Die
Vernehmlassung zu den Modellen der künftigen Oberstufe wird in Ergänzung
zu den bereits durchgeführten Vernehmlassungen des Planungsberichts
Bildungskleeblatt im Winter 2006/07 und der Verfassungs- und Gesetzesänderungen
im Winter 2007/08 durchgeführt.
Modell
I: Drei Züge unter einem «Dach»
Im
ersten Modell werden die drei Schultypen unter einem «Dach»
bzw. innerhalb eines Oberstufenzentrums geführt. Die drei Leistungszüge
werden durch den Niveauunterricht in drei bis vier Fächern miteinander
verbunden. Die Niveaukurse ermöglichen die individuelle Förderung
der Schülerinnen und Schüler, eine gut funktionierende Durchlässigkeit
sowie die Vermeidung von Unter- und überforderung. Modell I sieht
vor, dass je rund vierzig Prozent der Schülerinnen und Schüler
den leistungsschwächeren Schultyp A (Allgemeine Anforderungen) bzw.
mittleren Schultyp E (Erweiterte Anforderungen) und rund zwanzig Prozent
den leistungsstärkeren Schultyp P (Progymnasiale Anforderungen) besuchen.
Diese
Variante der Oberstufe verursacht gegenüber den prognostizierten Kosten
der heutigen Oberstufen im Jahr 2014/15 zusätzliche Lohnkosten in
der Höhe von 7,9 Mio. Franken. Gegenüber der zweigliedrigen Oberstufe
sind es jährlich 18,7 Mio. Franken zusätzliche Lohnkosten, wovon
6,2 Mio. Franken die Gemeinden belasten. Zudem entstehen für die Gemeinden
zusätzliche einmalige Raumkosten in der Höhe von minimal 22 bis
maximal 43 Mio. Franken.
Modell
II: Untergymnasium an den Mittelschulen
Das
zweite Modell sieht neben einer zweigliedrigen Oberstufe vor Ort bzw. in
den Gemeinden einen dritten Schultyp für die rund zehn Prozent Leistungsstärksten
in Form eines zweijährigen Untergymnasium (UG) an den Mittelschulstandorten
und zusätzlich in Frick/Gipf-Oberfrick vor. über den beiden Schultypen
A und E in den Gemeinden wird Niveaunterricht auf drei Leistungsstufen
angeboten. Dadurch können alle Lernenden individuell gefördert
werden. Die je hälftige Aufteilung der Schülerinnen und Schüler
in die beiden Schultypen A und E ermöglicht eine gute Durchmischung.
Die Förderung der leistungsstärksten Schülerinnen und Schüler
am Untergymnasium ermöglicht diesen nach zwei Jahren einen nahtlosen
übergang in das vierjährige Gymnasium, wo sie gemeinsam mit den
aus der Volksschule übergetretenen Jugendlichen den Unterricht besuchen.
Im
Modell II betragen die Mehrkosten für Löhne gegenüber der
heutigen Schule 1,2 Mio. Franken. Im Vergleich zur zweigliedrigen Oberstufe
betragen die zusätzlichen Lohnkosten 12 Mio. Franken. Die Gemeinden
werden um 2,4 Mio. entlastet. Die zusätzlichen Raumkosten für
den Kanton dürften sich auf minimal 17,6 bis maximal 34,1 Mio. Franken
belaufen. An den Mittelschulstandorten sind jedoch schulstufenübergreifend
Raumreserven vorhanden, die für ein Untergymnasium genutzt werden
könnten.
Modell
III: Progymnasien in den Regionen
Das
dritte Modell unterscheidet sich gegenüber dem zweiten Modell bezüglich
des Anteils Schülerinnen und Schüler in den drei Schultypen A
(40 Prozent), E (40 Prozent) und P (20 Prozent). Das Progymnasium soll
regional an zirka 16 Standorten angeboten werden.
Das
Modell III verursacht gegenüber dem heutigen System jährliche
Mehrkosten im Umfang von 14,5 Mio. Franken. Gegenüber einer zweigliedrigen
Oberstufe beträgt der Mehraufwand bei den Lohnkosten 25,3 Mio. Franken,
wobei die Gemeinden zusätzlich mit 8,3 Mio. Franken belastet werden.
Zudem entstehen Investitionskosten zur Deckung des Raumbedarfs zulasten
der Gemeinden in der Höhe von 7,2 bis 14,4 Mio. Franken.
Vorschlag
für 2. Lesung
Auf
der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse und unter sorgfältiger
Analyse der Vor- und Nachteile der Modelle wird der Regierungsrat für
die zweite Lesung sein favorisiertes Modell vorschlagen. Er wird sich dabei
vor allem von den pädagogischen überlegungen und den finanziellen
Auswirkungen leiten lassen. Zudem soll das künftige Oberstufenmodell
mit demjenigen der an den Aargau angrenzenden Kantone und insbesondere
mit den Kantonen des Bildungsraums möglichst kompatibel sein.
Bildungskleeblatt
vor SVP-Initiative
An
der auf den Frühling 2009 vorgesehenen Abstimmung über das Bildungskleeblatt
will die Regierung festhalten. Landammann Peter C. Beyeler führte
anlässlich einer Medienkonferenz aus, dass es zwischen der am 9. September
vom Grossen Rat in erster Lesung beschlossenen Gesetzesvorlage und der
angekündigten allgemeinen Initiative der SVP über die Schule
Aargau keine zwingende Verknüpfung gebe. Insbesondere auch darum nicht,
weil nach einer allfälligen Annahme der Initiative durch das Volk
noch eine Ausformulierung auf Gesetzesebene erfolgen müsste. Deshalb
kommen die Bildungskleeblatt-Vorlage voraussichtlich im Frühjahr und
die SVP-Initiative innerhalb eines Jahres nach Einreichung, voraussichtlich
frühestens im Spätherbst 2009 zur Abstimmung.
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