Wildtiere in der Schweiz: Wölfe |
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Wölfe in der Schweiz Meldungen |
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Wallis toter Wolf bei Raron |
März 2016 |
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Graubünden Abschussgenehmigung für zwei Jungwölfe aus Calandarudel |
Dez 2015 |
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Wildtiere Informationen |
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März 2016: Wölfe im Kanton Graubünden |
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Wolfskadaver in Sils i.D. entdeckt |
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Waldarbeiter haben am 15. März 2016, unterhalb einer Strassenbrücke der Schinstrasse auf Gemeindegebiet von Sils i.D., den Kadaver eines Wolfes gefunden. Der Wolf ist an den Folgen mehrerer Schrotschüsse gestorben.
Beim aufgefundenen Tier handelt es sich aufgrund der bisherigen Erkenntnisse um einen im Jahre 2015 geborenen, männlichen Jungwolf. Der Kadaver wurde für eine genaue Untersuchung und für die Abklärung der Todesursache dem pathologischen Institut der Universität Bern übergeben. Mittlerweile steht fest, dass der Wolf an den Folgen mehrerer Schrotschüsse gestorben ist. Der Tod dürfte bereits vor einigen Tagen eingetreten sein. Aufgrund der vorgefunden Situation ist davon auszugehen, dass der Wolf nicht an der Fundstelle beschossen wurde, sondern als Kadaver über den Rand der Strassenbrücke ins Tobel entsorgt wurde.
Das Amt für Jagd und Fischerei hat bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Anzeige gegen Unbekannt erhoben.
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Quelle: Text Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 13. März 2016 |
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BAFU stimmt Abschussgesuch für zwei Jungwölfe aus Calandarudel zu
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch der Kantone St. Gallen und Graubünden um Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Calandarudel zugestimmt. In der Stellungnahme an die Kantone gibt das BAFU Empfehlungen für den Umsetzungsrahmen ab.
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Ende November 2015 hatten die Kantone St. Gallen und Graubünden beim BAFU Gesuche eingereicht für eine Regulierung der Wölfe des Rudels am Calanda. Begründet wurde dies damit, dass die Tiere immer mehr die Scheu verlieren und in Siedlungen auftauchen. Damit wächst das Potenzial zur Gefährdung von Menschen. Mit dem Abschuss zweier Jungwölfe wollen die Kantone eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.
Nach Prüfung hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis der revidierten Jagdverordnung (in Kraft seit Mitte Juli 2015) zugestimmt. Daraufhin haben St. Gallen und Graubünden am 21. Dezember 2015 eine Abschussverfügung erlassen. Sie muss bis längstens am 31. März 2016 befristet sein.
Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, hat das BAFU zu Handen der Kantone folgende Empfehlungen abgegeben:
Es sollen nicht zwei Wölfe gleichzeitig geschossen werden, sondern jeweils nur ein Wolf, und zwar dann, wenn die anderen Rudeltiere dabei sind.
- Der Abschuss soll in Siedlungsnähe erfolgen.
- Der Abschuss soll während der Aktivitätszeit der Menschen erfolgen.
- Nachdem ein Wolf abgeschossen wurde, soll das Verhalten des Rudels verstärkt beobachtet und dokumentiert werden.
Keine Futterquellen in Siedlungen
Wildtiere sollen grundsätzlich nicht gefüttert werden. Im Streifgebiet des Calandarudels hatte das BAFU deshalb bereits 2013 mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden vereinbart, dass sie alle Anfütterungsstellen für die Fuchsjagd (so genannte «Luderplätze») überprüfen und jene in der Nähe von Siedlungen verbieten oder verlegen. Ebenso muss verhindert werden, dass Wölfe durch Abfälle, bsp. auf Kompost- oder Misthaufen, in Siedlungen gelockt werden. Für die Umsetzung und Überwachung dieser Massnahmen sowie für die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung sind die Kantone zuständig.
