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Wildtiere in der Schweiz: Wölfe
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Wallis Wintermonitoring des Grosswildes März 2016
Wallis Wölfe in der Augstbordregion Juni 2016
Wallis Jungwolf in der Augstbordregion August 2016
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Der Wolf ist zurück
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CH März 2016: : Wölfe im Kanton Wallis
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Wintermonitoring des Grossraubwildes
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Vier unterschiedliche Wölfe indentifiziert

Im Verlaufe eines Wintermonitorings der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), sind vier unterschiedliche Wölfe im Wallis identifiziert worden, darunter auch zwei bisher unbekannte Wölfe (M63 und M64). Dieses Monitoring zeigt, dass in der Augstbordregion ein Wolfspaar unterwegs ist, welches den Raum zwischen Zeneggen und Agarn regelmässig als Streifgebiet nutzt. Die DJFW erachtet es deshalb als wahrscheinlich, dass sich in diesem Gebiete im Verlaufe des Jahres ein Wolfsrudel bilden wird.

Der Winter eignet sich hervorragend für das Monitoring des Grossraubwildes, da die Spuren im Schnee leicht festgestellt und verfolgt werden können. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) führt deshalb in den Wintermonaten in verschiedenen Regionen des Kantons ein Spurenmonitoring durch. Die Dienststelle führt diese Monitorings gestützt auf die in der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung enthaltenen Aufträge durch.

Aufgrund der Präsenz von mehreren Wölfen in der Augstbordregion im letzten Sommer bis in den Spätherbst, wurde für diese Region das Monitoring mit einzelnen Fotofallen ergänzt. Bei der Kontrolle der Fotofallen suchen die Wildhüter auf festgelegten Routen nach Spuren der Grossraubtiere und stossen dabei in der Regel auch auf Probematerial für die Durchführung von DNA-Analysen (Urin, Kot, Haare, usw.).

Das Ende Jahr begonnene Monitoring zeigt nun, dass sich verschiedene Wölfe in unserem Kanton aufhalten:

Im Raume Brig und anschliessend im Simplongebiet wurde ein bisher unbekannter Wolf (M63) festgestellt.

Die Analyse einer eingeschickten Probe aus dem Raume Törbel weist auf den bereits bekannten Wolf (M59) hin, der im letzten Sommer an den dortigen Rissen beteiligt war.

In der Augstbordregion wurde festgestellt, dass zwei Tiere gemeinsam unterwegs sind. Diese nutzen den Raum vom Talgrund bis zur oberen Waldgrenze. Verschiedene Fotos und DNA-Analysen bestätigen, dass es sich um den weiblichen Wolf (F14) und den männlichen Wolf (M59) handelt. Diese wurden inder Umgebung von Zeneggen und im Raume Agarn-Asp-Oberems fotografiert. Ein weiterer bisher nicht identifizierter Wolf wurde im Raume Oberems festgestellt.

Im Lötschental bestätigen verschiedene Risse an Rot- und Rehwild die Präsenz des Wolfes. Am 26. Februar stellten die Wildhüter die gleichzeitige Präsenz der Wölfe im Lötschental und im Gebiet Oberems fest. Es handelt sich somit in den beiden Gebieten um unterschiedliche Tiere.

Im Val d'Herens weisen einzelne gerissene Gämsen ebenfalls auf den Wolf als Verursacher hin. Der Riss einer Rehgeiss am 28. Februar im Vallon de Réchy bestätigt die Wolfspräsenz in der Region.

Im Val d'Entremont wies ein Rotwildriss auf die Wolfspräsenz hin. Der Wolf wurde von einer Privatperson fotografiert und dessen Anwesenheit durch die von Wildhütern festgestellten Spuren bestätigt. Die DNA- Analyse ergab nun einen bisher nicht bekannten männlichen Wolf, welcher mit M64 bezeichnet wurde.

Aufgrund der im Verlaufe des Winters gemachten Beobachtungen und Feststellungen ist somit erwiesen, dass in der Augstbordregion ein Wolfspaar unterwegs ist, welches den Raum zwischen Zeneggen und Agarn regelmässig als Streifgebiet nutzt. Die DJFW erachtet es deshalb als wahrscheinlich, dass sich in diesem Gebiete im Verlaufe des Jahres ein Wolfsrudel bilden wird. Die Jagdaufsichtsorgane werden die Entwicklung im Auge behalten, so dass die DJFW jeweils rechtzeitig und sachbezogen die interessierten Kreise orientieren kann.

Das Monitoring wird nun im üblichen Rahmen durchgeführt. Die interessierten Kreise, namentlich die Landwirtschaft werden laufend informiert. Dies erlaubt es der Landwirtschaft die notwendigen Massnahmen zu planen und umzusetzen, insbesondere im Bereich des Herdenschutzes.

Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 4. März 2016
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CH Juni 2016: : Wölfe im Kanton Wallis
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Wölfe in der Augstbordregion
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Abschuss eines Wolfes angeordnet

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss eines Wolfes in der Augstbordregion an, wo auf den Frühjahrsweiden zwischen dem 6. April und dem 3. Juni 2016 insgesamt 50 Schafe und Ziegen gerissen wurde. Diese Abschussbewilligung stützt sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.

Aufgrund des Monitorings der Wolfsschäden der letzten zwei Jahre in diesem Gebiet erstreckt sich das Streifgebiet des Wolfes von Agarn bis nach Törbel.

Artikel 9bis der seit dem 15. Juli 2015 in Kraft stehenden eidgenössischen Jagdverordnung (JSV), sieht vor, dass ein einzelner Wolf zum Abschuss frei gegeben werden kann, wenn dieser mindestens 15 Nutztiere tötet und nachdem bereits im Vorjahr Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren. Absatz 3 dieser Bestimmung legt fest, dass nur diejenigen gerissenen Nutztiere für die Erteilung einer Abschussbewilligung berücksichtigt werden können, wenn die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen in diesen Gebieten ergriffen wurden.
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Anfangs Juni 2016 haben die kantonalen, für den Herdenschutz zuständigen Organe anlässlich einer Begehung in der Augstbordregion mit einem Vertreter von AGRIDEA (Schweizerische Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums) die verschiedenen Zaunsysteme in der Region begutachtet und deren Wirksamkeit diskutiert. Aus dem Bericht der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) vom 7. Juni 2016 zu den Herdenschutzmassnahmen ist ersichtlich, dass mindestens 15 Schafe oder Ziegen in geschützten Situationen in der Augstbordregion gerissen wurden.

Ein Fall mit vier getöteten Schafen wird zurzeit noch detaillierter abgeklärt.

Der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt erachtet deshalb die in den vorgenannten Bestimmungen enthaltenen Bedingungen für den Abschuss eines Wolfes als erfüllt. Er ordnet deshalb diesen Abschuss an.

Die Abschussbewilligung ist während 60 Tagen gültig und sofern ein Schadenspotential auf den geschützten Frühjahrsweiden im vorgenannten Streifgebiet vorhanden ist. Bedingungen, die die Chancen eines erfolgreichen Abschusses erheblich erschweren.

Die rasche und umfassende Umsetzung der zumutbaren Herdenschutzmassnahmen auf regionaler Ebene würde die Anzahl Wolfsangriffe reduzieren und den Abschussperimeter erheblich erweitern. Die DLW hat hierfür der Herdenschutz GmbH ein Beratungs- und Unterstützungsmandat erteilt.

Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 14. Juni 2016
Wolfsangriff auf der Alpe Mase im Val d'Hérens

Laut Georges Schnydrig, Präsident des Vereins Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere, sind bei einem Angriff am Wochenende 30./31. Juli 2016 auf der Alpe Mase im Val d'Hérens weitere fünf Schafe dem Wolf zum Opfer gefallen. Betroffen von diesem Angriff waren Oberwalliser Schäfer. Jagdchef Peter Scheibler bestätigte die Angriffe. Laut Scheibler sind allerdings nur zwei Schafe zu Tode gekommen und eines wurde verletzt. Laut dem zuständigen Wildhüter würden die Rissmuster auf einen Wolf hinweisen. Sicherheit würden aber erst DNA-Analysen bringen. Die fünf gerissenen Schafe im Turtmanntal von Mitte Juli 2016 konnte Scheibler ebenfalls bestätigen.

Gemeinde Törbel - Zwei Wolfsrisse

Der Verein «Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere» berichtet, dass am 30. Juli 2016 in der Gemeinde Törbel ein Wolf erneut zwei Schafe voneinem Wolf gerissen hat.

Gemeinde Zeneggen - zwei gerissene Schafe durch Wolfsangriff

Nach Angaben des Vereins «Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere» hat ein Wolf in der Nacht vom 6. auf den 7. August 2016 auf dem Gemeindegebiet Zeneggen ein Schaf getötet. Ein weiteres Schaf musste aufgrund der massiven Verletzungen notgeschlachtet werden. Seit der Abschussbewilligung des Staatsrates am 14. Juni 2016 sind damit in der Augstbordregion inkl. Turtmanntal offiziell Total 22 Schafe und 3 Ziegen durch den Wolf gerissen worden.

Die Anzahl Risse ist besorgniserregend, weil in der gesamten Augstbordregion, mit Ausnahme des Turtmanntales, praktisch keine Schafe und Ziegen auf den Alpen gesömmert werden. Die Risse ereigneten sich deshalb grossmehrheitlich in den Siedlungsgebieten der betroffenen Gemeinden.

