Vier unterschiedliche Wölfe indentifiziert Im Verlaufe eines Wintermonitorings der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), sind vier unterschiedliche Wölfe im Wallis identifiziert worden, darunter auch zwei bisher unbekannte Wölfe (M63 und M64). Dieses Monitoring zeigt, dass in der Augstbordregion ein Wolfspaar unterwegs ist, welches den Raum zwischen Zeneggen und Agarn regelmässig als Streifgebiet nutzt. Die DJFW erachtet es deshalb als wahrscheinlich, dass sich in diesem Gebiete im Verlaufe des Jahres ein Wolfsrudel bilden wird. Der Winter eignet sich hervorragend für das Monitoring des Grossraubwildes, da die Spuren im Schnee leicht festgestellt und verfolgt werden können. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) führt deshalb in den Wintermonaten in verschiedenen Regionen des Kantons ein Spurenmonitoring durch. Die Dienststelle führt diese Monitorings gestützt auf die in der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung enthaltenen Aufträge durch. Aufgrund der Präsenz von mehreren Wölfen in der Augstbordregion im letzten Sommer bis in den Spätherbst, wurde für diese Region das Monitoring mit einzelnen Fotofallen ergänzt. Bei der Kontrolle der Fotofallen suchen die Wildhüter auf festgelegten Routen nach Spuren der Grossraubtiere und stossen dabei in der Regel auch auf Probematerial für die Durchführung von DNA-Analysen (Urin, Kot, Haare, usw.). Das Ende Jahr begonnene Monitoring zeigt nun, dass sich verschiedene Wölfe in unserem Kanton aufhalten: Im Raume Brig und anschliessend im Simplongebiet wurde ein bisher unbekannter Wolf (M63) festgestellt. Die Analyse einer eingeschickten Probe aus dem Raume Törbel weist auf den bereits bekannten Wolf (M59) hin, der im letzten Sommer an den dortigen Rissen beteiligt war. In der Augstbordregion wurde festgestellt, dass zwei Tiere gemeinsam unterwegs sind. Diese nutzen den Raum vom Talgrund bis zur oberen Waldgrenze. Verschiedene Fotos und DNA-Analysen bestätigen, dass es sich um den weiblichen Wolf (F14) und den männlichen Wolf (M59) handelt. Diese wurden inder Umgebung von Zeneggen und im Raume Agarn-Asp-Oberems fotografiert. Ein weiterer bisher nicht identifizierter Wolf wurde im Raume Oberems festgestellt. Im Lötschental bestätigen verschiedene Risse an Rot- und Rehwild die Präsenz des Wolfes. Am 26. Februar stellten die Wildhüter die gleichzeitige Präsenz der Wölfe im Lötschental und im Gebiet Oberems fest. Es handelt sich somit in den beiden Gebieten um unterschiedliche Tiere. Im Val d'Herens weisen einzelne gerissene Gämsen ebenfalls auf den Wolf als Verursacher hin. Der Riss einer Rehgeiss am 28. Februar im Vallon de Réchy bestätigt die Wolfspräsenz in der Region. Im Val d'Entremont wies ein Rotwildriss auf die Wolfspräsenz hin. Der Wolf wurde von einer Privatperson fotografiert und dessen Anwesenheit durch die von Wildhütern festgestellten Spuren bestätigt. Die DNA- Analyse ergab nun einen bisher nicht bekannten männlichen Wolf, welcher mit M64 bezeichnet wurde. Aufgrund der im Verlaufe des Winters gemachten Beobachtungen und Feststellungen ist somit erwiesen, dass in der Augstbordregion ein Wolfspaar unterwegs ist, welches den Raum zwischen Zeneggen und Agarn regelmässig als Streifgebiet nutzt. Die DJFW erachtet es deshalb als wahrscheinlich, dass sich in diesem Gebiete im Verlaufe des Jahres ein Wolfsrudel bilden wird. Die Jagdaufsichtsorgane werden die Entwicklung im Auge behalten, so dass die DJFW jeweils rechtzeitig und sachbezogen die interessierten Kreise orientieren kann. Das Monitoring wird nun im üblichen Rahmen durchgeführt. Die interessierten Kreise, namentlich die Landwirtschaft werden laufend informiert. Dies erlaubt es der Landwirtschaft die notwendigen Massnahmen zu planen und umzusetzen, insbesondere im Bereich des Herdenschutzes.
Abschuss eines Wolfes angeordnet Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss eines Wolfes in der Augstbordregion an, wo auf den Frühjahrsweiden zwischen dem 6. April und dem 3. Juni 2016 insgesamt 50 Schafe und Ziegen gerissen wurde. Diese Abschussbewilligung stützt sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung. Aufgrund des Monitorings der Wolfsschäden der letzten zwei Jahre in diesem Gebiet erstreckt sich das Streifgebiet des Wolfes von Agarn bis nach Törbel.