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Quelle: Bundesamt für UmweltBAFU, Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, 21. Dezember 2016 |
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Graubünden verfügt den Abschuss einzelner Wölfe
Der Bund hat die von den Kantonen Graubünden und St. Gallen beantragten Bewilligungen für den Abschuss von zwei Wölfen aus dem Calanda-Rudel erteilt. Der Abschuss erfolgt in direkter Absprache zwischen den beiden Kantonen.
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Ende November haben die Kantone Graubünden und St. Gallen beim Bund eine Abschussbewilligung für zwei Wölfe aus dem Calanda-Rudel beantragt. Obwohl es bisher zu keinen gefährlichen Situationen für Menschen gekommen ist, wird das Verhalten einzelner dieser Tiere als problematisch eingestuft. Mit den vom Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligten Abschüssen soll die Scheu der Wölfe wieder verstärkt werden, damit sie Menschen und Siedlungen meiden.
Das BAFU teilt die Einschätzung der beiden Kantone, wonach die Verhaltensentwicklung der Wölfe des Calanda-Rudels als "problematisch" eingestuft werden muss. Nachdem sich das Rudel in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber Menschen mehrheitlich scheu verhielt, mussten im Verlauf des Jahres 2014 vermehrt auffällige und unerwünschte Verhaltensweisen einzelner Tiere festgestellt werden. Die Wölfe näherten sich zunehmend den Siedlungen und zeigten eindeutig eine abnehmende Scheu gegenüber Menschen und Fahrzeugen. Dieses problematische Verhalten ist der Beginn einer ungünstigen Entwicklung. Es gilt folglich zu verhindern, dass sich daraus ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen entwickelt. Dies wird auch von internationalen Wolfsexperten gefordert, welche den Ländern mit Wolfspräsenz empfehlen, wenig scheue oder den Menschen gegenüber aggressiv auftretende Wölfe aus der Population zu entfernen.
Rechtliche Grundlagen vorhanden
Mit der Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung hat der Bund im Sommer 2015 die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine Intervention geschaffen. Die Voraussetzungen für einen Eingriff sind eine nachgewiesene Reproduktion im laufenden Jahr und das wiederholte Auftreten von Wölfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen, verbunden mit geringer Scheu gegenüber Menschen. Die für den Abschuss erforderliche Verfügung wird veröffentlicht und den Umweltverbänden direkt eröffnet.
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Quelle: Text Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 21. Dezember 2015 |
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März 2016: : Wölfe im Kanton Wallis |
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Toter Wolf im Raume Raron individualisiert |
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Die Wildhut hat am 7. März am rechten Rhoneufer in Raron den Kadaver eines toten hundeartigen Tieres gefunden. Beim aufgefundenen Tier handelt es sich um einen männlichen Wolf von 34,5 Kilogramm.
Der Kadaver wurde für eine genaue Untersuchung und für die Abklärung der Todesursache dem pathologischen Institut der Universität Bern übergeben. Mittlerweile steht fest, dass der Wolf an den Folgen einer Schussverletzung gestorben ist. Der Zeitpunkt des Todes kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dürfte aber aufgrund des Zustandes des Tieres bereits längere Zeit zurückliegen. Genauere Angaben zur Abstammung und über das Individuum wird die gegenwärtig laufende DNA-Analyse ergeben.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hat bei der Staatsanwaltschaft Wallis Strafanzeige gegen Unbekannt erhoben.
Beim getöteten männlichen Wolf, der am 7. März im Raume Raron am Rhonestrand gefunden wurde, handelt es sich um den bereits bekannten Wolf M63. Dies ergab die DNA-Analyse der, beim Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne, eingereichten und untersuchten Probe.
Dieser Wolf wurde im Verlaufe des vergangenen Winters sowohl in Visperterminen als auch in der Region Brigerberg festgestellt.
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Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 12. und 21. März 2016 |
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