leistungsstärksten markante Verbesserungen bringt.

Nachdem sich der Grosse Rat für eine dreigliedrige Oberstufe entschieden und gleichzeitig bestimmt hat, dass nach der Mittelstufe eine Selektion zu erfolgen habe, sind vom BKS drei Modelle in die Vernehmlassung gegeben worden. Von den vorgeschlagenen Varianten bevorzugt der Erziehungsrat das Modell II. Es trennt einen kleinen Teil der Schülerschaft ab, um den leistungsstärksten Schülerinnen und Schülern in kürzerer Zeit eine umfassende gymnasiale Bildung zu ermöglichen. Der Unterricht wird von Gymnasiallehrpersonen erteilt, welche über die notwendigen fachlichen und didaktischen Kompetenzen verfügen. Mit dem Untergymnasium wird die schon lange angestrebte Verkürzung der Schuldauer von 13 auf 12 Jahren strukturell möglich - im Einklang mit vielen anderen Kantonen.

Modell II gewährt grosse Durchlässigkeit
Während sich ein Zehntel der Schülerschaft im Untergymnasium einem hohen Anspruch und damit einer besonderen Integrationsaufgabe stellt, wird ein Grossteil die zweiteilige Sekundarschule besuchen. Sie lässt alle Anschlussmöglichkeiten offen, so auch den Eintritt ins Gymnasium nach dreijähriger Oberstufenzeit. Zudem ist die Durchlässigkeit innerhalb der Sekundarschule mit zwei Typen besser gewährleistet. Die Kombination von zwei Leistungszügen und drei Niveaugruppen zwingt zu differenzierter Einschätzung und Zuteilung der Lernenden. Dies ist eine Voraussetzung für eine gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler gemäss ihrem individuellen Begabungsprofil. Die neue Oberstufenstruktur bedingt einen Veränderungsprozess für alle Beteiligten.

Modell I löst Problem der Restschule nicht
Das Modell I kommt dem Status quo sehr nahe. Mit seiner dreigliedrigen Oberstufe unter einem Dach birgt es die Gefahr, dass der schwächste Zug alle Nachteile der heutigen Realschule aufweisen wird. Verschärft wird diese Problematik durch den Umstand, dass der leistungsschwächste Zug im Wesentlichen die Integration der heutigen Kleinklassen zu tragen haben wird. Zudem setzt das Modell nach Meinung des Erziehungsrats falsche Signale: Viele Lehrpersonen werden sich darin bestärkt fühlen, dass die heutigen Stufenprofile weiterhin Gültigkeit haben.

Modell III schwächt Integration
Modell III unterscheidet sich strukturell wenig von Modell II, sieht man von den zusätzlichen Standorten ab, es schwächt aber den integrativen Charakter der Oberstufenreform nachhaltig, zudem sind die entstehenden zusätzlichen Kosten beachtlich. Sie generieren nach Ansicht des Erziehungsrats nicht jenen Mehrwert, der resultieren müsste.

Kompatibilität mit umliegenden Kantonen
Wie üblich erstellt der Erziehungsrat bei Vernehmlassungen solche Stellungnahmen unter der Leitung des Vizepräsidenten ohne Anwesenheit des Bildungsdirektors. Der Erziehungsrat favorisiert nach sorgfältigem Abwägen das Modell II mit einem Untergymnasium. Es wird nach seiner Auffassung den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler am ehesten gerecht. Erfahrungsgemäss führen Unter- und überforderung zu schulischen Problemen, welche sich oft in Verhaltensauffälligkeiten manifestieren. Das Modell II erlaubt sowohl die Binnendifferenzierung innerhalb der Sekundarschule wie auch die Förderung von besonders leistungsstarken Lernenden im Untergymnasium. Diese Oberstufenstruktur entspricht in etwa derjenigen der Kantone Zürich und Luzern. Im Bildungsraum Nordwestschweiz verfügt Solothurn über ein vergleichbares Modell. Modell II erfüllt die zwei Hauptforderungen der gegenwärtigen Bildungsreform: Gesteigert wird die Kompatibilität mit den umliegenden Kantonen, erzielt wird aber auch ein pädagogischer Mehrwert. Aus der Sicht des Erziehungsrats ist dieses Modell II politisch mehrheitsfähig.

Quelle: Regierungsrat, Departement Bildung, Kultur und Sport BKS, Oktober 2008

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Weiterführende Informationen

Strukturreform Die Kehrtwende August 2008
Strukturreform Die Zweigliedrige Oberstufe und Untergymnasium März 2008
Die drei Oberstufemodelle

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