Quelle: Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere, Juli und August 2016

Ende der Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion

Am 14. Juni 2016 erteilte Staatsrat Jacques Melly eine Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion. Mit dem Ablauf der Frist von 60 Tagen ist die Bewilligung verfallen.

Die Abschussbewilligung wurde erteilt, nachdem zahlreiche Nutztiere auf geschützten Weiden gerissen wurden. Die Schäden werden für die Erteilung einer Abschussbewilligung berücksichtigt, sofern die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden. Aufgrund der geltenden Gesetzgebung musste der Abschussperimeter sehr restriktiv festgelegt werden. Diese Tatsache, verbunden mit der zeitlichen Beschränkung, haben die Möglichkeiten zu einem Wolfsabschuss stark eingeschränkt. Im Weiteren haben die nicht geschützten Nutztiere im Streifgebiet des Wolfes die Erfolgsaussichten zusätzlich geschmälert.

Die zum Abschuss berechtigten Personen waren in der ganzen Region jeweils auf den geschützten Weiden und später den geschützten oder nicht schützbaren Alpen unterwegs. Trotz des grossen Einsatzes der Berufs- und Hilfswildhüter sowie der beigezogenen Jäger wurde der Wolf nur ausserhalb des erlaubten Perimeters festgestellt.

Während der Dauer der Abschussbewilligung erfolgten neue Risse. Diese ereigneten sich ausserhalb der festgelegten und erlaubten Perimeter. Sollten weitere Risse auf den Alpen oder Herbstweiden erfolgen, so wird die Situation neu beurteilt, unter Berücksichtigung der bisherigen Risse.

Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 17. August 2016

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CH August 2016: : Wölfe im Kanton Wallis
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Wölfe in der Augstbordregion
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Jungwolf in der Augstbordregion nachgewiesen - Präsenz eines Rudels

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) über die Anwesenheit eines Jungwolfes in der Augstbordregion informiert. Dieser wurde von einem KORA-Mitarbeiter in der Gegend der Eischollalp fotografiert. Bei der Präsenz eines Rudels bedarf eine Bestandesreduktion gemäss geltender Gesetzgebung der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Die DJFW wird nun die Anzahl der Jungtiere ermitteln um das weitere Vorgehen zu definieren.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des kantons Wallis wurde am Montag 29. August 2016 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) über die Anwesenheit eines Jungwolfes in der Augstbordregion informiert. Das BAFU informierte die Dienststelle über eine weitere Direktbeobachtung einer Privatperson, die einen adulten Wolf mit drei Jungtieren in derselben Gegend beobachtet hat. Die Fotos wurden von einem Mitarbeiter vom Verein für Raubtierökologie und Wildtiermanagement (KORA) gemacht und von diesem an das BAFU weitergeleitet.

Die DJFW hat die ihr zugestellten Unterlagen geprüft und gelangt zum Schluss, dass auf den Fotos eindeutig ein Jungwolf in der obgenannten Gegend zu erkennen ist. Die DJFW muss somit aufgrund dieser Tatsache von einer Rudelbildung in der Augstbordregion ausgehen. Im Frühjahr wurden in der gleichen Region ein weiblicher (F14) und ein männlicher Wolf (M59) identifiziert. In der letzten Woche wurden im Kanton Graubünden ebenfalls Jungwölfe im Calanda-Rudel nachgewiesen.

Nach der geltender Gesetzgebung können bei der Präsenz eines Rudels keine Einzelabschussbewilligungen mehr erlassen werden. Die Bestandesreduktion erfolgt durch Regulation gemäss den Artikeln 4 und 4bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV). Die Antragstellung erfolgt über den Kanton und bedarf der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Die Regulationsquote hängt von der Anzahl der festgestellten und dokumentierten Jungtiere ab. Zudem muss gemäss Art. 4bis ein grosser Schaden an geschützten Nutztieren vorliegen (mind. 15 Tiere in 4 Monaten) oder eine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Einbusse bei der Nutzung des kantonalen Jagdregals.

Die DJFW wird die Anzahl der Jungtiere nun ermitteln, um das weitere Vorgehen festzulegen. Die Praxis in den anderen betroffenen Kantonen zeigt, dass hierfür ein intensives Fotofallenmonitoring erforderlich ist.

Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 30. August 2016
Kanton Wallis Neue Herdenschutzpolitik
Bund Neue Jagschutzverordnung 2015
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Wolfsmonitoring Überwachung der Calanda-Wölfe
Herdenschutz Schweiz
Wölfe in der Schweiz 2004-2007 Karten Tierpark Goldau Bären und Wölfe
Wölfe in der Schweiz 2008-... Karten Konzept Wolf Schweiz

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