Ein Fall mit vier getöteten Schafen wird zurzeit noch detaillierter abgeklärt. Der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt erachtet deshalb die in den vorgenannten Bestimmungen enthaltenen Bedingungen für den Abschuss eines Wolfes als erfüllt. Er ordnet deshalb diesen Abschuss an. Die Abschussbewilligung ist während 60 Tagen gültig und sofern ein Schadenspotential auf den geschützten Frühjahrsweiden im vorgenannten Streifgebiet vorhanden ist. Bedingungen, die die Chancen eines erfolgreichen Abschusses erheblich erschweren. Die rasche und umfassende Umsetzung der zumutbaren Herdenschutzmassnahmen auf regionaler Ebene würde die Anzahl Wolfsangriffe reduzieren und den Abschussperimeter erheblich erweitern. Die DLW hat hierfür der Herdenschutz GmbH ein Beratungs- und Unterstützungsmandat erteilt.
Ende der Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion Am 14. Juni 2016 erteilte Staatsrat Jacques Melly eine Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion. Mit dem Ablauf der Frist von 60 Tagen ist die Bewilligung verfallen. Die Abschussbewilligung wurde erteilt, nachdem zahlreiche Nutztiere auf geschützten Weiden gerissen wurden. Die Schäden werden für die Erteilung einer Abschussbewilligung berücksichtigt, sofern die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden. Aufgrund der geltenden Gesetzgebung musste der Abschussperimeter sehr restriktiv festgelegt werden. Diese Tatsache, verbunden mit der zeitlichen Beschränkung, haben die Möglichkeiten zu einem Wolfsabschuss stark eingeschränkt. Im Weiteren haben die nicht geschützten Nutztiere im Streifgebiet des Wolfes die Erfolgsaussichten zusätzlich geschmälert. Die zum Abschuss berechtigten Personen waren in der ganzen Region jeweils auf den geschützten Weiden und später den geschützten oder nicht schützbaren Alpen unterwegs. Trotz des grossen Einsatzes der Berufs- und Hilfswildhüter sowie der beigezogenen Jäger wurde der Wolf nur ausserhalb des erlaubten Perimeters festgestellt. Während der Dauer der Abschussbewilligung erfolgten neue Risse. Diese ereigneten sich ausserhalb der festgelegten und erlaubten Perimeter. Sollten weitere Risse auf den Alpen oder Herbstweiden erfolgen, so wird die Situation neu beurteilt, unter Berücksichtigung der bisherigen Risse.
Jungwolf in der Augstbordregion nachgewiesen - Präsenz eines Rudels Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) über die Anwesenheit eines Jungwolfes in der Augstbordregion informiert. Dieser wurde von einem KORA-Mitarbeiter in der Gegend der Eischollalp fotografiert. Bei der Präsenz eines Rudels bedarf eine Bestandesreduktion gemäss geltender Gesetzgebung der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Die DJFW wird nun die Anzahl der Jungtiere ermitteln um das weitere Vorgehen zu definieren.
Die DJFW hat die ihr zugestellten Unterlagen geprüft und gelangt zum Schluss, dass auf den Fotos eindeutig ein Jungwolf in der obgenannten Gegend zu erkennen ist. Die DJFW muss somit aufgrund dieser Tatsache von einer Rudelbildung in der Augstbordregion ausgehen. Im Frühjahr wurden in der gleichen Region ein weiblicher (F14) und ein männlicher Wolf (M59) identifiziert. In der letzten Woche wurden im Kanton Graubünden ebenfalls Jungwölfe im Calanda-Rudel nachgewiesen. Nach der geltender Gesetzgebung können bei der Präsenz eines Rudels keine Einzelabschussbewilligungen mehr erlassen werden. Die Bestandesreduktion erfolgt durch Regulation gemäss den Artikeln 4 und 4bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV). Die Antragstellung erfolgt über den Kanton und bedarf der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Die Regulationsquote hängt von der Anzahl der festgestellten und dokumentierten Jungtiere ab. Zudem muss gemäss Art. 4bis ein grosser Schaden an geschützten Nutztieren vorliegen (mind. 15 Tiere in 4 Monaten) oder eine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Einbusse bei der Nutzung des kantonalen Jagdregals. Die DJFW wird die Anzahl der Jungtiere nun ermitteln, um das weitere Vorgehen festzulegen. Die Praxis in den anderen betroffenen Kantonen zeigt, dass hierfür ein intensives Fotofallenmonitoring erforderlich ist.
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